Stephan StrackeCDU/CSU - COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geimpfte und von Corona Genesene werden befreit von Testpflicht, Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen und Quarantäne. Das ist der Kern der vorliegenden Verordnung. Das machen wir, weil Geimpfte und Genesene keine relevante Gefahr mehr für sich und andere sind. Deshalb ist Impfen so wichtig. Impfen rettet Leben. Es schützt und ist der Schlüssel raus aus der Pandemie.
Wir kommen beim Impfen spürbar voran. Über 30 Prozent unserer Bevölkerung sind das erste Mal geimpft; das sind fast 25,5 Millionen Menschen. Über 7 Millionen Menschen sind bereits vollständig geimpft. Aktuell werden im Wochenschnitt jede Sekunde fast acht Personen geimpft. Jede Sekunde fast acht Personen! Das ist doch ein großartiger Erfolg, den wir gemeinsam erreicht haben. Deswegen gehen wir diese Schritte und gefährden auch nicht diesen großartigen Impferfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir kommen Tag für Tag spürbar voran. Das macht auch hoffnungsvoll für den Sommer. Ich sage ein großes Dankeschön an die Mitarbeiter und die Ärzte in den Impfzentren, an die Hausärzte und die Fachärzte: Das, was Sie leisten, ist ein wesentlicher Beitrag zu diesem Impferfolg. Danke!
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Impfen ist der Weg zurück zur Normalität. Wir machen jetzt einen ersten wichtigen Schritt. Weitere Schritte werden folgen. Es ist gut, dass die Länder bei einer Inzidenz von unter 100 weitere Öffnungsschritte gehen können und dies auch tun. Testen und Impfen machen den Unterschied.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Änderungsgesetz stellen wir den Versorgungsanspruch bei einem Impfschaden durch eine Covid-19-Schutzimpfung klar. Wir schaffen Rechtssicherheit, insbesondere in Fällen, in denen ein Impfstoff im Einzelfall abweichend von den Empfehlungen der Länder, zum Beispiel für andere Altersgruppen, eingesetzt wird.
Wir ziehen auch Regeln zum Wechselunterricht und zu Ausnahmemöglichkeiten von untersagtem Präsenzunterricht glatt. Dies ist unter anderem für Hochschulen, für berufsbildende Schulen wichtig. Jetzt kann praktischer Unterricht zum Beispiel in Laboren, in Krankenhäusern zweifelsfreier gestattet werden. Und Aus- und Fortbildung von Polizisten, Rettungsdienstkräften und Feuerwehrleuten können auch im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein zweimaliger Test in der Woche.
Das Gesetz und die Verordnung enthalten wichtige Klarstellungen und Ausnahmen, Erleichterungen für Geimpfte und für coronagenesene Personen. Wir sind gut unterwegs. Der Weg, den wir für den Sommer beschreiten, ist hoffnungsvoll. Lasst uns entschlossen so weitergehen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Christian Petry [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519685 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung |