23.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 35

Maik BeermannCDU/CSU - Familienpolitik

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus vier Anträgen der AfD wurden dann plötzlich zwei. Da hat die AfD wohl selbst eingelenkt und gemerkt, dass das wieder mal nichts war. Das soll uns aber gar nicht weiter stören.

(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Ist gut so!)

Ich finde nämlich, wir alle hier im Hohen Haus können sehr stolz darauf sein, was wir mittlerweile alles für unsere Familien in Deutschland leisten. Darauf gehe ich gleich ein.

Ich will aber nur kurz darauf hinweisen, dass im langfristigen Vergleich die Geburtenrate in Deutschland, die seitens der AfD ja auch kritisiert wurde, steigt. Das ist ein Erfolg gegen den demografischen Wandel, und das hat auch etwas mit einer guten, verlässlichen und zukunftsorientierten Familienpolitik zu tun, liebe Damen und Herren.

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Und mit Migration!)

Das sollten Sie von der AfD vielleicht einfach mal zur Kenntnis nehmen.

Zu Ihrem Vorschlag eines zinsfreien Kinderkredits – der Kollege Brehm ist gerade schon darauf eingegangen – kann ich nur sagen: Es ist mir schleierhaft, warum Sie junge Familien in die Verschuldung verleiten wollen. Außerdem gibt es bereits unterstützende familienpolitische Maßnahmen wie beispielsweise das Baukindergeld, das gezielt auf den Erwerb von Grundbesitz für Familien einwirkt.

Ich möchte hier viel lieber noch einmal klarstellen, was dieser Staat für Familien tut. Er unterstützt sie nämlich jährlich mit über 120 Milliarden Euro.

Herr Reichardt hat Familien als die „Melkkuh“ der Regierenden bezeichnet. Dieser Vergleich ist bei der Zahl, die ich gerade erwähnt habe, lächerlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Leistungen kommen in Teilen in finanzieller Form, aber auch teilweise in Form von Infrastrukturangeboten. Das kann sich meiner Meinung nach sehen lassen, gerade auch international. Ich will einige nennen.

Man hat schon in der Schule gelernt: Man lernt vom Wiederholen. Das möchte ich an der Stelle gern einfach mal tun:

Wir haben für dieses Jahr erneut das Kindergeld erhöht. Es beträgt bei einem Kind auf fünf Jahre gerechnet 13 000 Euro, bei zwei Kindern 26 000 Euro, bei drei Kindern fast 40 000 Euro, und von diesem Geld fordert der Staat kein bisschen zurück.

Ich nenne das Elterngeld. Das ist mittlerweile die zentrale Familienleistung und ein unerlässlicher Baustein für eine moderne Familienpolitik. Wir haben es in dieser Legislatur sogar noch mal verbessert, und zwar aus eigenem Antrieb; davon stand nichts im Koalitionsvertrag. Wir haben das gemacht, weil die Situation einfach so war und wir aufgrund der Pandemie Veränderungen vornehmen mussten.

Nach dem Ausbau der Kinderbetreuung im Krippen- und Kitabereich nehmen wir uns auch den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vor. Das ist ein starkes Bekenntnis des Bundes zu Familien, zu Kindern und vor allen Dingen auch zu Alleinerziehenden. Warum? Weil die Sollbruchstelle, die mit der Kinderbetreuung im Ü3‑Bereich durch den Eintritt in das Grundschulalter entsteht, gekittet werden muss. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt, den wir gehen wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Digitalisierung von Familienleistungen. Wir entlasten frischgebackene Eltern von Bürokratie. Denn die aktuell sowieso schon knappe Zeit, die Eltern mit ihren Kindern haben, soll eben den Kindern zugutekommen und nicht der Bürokratie.

Natürlich haben Familien Anspruch auf Unterstützung in Notlagen. Auch in der Pandemie haben wir zahlreiche Initiativen ergriffen: Wir haben den Zugang zum Kinderzuschlag stark vereinfacht; Kollegin Tillmann ist eingangs darauf eingegangen. Analog zum erhöhten Kindergeld wurde ein Kinderbonus gezahlt. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet. Antje Tillmann hat bereits etwas zur Angleichung des Kinderfreibetrages an den Grundfreibeitrag gesagt. Wir sollten uns aber auch überlegen, eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Familien beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen oder wenigstens eine Möglichkeit zu schaffen, dass die Bundesländer, die das wollen, das auch umsetzen können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Sebastian Brehm [CDU/CSU]: Absolut!)

Ich glaube, dass auch das ein wichtiger Schritt ist, um Familien beim Ersterwerb zu entlasten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen ist bei dieser Debatte vielleicht etwas aufgefallen. Eindrucksvoll wurden die Anträge der AfD von vielen Kolleginnen und Kollegen auseinandergenommen, mit Fakten und auch mit Zahlen. Dass es nicht eine einzige Zwischenfrage der AfD zu diesen Themen gab, scheint ein Beleg für den deutlichen Lernprozess der Kolleginnen und Kollegen der AfD zu sein,

(Martin Reichardt [AfD]: Stimmt! Die werden ja nicht angenommen, die Zwischenfragen!)

dass die Anträge, über die wir heute diskutieren, das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Die Beurteilung dessen, was es mit den Anträgen der AfD auf sich hat und wie wir damit umgehen wollen, überlasse ich jedem Einzelnen von Ihnen selbst.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Beermann. – Damit schließe ich die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7517118
Wahlperiode 19
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Familienpolitik
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