06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 12

Tino SorgeCDU/CSU - Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege

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Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen standen wir schon mal an selber Stelle und haben in der ersten Lesung das DVPMG, das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege, debattiert. Es war damals schon ein sehr guter Gesetzentwurf, und wir können heute mit Fug und Recht sagen: Jetzt ist es ein ausgezeichneter Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Deshalb können wir selbstbewusst feststellen: Auch hier hat das Struck’sche Gesetz gegolten. – Das heißt: Kein Gesetz geht so aus dem Bundestag raus, wie es in den Bundestag reingekommen ist. – Wir als Koalitionsfraktionen haben – auch auf viele Anregungen der Opposition hin – 25 Änderungsanträge eingebracht; wir haben diese Änderungsanträge in allen Bereichen diskutiert. Sie haben dazu geführt, dass das Gesetz noch mal erheblich an Qualität gewonnen hat. Ich möchte nur auf einzelne Punkte eingehen.

Erstens. Ganz herzlichen Dank möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion sagen, insbesondere meiner Sprecherin Karin Maag,

(Beifall des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU])

die es immer geschafft hat, auch wenn wir unterschiedlicher Meinung waren, die verschiedenen Positionen aus den Diskussionen zum Schluss zusammenzubinden. Das war nicht einfach – ich weiß das –; dafür ganz herzlichen Dank! Natürlich gilt mein Dank den vielen Kolleginnen und Kollegen im Bundesgesundheitsministerium, unserem Gesundheitsminister Jens Spahn und namentlich Gottfried Ludewig und Christian Klose, die bei den Änderungsanträgen und auch bei den Debatten, wie wir die Dinge noch besser machen können, stetig unterstützt haben.

Man kann zu Recht sagen, dass wir bei der Digitalisierung im Bereich der Pflege einen großen Schritt vorankommen. Wir setzen den Weg fort, den wir in dieser Legislatur beschritten haben: das dritte große Digitalisierungsgesetz. Es ist ganz wichtig, dass Digitalisierung gerade in der Pflege nicht abstrakt bleibt. Wir reden jetzt von digitalen Pflegeanwendungen. Das sind Anwendungen, die Pflegebedürftigen das Leben erleichtern. Es geht darum, Menschen mit Demenz bei der Heilung zu helfen bzw. ihr Gedächtnistraining zu verbessern; es geht darum, Schlaganfallpatienten, die mühsam das Sprechen wieder lernen müssen, mit digitalen Anwendungen zu unterstützen. Es gibt viele Beispiele, die zeigen, wie sinnvoll das ist.

Ein ganz wichtiger Punkt ist – ich glaube, auch da ist uns ein sehr guter Kompromiss gelungen –, wie wir es in die Pflegeheime, in den Pflegebereich hineintragen. Dabei geht es natürlich auch um finanzielle Unterstützung. Diese finanzielle Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir auch dadurch sicherstellen, dass wir das Programm für digitale Investitionen im Pflegebereich – 312 Millionen Euro – bis 2023 verlängern werden. Das heißt, jedes Pflegeheim hat dann die Möglichkeit, eine zusätzliche Förderung von bis zu 12 000 Euro für digitale Investitionen zu bekommen. Das ist sicherlich nicht unbedingt ausreichend überall; aber es ist zumindest ein richtiges Signal, dass es uns mit der Digitalisierung sehr ernst ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dirk Heidenblut [SPD])

Jetzt könnte ich viele Dinge aufzählen, die wir in diesem Gesetz sehr gut gemacht haben. Es geht darum, die Digitalisierung flächendeckend in die Pflege zu bringen, aber auch in alle anderen Bereiche; es geht darum, dass wir auch die Akteure mittelfristig anschließen. Natürlich hätten wir uns alle gewünscht, jetzt möglichst schnell und sofort alle Akteure aus dem Gesundheitswesen anzubinden; aber es geht natürlich auch darum, das technisch so zu organisieren, dass wir einerseits technologieoffen und andererseits mit den Möglichkeiten, die wir bereits jetzt haben, die Digitalisierung dort vorantreiben.

Ein Punkt vielleicht noch. Es gilt auch hier: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz. Das wird nicht das letzte Digitalisierungsgesetz sein. Ich wünsche mir, dass wir bei der Frage der Datennutzung und bei der Frage, wie wir die Daten noch besser allen Akteuren zur Verfügung stellen, vorankommen. Ich bin da sehr, sehr hoffnungsfroh, insbesondere im Hinblick auf die Anregungen, die uns der Sachverständigenrat Gesundheit gegeben hat; das heißt, dass wir diese Daten auch für die Versorgung besser nutzbar machen müssen.

Wir haben in der Pandemie jetzt viele Erfahrungen sammeln können, die uns gezeigt haben: Mehr Daten, bessere Daten, einhergehend mit einem hohen Datenschutz- und Sicherheitsniveau, führen zu einer besseren Versorgung. – Ich wünsche mir, dass wir Gespräche darüber führen und das zukünftig noch besser hinbekommen. Insofern danke ich für Ihre Unterstützung, darf Sie animieren und bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und freue mich auf die weiteren Beratungen im Bereich der Digitalisierung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Tino Sorge. – Der nächste Redner: der Abgeordnete Uwe Witt von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519730
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege
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