05.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 226 / Tagesordnungspunkt 5

Astrid GrotelüschenCDU/CSU - Handwerksordnung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! „ Kein Handwerk ohne Lehrzeit“, dieses Zitat von Jean de La Bruyère bringt es auf den Punkt. Ich füge hinzu: Begleitet man die Lehrzeit, hilft man Gesellen und hilft man Meisterinnen und Meistern; dann unterstützt man das Handwerk.

Genau diese Unterstützung haben wir als CDU/CSU-Fraktion in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach unter Beweis gestellt, und damit haben wir zahlreiche Verbesserungen für unsere mittelständischen Betriebe im Handwerk erzielt. Ich erinnere nur kurz an das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, mit dem wir die finanzielle Ungleichheit bei der beruflichen Weiterbildung abgebaut haben, oder auch an das Berufsbildungsgesetz – kurz: BBiG –, wo wir mit dem Meisterbonus unser bewährtes duales System gestärkt haben.

Die umfassendste Weichenstellung war sicherlich die Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Gewerke zu Januar 2020. Alle Maßnahmen zusammengefasst, meine Damen und Herren, sind für unsere Fraktion wichtige und notwendige Impulse – pro Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung, pro Meisterabschluss, pro Handwerk –, und das trägt nach unserem Wunsch hoffentlich dazu bei, dass es insgesamt zu einer Aufwertung der beruflichen Karriere im Handwerk und auch zu einer höheren öffentlichen Wertschätzung der Ausbildungsleistung der Meisterinnen und Meister in unserer Gesellschaft kommt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die gerade genannten Änderungen erfordern nun weitere Anpassungen in der Handwerksordnung, und nichts anderes umfasst der uns vorliegende Gesetzentwurf. So passen wir zum Beispiel die Berufsbezeichnungen an: Aus dem „Landmaschinenmechaniker“ wird der „Land- und Baumaschinenmechatroniker“ oder aus dem „Betonstein- und Terrazzohersteller“ der „Werksteinhersteller“. Aber das ist natürlich nicht die Hauptintention dieser fünften Novelle. Es geht zum Abschluss dieser Legislaturperiode vor allem darum, Entwicklungen aus der Praxis aufzunehmen und die Handwerksordnung zu aktualisieren, insgesamt ein moderneres und ein mit wenig Bürokratie gefülltes Handwerksrecht zu schaffen. Das möchte ich ganz kurz mit wenigen Punkten ansprechen.

Erstens: das Meisterprüfungsverfahren. Für die Meisterprüfungen werden eine Vielzahl an ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern benötigt, die zu finden nicht einfacher wird. Zudem sind die Prüfungen komplexer geworden, und das bedeutet natürlich auch oft ein noch größeres zeitliches Engagement derer, die sich eh hier zur Verfügung stellen – ein Grund, Danke zu sagen, aber gleichzeitig natürlich auch, politisch Abhilfe zu schaffen.

Wir erreichen dies mit einer Reduzierung in der Besetzung des Meisterprüfungsausschusses von fünf auf vier Mitglieder. Das ist sinnvoll, das ist sachgerecht und faktisch auch, sage ich mal, ein Minus um 20 Prozent. Bei 22 000 Meisterprüfungen im Jahr, die bei uns abgenommen werden, bedeutet dies ein beträchtliches Plus an gewonnener Zeit und damit eine große Entlastung dieser ehrenamtlich tätigen Prüfenden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Zudem führen wir ein neues Gremium ein: die Prüfungskommission. Diese kann in Zukunft einzelne Prüfungsleistungen abnehmen und bewerten. Ein solches Gremium haben wir bereits letztes Jahr mit dem BBiG für die Gesellenprüfung geschaffen. Das hat sich einfach in der Praxis bewährt, sodass wir diese Strukturen jetzt auf die Meisterprüfung übertragen.

An den genannten Beispielen erkennen Sie: Wir bauen mit dieser Novelle Bürokratie ab, wir stärken Ehrenamt, und wir schaffen auch Freiräume. Von diesen Freiräumen sollen auch die Geprüften profitieren, indem sie nämlich zukünftig ihre Ergebnisse schneller erfahren. Bei uns im Handwerkskammerbereich Oldenburg geht das in kürzester Zeit. Aber ich war erstaunt: Es gibt auch Beispiele, wo Prüflinge zehn oder gar zwölf Wochen auf ihre Ergebnisse warten. Das sorgt natürlich für Frust. Deshalb verkürzen wir mit diesem Gesetz die Frist bis zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse auf maximal einen Monat.

Es gibt eine weitere Maßnahme, mit der wir auf mehr Sicherheit auf Baustellen, nämlich im Bereich des Gerüstbaus, zielen. Dazu wird mein Kollege Jens Koeppen nachher noch etwas ausführen.

Ich will zum Schluss noch auf die genannten Verbesserungen zu sprechen kommen, die zur Stärkung der Tarifbindung führen. Wir führen mit einer Sollbestimmung ein Vorschlagsrecht der Arbeitnehmerseite für alle handwerklichen Prüfungsausschüsse ein. Es gab tatsächlich in Bezug auf die Tarifbindung von den Innungsverbänden im Vorfeld weiter reichende Forderungen, die aber dann von den Arbeitnehmervertretungen selber zurückgezogen worden sind. Dadurch werden auch die noch im Wirtschaftsausschuss diskutierten Punkte der Kollegen der Fraktion der Grünen hinfällig. Auch die Forderung danach, die Übergangsfrist zum Nachweis der Meisterprüfung für zukünftige Eigentümer von Handwerksbetrieben von sechs Monaten auf fünf Jahre zu erhöhen, halten wir als Union für kontraproduktiv, und wir lehnen diese ab.

Wir wollen, dass diese Regelungen schnell greifen. Denn es geht dabei um nicht mehr und nicht weniger als um das, was einen Meister oder eine Meisterin auszeichnet, nämlich das Abliefern einer qualitativ hochwertigen Arbeit unter dem Anspruch eines hohen Verbraucherschutzes bei fortlaufender Innovation und zudem die Rolle als Garant für die Ausbildung des eigenen Nachwuchses. Das müssen wir unterstützen. Da gehen wir mit dieser Novelle mit Erleichterungen ran.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, zum Schluss: Ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz ein Stück weit dazu beiträgt, dass wir Erleichterungen für das Handwerk umsetzen können. Es ein gutes Gesetz. Es ist notwendig. Deshalb würde ich mich über Ihre Zustimmung freuen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Poschmann [SPD])

Vielen Dank, Kollegin Grotelüschen. – Das Wort geht an die AfD-Fraktion mit Hansjörg Müller.

(Beifall bei der AfD)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519024
Wahlperiode 19
Sitzung 226
Tagesordnungspunkt Handwerksordnung
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