Joana CotarAfD - Sicherheit informationstechnischer Systeme
Herr Präsident! Werte Kollegen! Völlig ungenügend, bereits im jetzigen Stand überholt, falscher Fokus, strategielos, schlechte Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft, ein Bürokratiemonster, ein Unsicherheitsgesetz – das sind nicht meine Worte; das sind Zitate aus den Stellungnahmen der Sachverständigen zum IT‑Sicherheitsgesetz 2.0, das heute hier und jetzt im Bundestag beschlossen werden soll.
Selten wurde ein Gesetz in einer öffentlichen Anhörung so zerrissen wie dieses. Selbst die Sachverständigen der CDU/CSU und der SPD ließen kein gutes Haar an den Vorschlägen. Das muss man sich mal vorstellen: Da doktern Fachleute über zwei Jahre an einem Gesetz herum, und heraus kommt ein Entwurf, bei dem die eigenen Sachverständigen die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der AfD)
Natürlich kamen auch verfassungsrechtliche Bedenken auf. Das ist ja ein trauriger Trend bei dieser Regierung. Mit dem Grundgesetz hat sie es nicht so; das haben wir auch am Mittwoch bei der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes gesehen.
Aber zurück zum sogenannten Sicherheitsgesetz. Dieses Gesetz wird alles erreichen, nur keine konsequente Erhöhung des Sicherheitsniveaus der IT‑Systeme. Die Vorschläge der Interessenvertreter wurden kaum und wenn, nur in abgeschwächter Form übernommen. Diese Regierung ist in dieser Sache schlichtweg beratungsresistent, und das kann auch in diesem Fall die Sicherheit unseres Landes gefährden.
(Beifall bei der AfD)
Dabei hätte man es von Anfang an besser machen können und müssen. Das erste IT‑Sicherheitsgesetz schreibt eine Evaluierung fest vor. Die AfD hat genau dies auch in ihrem Antrag gefordert. Aber Sie, werte Bundesregierung, haben es unterlassen, aus Erfahrung zu lernen, anhand des Vorgängergesetzes zu analysieren, was funktioniert und was nicht, was Sinn gemacht hat und was nicht. Das Resultat ist nun ein Gesetz, das dem digitalen Verbraucherschutz in keiner Weise gerecht wird, weil das Fundament fehlt.
Da wir von der AfD aber nicht nur kritisieren, sondern natürlich auch gestalten wollen, haben wir, wie angekündigt, zahlreiche Anträge und Änderungsanträge eingebracht – im Gegensatz zu den Grünen, die zwar viel gemeckert, aber zum Schluss nicht geliefert haben.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht, Frau Cotar!)
Sie stellen hier tatsächlich einen alten Antrag aus dem Jahr 2018 bei; zu mehr hat es nicht gereicht. Und in diesem Antrag fordern Sie die Regierung auf, ein neues IT‑Sicherheitsgesetz vorzulegen, also genau das, was wir hier gerade beschließen. Das ist nicht nur ein bisschen peinlich, werte Kollegen, das ist richtig peinlich.
(Beifall bei der AfD)
Aber wo Grün ist, ist eben viel Show, viel Schein und wenig echte, verantwortungsvolle Politik, meine Damen und Herren.
Verantwortungslos ist übrigens auch das Wegducken der Regierung in Sachen Netzausbau. Sie hat es unterlassen, in diesem Gesetzentwurf eine eindeutige politische Entscheidung zu treffen, ob staatsnahe Netzwerksausrüster aus undemokratischen Ländern am Ausbau unserer kritischen 5‑G-Infrastruktur beteiligt werden dürfen.
(Christoph Bernstiel [CDU/CSU]: Lesen hilft! Steht ganz klar im Gesetz drin!)
Genau diese Entscheidung verlangen wir aber von Ihnen, im Sinne unserer digitalen Souveränität.
Des Weiteren fordern wir unter anderem eine präzisere Definition „kritischer Komponenten“ durch Verweis auf das TKG. Der Stand der Technik soll nicht nur vom BSI, sondern gemeinsam mit DIN, ISO, ETSI etc. entwickelt werden.
(Christoph Bernstiel [CDU/CSU]: Das steht genau so im Gesetz!)
Das BMI muss kritische Komponenten untersagen, wenn ein Hersteller nicht vertrauenswürdig ist. Ein „kann“ reicht an dieser Stelle nicht aus, Herr Seehofer. Das BSI muss zu einer starken Verbraucherschutzbehörde ausgebaut werden und soll Krisenreaktionspläne für IT‑Katastrophen ausarbeiten. Wir wollen eine Konsolidierung der mittlerweile sehr zahlreichen IT‑Sicherheitsgesetze, da deren Wechselwirkungen mittlerweile zu komplex werden und das wiederum die IT‑Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit bedroht.
Zum Schluss möchten wir sicherstellen, dass für das IT‑Sicherheitsgesetz 3.0, zu dem ja jetzt schon Gespräche laufen, möglichst frühzeitig und umfänglich alle interessierten Kreise mit einbezogen werden und die Gestaltung des Ordnungsrahmens für die IT‑Sicherheit in Zukunft einem verantwortlichen Bundesministerium für Digitalisierung und Cybersicherheit übertragen wird.
Interessant ist Ihr Entschließungsantrag, liebe Regierungsparteien, der sich in Teilen so liest, als ob Sie es tatsächlich verstanden hätten. Aber eine Absichtserklärung, es in Zukunft besser zu machen, reicht eben nicht. Das hätte in diesem Gesetz passieren müssen, und das ist es nicht. Daher kann ich leider nur sagen: Chance verschenkt, liebe Regierung. Mit diesem Gesetz werden Sie der IT‑Sicherheit in Deutschland nicht gerecht. Im Gegenteil: An manchen Stellen gefährden Sie sie sogar. Daher werden wir von der AfD diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Sebastian Hartmann, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7517133 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 225 |
Tagesordnungspunkt | Sicherheit informationstechnischer Systeme |