Nina WarkenCDU/CSU - Bevölkerungsschutzgesetz - Normenkontrolle
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch erstaunlich, dass ausgerechnet die AfD neuerlich so viel Wert auf unsere Verfassung und die darin verbürgten Werte legt.
(Beifall der Abg. Karin Maag [CDU/CSU] – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: So ist es! – Zurufe von der AfD)
In öffentlichen Äußerungen wurde die sogenannte Bundesnotbremse von der AfD mit einem Anschlag auf die föderale Ordnung und auf die demokratischen Grundprinzipien unserer Republik verglichen. Da, wo es opportun erscheint und vermeintlich Stimmen und Stimmung bringt, erklären sich die Kolleginnen und Kollegen der AfD zu Verfassungshütern. Das ist nicht nur entlarvend, meine Damen und Herren, sondern auch lächerlich.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Denn selbstverständlich gelten unser Grundgesetz und die Grundrechte auch und gerade in Krisenzeiten wie der Coronapandemie.
Natürlich ist es so, dass das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz teilweise die Grundrechte Einzelner wie die allgemeine Handlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit und auch die Berufsausübungsfreiheit berührt. Doch wie man bereits im juristischen Grundstudium lernt, gelten Grundrechte eben nicht völlig grenzen- und schrankenlos.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Da hat Herr Brandner gefehlt!)
Sie können insbesondere dort eingeschränkt werden, wo die Rechte anderer betroffen werden. Und betroffen ist durch die Pandemie vor allem das ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das brauchen wir doch bei über 80 000 Coronatoten allein in Deutschland nicht wirklich zu diskutieren.
Was wir diskutieren müssen – und das haben wir vor Verabschiedung des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes intensiv getan –, ist, wie in einem solchen Kollisionsfall die betroffenen Grundrechtsgüter angemessen ins Verhältnis zu setzen sind. Bis zum Einsetzen der Notbremse durch das infragestehende Gesetz ist die Zahl der Infizierten über Wochen exponentiell angestiegen. Die Intensivstationen sind in bedenklicher Geschwindigkeit immer weiter vollgelaufen. Auch jetzt noch haben wir jeden Tag viel zu viele Tote zu beklagen. Ich weiß nicht, auf welchem Ohr Sie taub sind, wenn Sie die Hilferufe aus der Intensivmedizin von den Ärztinnen und Ärzten und den Pflegekräften nicht vernommen haben.
(Beatrix von Storch [AfD]: 4 Prozent der Intensivbetten sind von Coronapatienten belegt!)
Vor diesem Hintergrund muss abgewogen werden, und wir haben uns diese Abwägung nicht leicht gemacht. Aus meiner Sicht ist es zumutbar, dass man sich in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 zwischen 22 Uhr und 5 Uhr des Folgetages in seinen Aktivitäten einschränkt, zumal Sport und Bewegung ja sogar bis 24 Uhr noch möglich sind und es darüber hinaus auch Ausnahmen gibt. Es ist zumutbar, weil wir damit Menschenleben retten.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das Gesetz wird zu Recht als Notbremse bezeichnet, schließlich befinden wir uns auch in einer Notsituation. Es handelt sich gerade nicht um eine Spaß- oder Freiheitsbremse, wie Sie unterstellen.
Und natürlich sind die Inzidenzzahlen nicht, wie Sie meinen, willkürlich gewählt. Es ist einfach ein Faktum – das sich in der Vergangenheit deutlich gezeigt hat –, dass ab einem Infektionsgeschehen jenseits einer 100er-Inzidenz eine effektive Kontaktnachverfolgung Infizierter nicht mehr möglich ist.
(Beatrix von Storch [AfD]: Dann sollte man daran mal arbeiten!)
Das führt dann zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Infektionen.
Wir hätten diese Grenze möglicherweise auch bei 95 oder 102 ziehen können, aber hinsichtlich der exakten Festlegung besteht eben auch eine gewisse Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers.
Dass wir insbesondere bei den Schulen einen großzügigeren Grenzwert angelegt haben, hat gute Gründe. Zum einen wird inzwischen in den Schulen regelmäßig getestet, und aufgrund des feststehenden Personenkreises ist dort die Kontaktnachverfolgung leichter möglich. Zum anderen sind hier die Einschränkungen wesentlich massiver als im Freizeitbereich. Kinder brauchen die Schule und ihr dortiges soziales Umfeld nicht nur zur reinen Wissensvermittlung, sondern gerade auch für ihre emotionale und soziale Entwicklung.
Und noch etwas: Die Bundesnotbremse ist eine vorübergehende Regelung mit dem Ziel, überall in Deutschland verlässliche und einheitliche Regelungen zu schaffen. Wir sehen schon jetzt, dass die Maßnahmen anfangen zu greifen.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend noch mal deutlich sagen: In unserem Land gelten das Grundgesetz und die darin verbürgten Grundrechte nach wie vor ohne Wenn und Aber – auch wenn die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag wieder einmal der Öffentlichkeit das Gegenteil suggerieren will.
(Zuruf von der AfD: Das stimmt nicht!)
Deutschland ist eines der freiesten Länder auf dieser Erde. Alleine dass Sie Anträge wie diesen hier stellen können und dass wir im Parlament immer wieder über Ihre Ansichten zu den Pandemiemaßnahmen der Bundesregierung diskutieren, zeigt doch, dass es hier um den Rechtsstaat und die Meinungsfreiheit bei Weitem nicht so schlecht bestellt ist, wie Sie behaupten. Das Gegenteil ist richtig.
Der von Ihnen angestrebte Normenkontrollantrag zum Bundesverfassungsgericht ist aus unserer Sicht unbegründet, wenn nicht sogar bereits unzulässig. Das würde auch das Bundesverfassungsgericht feststellen, obgleich ich einer Entscheidung durch Karlsruhe nicht vorgreifen möchte. Wir haben im Gesetzgebungsverfahren die verfassungsrechtliche Rechtslage ausführlich geprüft und das Gesetz als verfassungskonform bewertet. Der Bundestag ist zudem als Verfassungsorgan in einem solchen Verfahren auch nicht antragsbefugt, sondern nur seine einzelnen Mitglieder.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das hat Herr Brandner wieder überlesen!)
Er kann also nicht mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen solchen Antrag beschließen. Wir werden ihn daher natürlich ablehnen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dr. Wieland Schinnenburg, FDP, ist der nächste Redner.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519460 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Bevölkerungsschutzgesetz - Normenkontrolle |