06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Zusatzpunkt 6

Johannes FechnerSPD - COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit diesem Gesetz beschließen wir nichts weniger als den Einstieg in die Rückkehr zur Normalität, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es stecken sich immer weniger Menschen an. Die Infektionszahlen gehen zurück, und alle Experten sagen, dass die dritte Welle gebrochen ist. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir nicht mehr notwendige Beschränkungen aufheben, und das machen wir mit diesen Regelungen hier.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben zum Gesundheitsschutz die Grundrechte der Bürger sehr schnell ganz erheblich beschränkt. Das war gerechtfertigt. Aber genauso schnell müssen wir jetzt dabei sein, die Beschränkungen, die wir nicht mehr benötigen, auch wieder aufzuheben. Wir haben den Bürgern viel zugemutet, ja, aber das hat Wirkung gezeigt. Das war auch der Grund dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge gestern zurückgewiesen hat.

Wenn Bürgerinnen und Bürger das Virus nicht mehr übertragen können, dann stellen sie für andere und auch für sich selbst keine Gefahr mehr dar. Deswegen können wir diese Beschränkungen für die Geimpften und Genesenen aufheben. Deswegen ist es richtig, dass wir die Ausgangssperren, die Kontaktbeschränkungen und auch die Quarantänepflichten für sie aufheben und dass wir mit diesen Regelungen dafür sorgen, dass Geimpfte und Genesene genauso wie negativ Getestete behandelt werden, wenn sie bestimmte Einrichtungen wie Zoos oder den Friseur besuchen, und dass Genesene und Geimpfte keinen Test dafür benötigen. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt zurück zur Normalität, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ja, das wird zu Ungleichbehandlungen führen. Aber wir müssen doch sehen, dass das nur für einen überschaubaren, kurzen Zeitraum sein wird – ich hoffe, für wenige Wochen. Viele Bundesländer sind dabei, die Impfpriorisierung aufzuheben; es ist zu lesen, für AstraZeneca in ganz Deutschland in absehbarer Zeit. Der Zeitraum, in dem wir diese Ungleichbehandlung haben, wird also überschaubar sein. Und ganz nebenbei gesagt: Ich finde, es muss auch einen Anreiz geben, sich impfen zu lassen; denn ich glaube, dass wir schon in wenigen Wochen nicht mehr das Problem haben werden, zu wenig Impfstoff zu haben, sondern ich fürchte, es wird das Problem geben, dass es zu wenige Bürger geben wird, die sich impfen lassen wollen. Das kann es dann auch nicht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Und ja, oft ist der Vorwurf zu hören, es sei ungerecht, dass jetzt gerade die Älteren mehr Dinge tun dürfen, obwohl sie auch schon zuerst geimpft wurden. Dazu ist zu sagen, dass wir die Familien und die Kinder ganz genau im Blick haben. Wir wissen, dass die Kinder, die Jugendlichen, die Familien im Moment am meisten unter der Pandemie zu leiden haben. Gerade deshalb war es so wichtig, dass das Kabinett gestern 2 Milliarden Euro für das Aufholpaket zur Verfügung gestellt hat, dass wir den Kinderbonus beschlossen haben, um die Eltern zumindest ein Stück weit finanziell zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist eine gute Nachricht, dass sich die Zwölfjährigen bald werden impfen lassen können. Auch dass wir von der Notbremse eine Ausnahme für kleinere Gruppen von Kindern zugelassen haben, damit sich Kinder treffen können, damit sie sich austoben können, war ganz wichtig.

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Straetmanns aus der Fraktion Die Linke?

Ja.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Die Frage knüpft an das an, was der Kollege Hahn eben schon gefragt hat. Einfach nur zur Klarstellung für alle und zur Beruhigung für mich selber, da ich immer noch gerne auch mit Ihnen zusammen Fußball spiele: Dürfen Genesene und Geimpfte demnächst diesen Mannschaftssport oder auch andere Mannschaftssportarten wieder ausüben?

Es ergibt sich aus § 6 der Ausnahmenverordnung, dass Sport von Geimpften und Genesenen wieder ausgeübt werden kann, unabhängig von der Regelung des § 28b Infektionsschutzgesetz. Ich freue mich, bald wieder mit dir, lieber Friedrich, kicken zu können.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Beide geimpft?

Noch nicht. Aber das Training haben wir nötig.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Wenn wir geimpft sind, machen wir das, Friedrich.

Natürlich stellt die FPD die Frage zu Recht: Wenn der Wirt geimpft ist, wenn der Kellner geimpft ist und wenn die Gäste geimpft sind, wo ist dann noch die Ansteckungsgefahr? Deswegen ist es richtig, dass der nächste Schritt schon sein wird, Handel und Gastronomie und auch den Tourismus zu öffnen. Aber jetzt wir sind erst bei der persönlichen Lebensführung, bei den unmittelbaren persönlichen Lebensumständen. Lassen Sie uns erst einmal bei diesen den ersten Schritt gehen und dort die Beschränkungen wieder zurücknehmen.

Also, wir sind froh – die SPD hat hier Tempo gemacht –, dass der Gesetzentwurf in dieser Woche den Bundesrat erreicht. Ich hoffe, dass möglichst viele hier zustimmen. Wir wollen den Bürgern die Grundrechte wieder zurückgeben. Es geht nicht, dass Menschen, von denen keine Gefahren mehr ausgehen, weiterhin Beschränkungen unterliegen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch den folgenden Satz sagen, weil wir, wie ich finde, ein Jahrhunderturteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz hatten: Lassen Sie uns mit der gleichen Energie, mit der wir die Coronapandemie bekämpfen, mit der gleichen Entschlossenheit auch gegen den Klimawandel vorgehen.

(Stephan Thomae [FDP]: Gleiche Maßnahmen?)

Das ist die vielleicht noch größere Bedrohung für unsere Gesellschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Fechner. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jan-Marco Luczak, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519682
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
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