23.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 37

Horst Seehofer - Sicherheit informationstechnischer Systeme

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Polizeiliche Kriminalstatistik, die ich letzte Woche vorgestellt habe, weist eindeutig aus: Die Gefährdungslage im Cyberraum ist sehr hoch.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Die technische Entwicklung ist rasant, die Cyberangriffe werden immer intelligenter, und der Schaden wird immer größer. Daher brauchen wir nicht nur eine ständige Wachsamkeit, sondern wir müssen auch unsere Schutzmechanismen anpassen. Das derzeit gültige IT‑Sicherheitsgesetz stammt aus dem Jahre 2015. Das Upgrade auf das IT‑Sicherheitsgesetz 2.0, das heute verabschiedet werden soll, ist daher dringend geboten.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)

Mit dem Gesetz stärken wir die Cybersicherheit in Deutschland in drei zentralen Bereichen: Wirtschaft, Verbraucherschutz und IT des Bundes.

Erstens: Wirtschaft. Wir sorgen für die Cybersicherheit in den 5‑G-Mobilfunknetzen. Die Netzbetreiber müssen vorgegebene hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Kritische Komponenten müssen zertifiziert werden. Der Einsatz von kritischen Komponenten kann untersagt werden, wenn ein Hersteller nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit besitzt.

Zweitens: das BSI. Das BSI ist die Sicherheitsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Cybersicherheit und genießt, wie ich immer wieder feststellen darf, nicht nur national, sondern auch international höchste Anerkennung. Das BSI erhält künftig auch die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz, das heißt für die allgemeine Bevölkerung. Hier besonders zu erwähnen ist, dass wir ein IT-Sicherheitskennzeichen bei IT-Produkten einführen, was für die Bevölkerung eine wichtige Hilfe sein wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens: Der Bund muss seine eigene IT schützen. Das BSI wird daher künftig Mindeststandards für die Bundesbehörden verbindlich festlegen und effektiver kontrollieren. Nachdem es da immer wieder Diskussionen gibt, möchte ich auch heute wieder anbieten: Wenn denn der Deutsche Bundestag zu der Auffassung kommen sollte, dass wir für ihn bei der IT-Sicherheit noch einen Beitrag leisten sollen und können, dann wären wir jederzeit dazu bereit.

Das Gesetz macht das Netz in Deutschland sicherer und widerstandsfähiger gegen Betrug und Erpressung, gegen Wirtschaftsspionage, gegen Destabilisierung, zum Beispiel gegen blinde Zerstörungslust. Wir schützen mit diesem Gesetz den einzelnen Nutzer sowie die Allgemeinheit, und wir schützen die Privatsphäre sowie die Wirtschaft.

Ich bedanke mich nach einem langen, viel Geduld erfordernden Gesetzgebungsverfahren vor allem bei den Regierungsfraktionen für die gute Zusammenarbeit und nicht zuletzt auch für die zum Schluss vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf. Er war schon eine gute Vorlage, ist aber durch diese Änderungen noch besser geworden.

Ich danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Bundesminister. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Joana Cotar, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7517132
Wahlperiode 19
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Sicherheit informationstechnischer Systeme
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