Fritz GüntzlerCDU/CSU - Steuerrecht
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer, also ein schönes Gesetz, das man kurz Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz nennen kann; das ist ein schöner Begriff. Es ist ein technisches Gesetz, aber – Herr Kollege Schrodi hat schon darauf hingewiesen – ein Gesetz mit großer Wirkung.
Herr Kollege Glaser, ich wundere mich schon, dass Sie kritisieren, dass es 26 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen gibt. Für mich ist das ein Beweis dafür, dass die Koalitionsfraktionen ihre Arbeit machen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Ich hätte mir gewünscht, dass auch Sie Änderungsanträge eingebracht und somit dazu beigetragen hätten, den Gesetzentwurf noch ein bisschen besser zu machen, anstatt nur kluge Reden zu halten.
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kluge Reden? Das stimmt doch nicht! Das war doch keine kluge Rede! Herr Kollege, das war keine kluge Rede!)
Die Wahrheit liegt auf dem Platz. Es wäre schön, wenn Sie mal einen Antrag eingebracht hätten. Dann hätten Sie den Gesetzentwurf mit verbessern können.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Das bestehende Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren wird durch dieses Gesetz verbessert. Es gibt eine Reduzierung und Verschlankung des gesamten Verfahrens. Die Digitalisierung des Entlastungsverfahrens ist angesprochen worden. Wir haben den Aufbau einer Kapitalertragsteuerdatenbank geplant, und es gibt eine Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuerbescheinigungen, und dies verschuldungsunabhängig.
Was ist die Kapitalertragsteuer? In Deutschland liegt sie bei 25 Prozent. Es handelt sich um eine besondere Erhebungsform zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer. Sie fällt auf inländische Erträge an, unabhängig davon, ob sie von In- oder Ausländern erzielt werden, und wird an der Quelle erhoben. Aber es besteht die Möglichkeit, sich diese Quellensteuer unter besonderen Umständen erstatten oder anrechnen zu lassen; das ist durch die Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Dadurch gibt es eine Entlastungswirkung von bis zu 100 Prozent.
Die Kapitalertragsteuerbescheinigung ist also von hohem Wert, weil man durch sie letztlich den Anspruch hat, Geld wiederzubekommen. Wir haben aber erleben müssen, dass es bei Geschäften um den Dividendenstichtag herum – Cum/Cum, Cum/Ex – sogar die Möglichkeit gab, zwei Kapitalertragsteuerbescheinigungen zu bekommen. Das heißt, obwohl nur einmal eine Dividende gezahlt wurde, wurde zweimal Kapitalertragsteuer erstattet. Von daher ist es wichtig, dass wir diese Punkte nacharbeiten, die neuen Formen der Digitalisierung nutzen, aber eben auch die Verantwortlichkeiten schärfen.
Es wird im Bereich der Kapitalertragsteuerbescheinigung zusätzliche Informationen für die Finanzverwaltung geben. Diese werden komplexer und auch schwieriger zu lesen sein, weil viel mehr Informationen vorhanden sind. Aber diese Informationen geben der Finanzverwaltung eben die Möglichkeit, entsprechend zu handeln.
Wir haben in der Diskussion über diesen Gesetzentwurf natürlich abwägen müssen, ob dieser erhebliche Verwaltungsmehraufwand bei den Ausstellern, bei den Banken und bei den Verwahrstellen gerechtfertigt ist. Natürlich befinden wir uns im Gesetzgebungsverfahren ständig in einem Abwägungsprozess. Aber hier mussten wir abwägen zwischen dem Bürokratiemehraufwand für die Aussteller auf der einen Seite und der Steuergerechtigkeit auf der anderen Seite, um Steuerbetrug gezielt zu verhindern. Das Ergebnis unserer Abwägung ist eindeutig ausgefallen. Deshalb meinen wir, dass dies ein guter Entwurf für ein Gesetz ist, das gegen Steuerbetrug wirken wird.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wir haben in diesem Gesetzentwurf – das ahnt man bei der Überschrift nicht unbedingt – noch eine andere wichtige Sache geregelt, nämlich die Änderung der Biersteuermengenstaffel; denn das Brauwesen spielt in Deutschland eine ganz besondere Rolle. Auch die Biersteuer als Landessteuer, als indirekte Verbrauchsteuer mit einem Aufkommen von knapp unter 600 Millionen Euro, hat eine besondere Bedeutung. Die Biertrinker hier wissen vielleicht gar nicht, dass auf einen Hektoliter übliches Vollbier 9,44 Euro an Biersteuer anfallen. Wenn Sie das auf ein 0,2-Liter-Bier umrechnen, sind das ungefähr 1,9 Cent.
Wir haben ungefähr 1 500 Braustätten in Deutschland – übrigens die Hälfte davon in Bayern, die meisten als mittelständische Unternehmen und Kleinunternehmen geführt –, die in dieser pandemischen Lage natürlich erhebliche Probleme haben. Sie sind indirekt davon betroffen, dass gastronomische Betriebe und Hotels geschlossen sind. Der Umsatz aus dem Fassbierverkauf ist erheblich zurückgegangen und kann durch den zusätzlichen Verkauf von Flaschenbier kaum ersetzt werden. Es ist daher richtig, dass wir neben den Coronawirtschaftshilfen, die wir leisten, nun auch etwas für die Brauereigaststätten tun, indem wir uns um die Biersteuer kümmern. Es gab schon eine Herabsetzung der Biersteuer für Brauereien mit einem Ausstoß bis zu 200 000 Hektoliter. Diese Sätze, die zuletzt 2004 erhöht worden sind, haben wir noch einmal herunterfahren können. Damit erreichen wir 95 Prozent aller Brauereien. Das sind immerhin Entlastungen im Umfang von 7 Millionen Euro. Auch wenn das nicht ganz so viel Geld ist wie vielleicht bei der Kapitalertragsteuer, ist das, glaube ich, ein wichtiges Signal, das wir senden. Die UNESCO hat unser traditionelles Brauhandwerk als immaterielles Kulturerbe anerkannt, und das sollten wir nicht nur als Biertrinker, sondern auch als Gesetzgeber ein wenig unterstützen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Prost, Herr Kollege. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Hessel von der FDP-Fraktion.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519003 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 226 |
Tagesordnungspunkt | Steuerrecht |