06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 11

Kay GottschalkAfD - Abwehr der Steuervermeidung

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Bevor die Zeit läuft, eine kurze Erklärung: Ich werde nach meiner Rede gleich wieder zurück in den Wirecard-Untersuchungsausschuss gehen; wir haben kurz unterbrochen. Das ist nicht despektierlich den nachfolgenden Rednern gegenüber, sondern der Notwendigkeit geschuldet; wir haben dort Zeugen sitzen. – So viel vorab.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bürger! Herr Finanzminister Olaf Scholz, ich habe Ihre Worte gehört. Aber gerade die EU – das gehört auch dazu; das habe ich hier vielfach schon kritisiert – ist bei der Steuervermeidung vornan. Sie nennen die Länder: Irland, Luxemburg und kleinere Länder wie Zypern und Malta, die den Bogen reichlich überspannen. Sorgen Sie endlich dafür – Sie hatten Zeit genug –, diesen Steueroasen, die Steuerersparnisse auch für große deutsche Konzerne ermöglichen, Einhalt zu gebieten. Diese Praxis geht zulasten der Menschen, die hier arbeiten. Es sind nicht nur die Googles & Co; es sind auch deutsche Konzerne, die diese Möglichkeiten reichlich nutzen. Machen Sie diese Tore endlich zu, und lassen Sie Ihren Worten und der Prosa auch Taten folgen!

(Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Timon Gremmels [SPD])

Heute behandeln wir in erster Beratung ein sehr wichtiges Gesetz, nämlich zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb. Manche Experten, beispielsweise der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, nennen dieses Gesetz – Sie haben es gesagt – auch „Steueroasen-Abwehrgesetz“. Nun ja, manchmal unterliegt man leider auch in der Oase einer Fata Morgana. Dennoch: Das Gesetz ist weitreichend und wichtig. Es soll nämlich zukünftig für alle Steuern – man merke auf! – und Steuervergütungen, die beispielsweise durch den Bund oder durch die EU geregelt sind, Anwendung finden. Davon ausgenommen sein sollen nur die Umsatzsteuer, die Einfuhrumsatzsteuer, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie die Verbrauchsteuern. Darüber hinaus soll die Vorschrift des Gesetzes Vorrang vor der Abgabenordnung und anderen Steuergesetzen haben. Das ist – Herr Scholz, da stimme ich Ihnen zu – steuerlich richtig und wichtig.

Für die Zukunft soll es erschwert werden, dass Geschäfte mit sogenannten Steueroasen dazu führen, dass Steuern in Deutschland gespart werden. Diese Steueroasen selbst werden über eine sogenannte schwarze Liste der EU festgehalten. Gut so! Diese Liste besteht übrigens seit 2017 und offenbart jene Steuerhoheitsgebiete, die entweder Steuerhinterziehung vereinfachen, keine Transparenz in Steuerfragen zeigen oder einen unfairen Steuerwettbewerb betreiben. Fangen Sie endlich an, mit diesen Staaten innerhalb der EU Tacheles zu reden! Ich glaube, als größter Nettozahler für diesen EU-Haushalt sind wir dazu in der Lage und sind es auch unseren Steuerzahlern, die im OECD-Vergleich ganz schön zur Kasse gebeten werden, schuldig, lieber Herr Scholz. Und nicht immer bei den Kleinen abschöpfen!

(Beifall bei der AfD)

An dieser Stelle möchte ich aber auch mal deutlich sagen, dass ich von der Bundesregierung schon erwartet hätte, dass sie in dem Gesetzentwurf auch mal eine Zahl nennt, und wenn sie nur geschätzt gewesen wäre; ich meine, Sie sind immerhin Finanzminister. Es geht uns Abgeordnete hier im Hohen Hause schon etwas an – und es ist wichtig –, über welche Summe wir hier eigentlich sprechen. Hierzu schrieb der „Tagesspiegel“ am 28. Dezember – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Dem deutschen Staat gehen durch Steuervermeidung der 333 größten Unternehmen pro Jahr 1,6 Milliarden Euro durch die Lappen. Das hat das Ifo-Institut erforscht.

Das sind zumindest mal greifbare Zahlen, Herr Kollege. Vielleicht kann die Bundesregierung hier in den anstehenden Beratungen ja noch weitere Details nennen; denn, ich schätze, die Zahl wird noch wesentlich größer sein.

Die Idee zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist aber auch nicht neu: Schon im Jahre 2009 gab es die sogenannte Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung; man muss sich den Namen mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Beratungsgesellschaft eureos schrieb dazu in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des vorliegenden Gesetzes, dass diese Verordnung wenig Durchschlagskraft zeigte. An dieser Stelle muss also nachgebessert werden.

Wir als AfD-Fraktion werden dieses Gesetz auf jeden Fall kritisch begleiten. Wir werden den Tenor des Gesetzes definitiv unterstützen, werden aber sehr darauf achten, dass hier nicht wieder EU-Sprech oder Sonderlösungen herauskommen und dass kein weiteres Bürokratiemonster geschaffen wird; denn das brauchen die Menschen und auch die Unternehmen in unserem Lande, die eine hohe Steuer- und Abgabenlast zu tragen haben, nicht.

Abschließend möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren:

In der Praxis sei es außerdem in verschiedenen Fällen unbedingt erforderlich, eine Kontoeröffnung bereits zuzulassen, auch wenn noch nicht alle zur Prüfung einer Selbstauskunft erforderlichen Kundendaten vorliegen.

Hier geht es um das Thema „Kontoeröffnung und Selbstauskunft“. Und auch hier, meine Damen und Herren, werden wir genau hinschauen, ob Auswirkungen für den Endverbraucher und für Unternehmen festzustellen sein werden.

Herr Kollege.

Wir jedenfalls als AfD-Fraktion stimmen der Überweisung zu und werden dieses Gesetz konstruktiv begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Gottschalk.

(Kay Gottschalk [AfD]: Vielen Dank, Herr Präsident!)

Nächster Redner ist der Kollege Fritz Güntzler, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Fabio De Masi [DIE LINKE]: Er hat heute Geburtstag! Kriegt eine Minute obendrauf!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519661
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Abwehr der Steuervermeidung
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