06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 9

Jürgen PohlAfD - Betriebliche Mitbestimmung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Werte Arbeitnehmer im Land! Die AfD begrüßt ausdrücklich jeden geeigneten Vorschlag zur Erleichterung von Betriebsratswahlen mit dem Ziel, zu einer höheren Akzeptanz in den Betrieben zu kommen und den Arbeitnehmern insgesamt mehr Mut zu machen, eine Arbeitnehmervertretung zu wählen. Es müssen aber wirkliche Erleichterungen bei der Einleitung von Wahlen und vor allen Dingen bei der Kandidatenaufstellung sein. Auch die Befugnisse der betrieblichen Arbeitnehmervertreter müssen sich deutlicher an den wirklichen Interessen der Arbeitnehmer orientieren.

Erstens. Wir schlagen vor, vor allem für Klein- und Mittelbetriebe die Wahlen nach einem sogenannten vereinfachten Verfahren durchzuführen. Hierzu gibt es im BetrVG und in der Wahlordnung schon entsprechende Bestimmungen. Der Geltungsbereich sollte aber zwingend auf Betriebe mit bis zu 200 Beschäftigten ausgeweitet werden. Das trägt auf alle Fälle zu einer Beschleunigung und zusätzlicher Rechtssicherheit für die Wahl eines Betriebsrates bei. Konkrete Vorschläge seitens der AfD liegen vor. Ich empfehle hier das Papier „Sozialpolitische Impulse – Arbeit blau gedacht“.

(Beifall bei der AfD)

Zweitens. Darüber hinaus fordern wir eine Erleichterung für alle Arbeitnehmer bei der Aufstellung von Kandidaten und der Benennung von Wahlvorschlägen gegenüber dem jeweiligen Wahlvorstand. Zwei Unterstützungsunterschriften unter einem oder mehreren Kandidatenvorschlägen müssen ausreichen für einen gültigen und anerkannten Wahlvorschlag für die Betriebsratswahl.

Die Benachteiligung von Arbeitnehmergruppierungen gegenüber einer betrieblichen Gewerkschaft ist durch nichts zu rechtfertigen. Gewerkschaften sollten gegenüber einzelnen Arbeitnehmern im Betrieb keine Privilegien haben. Schließlich geht es bei einer Betriebsratswahl in allererster Linie um eine Wahl der Arbeitnehmer und um keine Wahl von gewerkschaftlichen Vertrauensleuten oder sonstigen Funktionären.

(Beifall bei der AfD)

Insofern ist die Begründung innerhalb des Regierungsentwurfes, Herr Minister, geradezu eine Bevormundung von Arbeitnehmern und letztendlich Unsinn. Die Arbeitnehmer entscheiden ganz allein, wer gewählt wird. Die Bundesregierung sollte nicht den Versuch unternehmen, in ihre Gesetzesvorschläge sogenannte gewerkschaftliche Ideologien zu übernehmen. Aber augenscheinlich braucht Minister Heil für seinen Wahlkampf das Wohlwollen des DGB.

(Beifall bei der AfD)

Liebe Kollegen, wir müssen auch über den Tarifvorbehalt sprechen. Wir fordern, den Tarifvorbehalt der Gewerkschaften für die Regelung der Arbeitsbedingungen aufzuheben. Auch Betriebsräte sollten die Möglichkeit und die Kompetenz bekommen, für die Beschäftigten ihres Zuständigkeitsbereiches mit der Geschäftsleitung oder dem Arbeitgeber verbindliche Betriebsvereinbarungen oder eine Vereinbarung für einen Haus- oder Firmentarifvertrag zu treffen.

Die AfD, die Alternative für Deutschland, ist die Partei der Arbeitnehmer

(Lachen bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

und steht für die Interessen der Arbeitnehmer und nicht für die Interessen der Altgewerkschaften.

(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Frank Pasemann [fraktionslos] – Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: O Gott!)

Kurzum: Arbeit von Betriebsräten muss wesentlich attraktiver gestaltet werden; gerade darin liegt die Aufgabe des Gesetzgebers.

Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bewegt sich viel zu sehr in Richtung Bürokratie und technischer Vorgaben, anstatt auf wirklich notwendige Beteiligungs- und Mitspracherechte der Arbeitnehmer und ihrer Betriebsräte einzugehen. Die Vorschläge der AfD befördern dagegen einfachere und leichtere Durchführungsbestimmungen für Betriebsratswahlen und räumen den betrieblichen Arbeitnehmervertretern wichtige zusätzliche Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten ein.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Frank Pasemann [fraktionslos])

Uwe Schummer, CDU/CSU, ist der nächste Redner.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519448
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Betriebliche Mitbestimmung
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