Peter BoehringerAfD - Beschluss Art. 115 II GG, Nachtragshaushalt
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Haushaltsfeststellungsrecht nach Artikel 110 Grundgesetz ist bekanntlich das Königsrecht des Parlaments. Es gibt kaum ein Vorhaben der Regierung, das nicht mit Budget unterlegt werden muss. Reguläre Haushaltsdebatten im Bundestag wurden darum praktisch immer über zwei Wochen mit etwa 40 Stunden Debattenzeit geführt.
Und ja, es ist schon der siebte Haushalt dieser Legislaturperiode. Schlimm genug! Zudem werden wir heute auch noch aufgefordert, die verfassungsrechtliche Notsituation gemäß Artikel 115 Grundgesetz auszurufen und milliardenschwer auszuweiten.
Und ja, es ist „nur“ ein Nachtragshaushalt. Doch selbst nur der Nachtrag umfasst 60 Milliarden Euro! In diesem Haus werden oftmals schon Anträge und Gesetze mit unter einem Tausendstel dieses Volumens in 60 Minuten endberaten.
Den 2021er-Haushalt schrauben wir heute mit der Schlussabstimmung auf ein Volumen von 547 Milliarden Euro bei 240 Milliarden Euro Neuverschuldung – beides die größten Werte in der deutschen Geschichte. Die Altparteien haben sich diese Woche trotzdem und für uns völlig überraschend und natürlich auch gegen die Stimmen der AfD auf eine Debattenzeit für die heutige zweite und dritte Haushaltsberatung von nur 30 Minuten verständigt. Irgendwie soll damit wohl eine Art „Routine“ suggeriert werden trotz der genannten Rekordwerte. Es sei irgendwie alles gesagt, alles solide, alles normal; das ist die Botschaft, die mit diesem zeitlichen Minimalansatz verbreitet werden soll. Wir können Haushaltsdebatten aber nicht zur unbedeutenden 30‑Minuten-„Routine“ herabwürdigen. Bei Nachträgen dieser Größenordnung ist das noch nie zuvor auch nur vorgeschlagen worden.
(Beifall bei der AfD)
Und auch die Aussprachen im nichtöffentlichen Ausschuss können die streitbaren Diskussionen hier im Plenum nicht ersetzen. Die Halbierung von 60 auf 30 Minuten hätte nicht nur die zwingende praktische Folge einer schlicht unzureichenden Debatte, sondern wäre auch symbolisch ein fatales Signal, dass ein zu 44 Prozent auf Schulden aufgebauter Haushalt irgendwie „normal“ sei und ohne weitere Worte passieren könne. Die Koalitionsfraktionen selbst hatten noch vor wenigen Tagen 60 Minuten für den heutigen Tagesordnungspunkt vorgesehen, entsprechend dem langjährigen Usus eben. Und wie ich gestern aus dem Ältestenrat gehört habe, sieht auch der Bundestagspräsident Debatten von nur 30 Minuten in der Kernzeit kritisch.
Die AfD-Fraktion beantragt darum, die heutige wichtige Debatte wieder auf die absolute Minimumzeit von 60 Minuten hochzustufen. Ich werbe dafür um Ihre Zustimmung.
Danke schön.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Peter Boehringer. – Das Wort zur Gegenrede hat Carsten Schneider.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7517076 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Beschluss Art. 115 II GG, Nachtragshaushalt |