Jan-Marco LuczakCDU/CSU - COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Rottmann, Sie wissen ja, ich schätze Sie sehr, aber bei Ihrer Rede gerade ist doch ein bisschen was verrutscht. Wenn Sie Minister Spahn vorwerfen, er habe seinen verfassungsrechtlichen Kompass verloren, wenn Sie gar behaupten, wir würden die Bürger schikanieren, dann frage ich mich, ob Sie nicht den Deutschen Bundestag mit einer Nominierungsveranstaltung der Grünen verwechselt haben. Da ist doch einiges danebengegangen, liebe Frau Kollegin.
(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin bereits aufgestellt!)
Wir sind uns sehr bewusst, dass die Schutzmaßnahmen, die wir in den letzten 14 Monaten getroffen haben, einschneidend waren, dass viele Menschen darunter gelitten haben. Es war an vielen Stellen auch eine Zumutung, und natürlich war uns das klar. Aber ich sage auch: Es war richtig, dass wir diese Schutzmaßnahmen getroffen haben, weil wir das Infektionsgeschehen durch entschlossenes Handeln in den Griff bekommen mussten. Das ist uns gelungen. Es war wichtig, dass wir das gemacht haben, und die Verfassung sieht auch eine Schutzpflicht unsererseits gegenüber dem Leben und der Gesundheit der Menschen vor, verbunden mit der Notwendigkeit, entsprechend zu handeln.
So wie es verfassungsrechtlich notwendig war, diese Schutzmaßnahmen zu ergreifen, ist es jetzt verfassungsrechtlich notwendig, die Freiheiten zurückzugeben. Wenn Menschen nicht mehr infektiös sind, weil sie genesen sind, weil sie geimpft sind, dann gibt es für Freiheitsbeschränkungen keinerlei Rechtfertigung mehr. Deswegen war es uns von der Unionsfraktion und auch der SPD wichtig, dass wir das schnell machen. Deswegen habe ich, das muss ich ehrlich sagen, überhaupt kein Verständnis, dass jetzt hier von der Linken kritisiert wird, das sei ein Hauruckverfahren, sie aber gleichzeitig alles freigeben will. Was wollen Sie denn? Sie müssen sich entscheiden: Wollen Sie den Menschen schnell ihre Freiheiten zurückgeben, oder wollen Sie das kritisieren? Es ist widersprüchlich, wie Sie hier argumentieren.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Susanne Ferschl [DIE LINKE])
Und Impfneid – das will ich noch sagen, weil das hier angesprochen worden ist – ist wirklich fehl am Platz. Es geht hier um die Wiederherstellung grundrechtlicher Freiheiten. Es geht nicht um Sonderrechte, es geht nicht um Privilegien. Deswegen wäre es aus meiner Sicht auch ein verfehltes Verständnis der verfassungsrechtlich garantierten Gleichheit, wenn man jetzt Rücksicht nehmen würde auf Nichtgeimpfte und die Aufhebung der Beschränkungen hinauszögern würde. Kein Nichtgeimpfter hat irgendetwas davon, wenn wir Menschen, die geimpft sind, ihre Freiheit vorenthalten. Deswegen war es richtig, dass wir hier gemeinsam aufs Tempo gedrückt haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die FDP hat gesagt, wir müssten jetzt alles für alle freigeben, ganz egal was.
(Widerspruch bei der FDP)
Dem will ich deutlich widersprechen. Natürlich ist es so, dass die wissenschaftlichen Studien besagen, dass von Geimpften eine geringere Infektionsgefahr ausgeht, etwa 80 Prozent. Das heißt aber, dass es ein Restrisiko gibt.
(Stephan Thomae [FDP]: Ja, die Null werden Sie nie erreichen!)
Deswegen muss man sehen: Wenn man alles zulässt bei immer noch hohen Inzidenzen – Kollege Frei hatte richtigerweise darauf hingewiesen: sie ist deutlich gesunken, liegt aber immer noch bei 129 –, wenn wir jetzt alles öffnen, dann müssen wir auch der Gefahr ins Auge sehen, dass sich dieses Restrisiko realisiert. Das gilt gerade für Gastronomie in geschlossenen Räumen. Deswegen muss es jetzt doch unser Anliegen sein, die Inzidenzen weiter herunterzubekommen. Da sind wir auf dem richtigen Weg. Wenn das gelungen ist, wenn wir wieder unter eine Inzidenz von 100 gekommen sind, dann bin ich sofort bei Ihnen, dass wir dann auch weitere Öffnungsschritte machen bei Kunst und Kultur, im Einzelhandel und auch bei der Gastronomie.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Berufsfreiheit ist auch ein Grundrecht, Kollege!)
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Das alles wollen wir machen, aber noch nicht jetzt. Jetzt geht es erst einmal um die grundrechtssensiblen Bereiche. Das machen wir heute. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Luczak. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Stephan Stracke, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519683 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung |