06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 4

Stephan BrandnerAfD - Bevölkerungsschutzgesetz - Normenkontrolle

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um das Infektionsschutzgesetz im Allgemeinen und dessen verfassungswidrige Änderungen im Besonderen, wieder einmal. Schon zum dritten Mal stehe ich nun hier und versuche, einige von Ihnen, zumindest 90 aus den Altfraktionen, davon zu überzeugen, uns um unserer Bürger willen beim Kampf gegen das offensichtlich verfassungswidrige Infektionsschutzgesetz zu unterstützen. Wir bitten um Unterstützung gegen ein verfassungswidriges Notstandsgesetz,

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das sieht das Verfassungsgericht offensichtlich anders!)

das durch eine relative Mehrheit hier im Deutschen Bundestag mit nicht mal allen Stimmen der Koalition vor zwei Wochen durchgepeitscht wurde, übrigens gegen die Stimmen von AfD und Linken und FDP und bei Enthaltung der selbsternannten Kanzlerinnenpartei; dies werden die Wähler allerdings verhindern.

(Lachen der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, sich beim Infektionsschutzgesetz, ein Thema, das die Bevölkerung umtreibt, zu enthalten und dann Haltung durch Enthaltung zu zeigen, das ist klassische, erbärmliche Grünenpolitik – erbärmlich, typisch grün.

(Beifall bei der AfD)

Aber ansonsten ist einiges anders: Linke und FDP gemeinsam mit der AfD und etwa 10 Prozent der Abgeordneten von CDU und CSU auf der demokratischen Seite. Plötzlich findet man Teile der FDP – nach vielen Monaten der Agonie und hoffentlich nur rein zufällig zu Wahlkampfzeiten – wieder im Bereich der Bürgerrechte, der Freiheit. Zunächst zögerlich Herrn Kubicki, der sich langsam vortastete und offenbar auch andere FDP-Abgeordnete stimulierte, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Leider hat die FDP dabei etwas vergessen. Möglicherweise liegt es daran, dass Sie nicht so einen guten Justiziar haben wie die AfD-Bundestagsfraktion. Der zeigt Ihnen jetzt, woran es bei Ihnen mangelt.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

Das scharfe Schwert ist die Normenkontrollklage. Für diese braucht man freilich 25 Prozent der Abgeordneten, also 178. Aber Sie von der FDP haben nicht einmal versucht, fraktionsübergreifend dafür zu werben, wir von der AfD hingegen schon. Wir haben Sie von der FDP und Sie von den Linken angeschrieben und gebeten: Beteiligt euch doch jenseits aller Gräben. – Bis heute – Stand 9.30 Uhr – ist noch keine Antwort eingegangen. Wir wollen das scharfe Schwert der Normenkontrollklage ziehen. Sie haben sich auf das stumpfe Schwert der Verfassungsbeschwerde beschränkt und gestern Abend gesehen, was in Karlsruhe damit passiert. Unter dem Vorsitz des ehemaligen stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Harbarth hat das Bundesverfassungsgericht alle Eilanträge zu den Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

Meine Damen und Herren von der FDP, warum diese Zurückhaltung? Habt ihr die Normenkontrollklage vergessen aus Inkompetenz, Angst vor der eigenen Courage? Es ist egal. Wir machen mit. Wir unterstützen euch. Wir zeigen euch, wie es geht. Als Partei und Fraktion der Freiheit, der Demokratie, der Grundrechte und der Normalität werden wir als AfD alles unternehmen, um auch gegen diese offensichtlich verfassungswidrige Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzugehen.

(Beifall bei der AfD)

Deshalb schlagen wir hier und heute den wichtigen und richtigen Weg der abstrakten Normenkontrolle ein und werben jenseits aller politischen Unterschiede um Unterstützung der Mutigen und Aufrechten bei Linken, FDP und CDU und CSU, meine Damen und Herren.

Wir Demokraten müssen im Sinne der Freiheit unserer Bürger gegen die Bestimmungen des § 28b Infektionsschutzgesetz mit allen politischen und rechtlichen Möglichkeiten vorgehen; denn sie greifen in vielfacher Weise unvertretbar in unsere Grundrechtspositionen ein,

(Beifall bei der AfD)

vor allem die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person – Stichwort „Ausgangsverbote“ –, die allgemeine Handlungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Freiheit der Berufsausbildung, die Rechte von Ehe und Familie. Alles ist unter die Räder gekommen. § 28b Infektionsschutzgesetz durchbricht auch die Vollzugskompetenz der Länder. Föderalismus? Fehlanzeige.

Zudem kommt es zu einer massiven Verkürzung des Rechtsschutzes und des Rechtsweges. Darüber hat sich Frau Merkel übrigens vor Kurzem richtig gefreut und damit wieder ihre Missachtung und Verachtung unserer Verfassung zum Ausdruck gebracht.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie erzählen einen Unsinn!)

Schließlich ist mit dem ausschließlichen Fixpunkt der Inzidenzen Willkür Tür und Tor geöffnet; denn dies ist manipulierbar ohne Ende. Sie können über die Anzahl der Tests darauf einwirken, ob Ausgangsverbote verhängt werden oder nicht. Das ist alles andere als rechtsstaatlich.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, zusammenfassend: Millionen Menschen, die kerngesund sind, werden massivst in ihren Grundrechten eingeschränkt. Wir leben seit über einem Jahr – Ralph Brinkhaus hat es gesagt – in einem Ausnahmezustand, in einem Notstand, der Existenzen zerstört hat, Kindern die Bildungschancen raubt, Menschen zu Hause einsperrt, Alte vereinsamen lässt. Meine Damen und Herren von den Linken, von der FDP und auch die wenigen Aufrechten in der CDU/CSU-Fraktion,

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie wissen doch gar nicht, was „aufrecht“ ist!)

nehmen Sie all Ihren Mut zusammen, stellen Sie das Wohl der Bürger ein Mal – ein Mal – über Ihre Partei- und Fraktionsinteressen, und lassen Sie uns gemeinsam dieses verfassungswidrige Gesetz zu Fall bringen. Gehen wir gleich gemeinsam raus, werfen wir die blauen Stimmkarten in die Urnen, und zeigen wir Angela Merkel und ihren Truppenteilen, wo die Glocken hängen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Niema Movassat [DIE LINKE]: Das ist das Letzte, was ich machen würde! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie haben die Glocke gar nicht gehört!)

Nina Warken, CDU/CSU, ist die nächste Rednerin.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519459
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Bevölkerungsschutzgesetz - Normenkontrolle
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