23.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 37

Tankred SchipanskiCDU/CSU - Sicherheit informationstechnischer Systeme

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab viele Wortbeiträge in dieser Debatte zur IT‑Sicherheit – wir haben es gehört –; daher auch die Federführung beim Innenausschuss. An diesem Gesetz haben aber auch viele Kollegen anderer Arbeitsbereiche mitgewirkt; Christoph Bernstiel hat sie schon erwähnt. Ich möchte mich ausdrücklich noch mal bei den Digitalpolitikern und den Wirtschaftspolitikern bedanken. Aus deren Blickwinkel will ich in dieser Debatte betonen, wie wichtig Telekommunikationsnetze sind. Das Internet, die mobile Nutzung und die mannigfachen Weiterentwicklungen sind aus unserem Alltag gar nicht mehr wegzudenken.

Es geht bei dieser Debatte eben nicht nur um Verbrechen, Angst und Hacker. Es geht vielmehr um konkreten Nutzen, um Wohlstand und um Innovation. Daher vereinen wir in diesem Gesetz die sicherheitspolitischen Interessen und die wirtschaftspolitischen Interessen. Und, lieber Manuel Höferlin, deswegen ist es ein gutes Gesetz für das Internet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für die Digitalpolitiker stand dabei immer das Thema 5‑G-Ausbau ganz stark im Mittelpunkt; das ist angeklungen. Sicherheit ist wichtig, es darf aber nicht zu einem Ausbaustopp unserer TK‑Infrastruktur führen. Gerade China mit seinen Playern ZTE und Huawei stand dabei immer wieder im Blickfeld dieser Diskussion. Viele haben ein Verbotsgesetz für chinesische Technologie befürchtet, sogar von einer Lex Huawei war die Rede. Ich möchte hier ganz klar feststellen, dass wir diesen Weg mit diesem Gesetz ausdrücklich nicht gehen.

Richtig ist, dass wir als Parlament den ausschlaggebenden § 9b BSI-Gesetz deutlich umgestaltet haben. Wir haben es in dieser Debatte gehört: Wir haben § 9b rechtsklarer gefasst, mit klaren Zuständigkeiten, klaren Zeitabläufen und klaren Abwägungskriterien. Wichtig war mir aber immer, dass wir als Parlament nicht entscheiden, ob eine bestimmte Komponente im 5‑G-Netz technischen Anforderungen genügt; das ist Sache der Experten des BSI. Wichtig war mir zudem, dass wir im Parlament nicht mit wechselnden Mehrheiten entscheiden, bei welchem Hersteller bzw. welchem Land man Komponenten kaufen kann, und dass wir unseren Telekommunikationsunternehmen da nichts vorschreiben; damit wären wir fachlich schlichtweg überfordert gewesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir geben als Gesetzgeber lediglich klare Kriterien vor, die die Exekutive bei der sogenannten Vertrauenswürdigkeitsprüfung zu beachten hat. Wir greifen keinem Abwägungsergebnis vor, wir geben nur einen klaren Rahmen vor. Und als Parlament bewerten wir somit chinesische oder amerikanische Anbieter nicht. Wir bevorzugen auch keine europäischen Anbieter. Das ist ein wichtiger Faktor für gleiche Wettbewerbsbedingungen.

Der Innenausschuss macht in seinem Entschließungsantrag nochmals deutlich, dass wir die Praktikabilität des § 9b BSI-Gesetzes evaluieren müssen. Es ist wichtig, dabei auch zu prüfen, ob Entschädigungsregeln für TK‑Unternehmen notwendig wären, sollte es zu Rückbauforderungen kommen; das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich festhalten. Der Innenausschuss betont in seinem Antrag außerdem nochmals die europäische Einbettung der Gesamtproblematik. Nationale Sonderwege sind mit diesem Gesetz nicht unser Ziel.

Was lange währt, wird endlich gut. Ich bitte somit herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich schließe die Aussprache.

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7517142
Wahlperiode 19
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Sicherheit informationstechnischer Systeme
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine