06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 12

Achim KesslerDIE LINKE - Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Coronapandemie hat dazu beigetragen, dass ein Teil der Gesundheitsversorgung stärker im virtuellen Raum stattfindet. Bürgerinnen und Bürger können die Videosprechstunde bei ihrer Ärztin oder bei ihrem Arzt als zusätzliches Angebot nutzen. Das ist eine positive Entwicklung.

(Beifall bei der LINKEN – Tino Sorge [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Durch die Pandemie ist die Akzeptanz digitaler Gesundheitsanwendungen gewachsen; auch das ist erfreulich. Doch zugleich sind Gesundheitsdaten sehr intime und persönliche Informationen. Ein Missbrauch kann lebenslange Folgen haben. Die Linke fordert die Bundesregierung dazu auf, ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz zu garantieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb ist es auch ein Schritt in die richtige Richtung, dass Sie mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz endlich Expertinnen und Experten in die Prüfung von digitalen Gesundheitsanwendungen einbeziehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist gut, dass Sie hier eine Forderung der Linken umsetzen. Sie sollten das ruhig öfters tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Trotzdem, meine Damen und Herren, bleibt es fragwürdig, dass mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine staatliche Behörde, die direkt dem Gesundheitsminister unterstellt ist, über die Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, und das nach wie vor, meine Damen und Herren, ohne jeden wissenschaftlichen Nachweis des gesundheitlichen Nutzens. Bei allen anderen Behandlungsmethoden ist der Gemeinsame Bundesausschuss dafür zuständig. Meine Damen und Herren, digitale Gesundheitsanwendungen ohne wissenschaftliche Prüfung an den Patientinnen und Patienten auszuprobieren, hat mit verantwortungsbewusster Gesundheitspolitik nichts zu tun. Die Linke lehnt das nach wie vor entschieden ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Dass die Kassen nach Zulassung durch eine Bundesbehörde zwölf Monate lang den Preis erstatten müssen, den der Hersteller angibt, ist dreiste Wirtschaftsförderung auf Kosten der Versicherten. Da werden die Spenden aus der IT-Wirtschaft für die CDU und die CSU sicher wieder hervorragend sprudeln. Das ist wirklich ein Skandal.

(Beifall bei der LINKEN)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege? Tino Sorge würde gerne eine Zwischenfrage stellen.

Ja, sehr gerne.

Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Kessler, es ist ja nichts Neues, dass Sie hier darüber in Rage geraten, wie schlimm doch die Industrie sei bzw. wie schlimm das BMG und das BfArM seien.

(Kersten Steinke [DIE LINKE]: Die korrupten Abgeordneten vor allen Dingen!)

Ich möchte Ihnen daher mal jemanden zitieren, der eigentlich unverdächtig erscheint, nämlich den Sachverständigenrat Gesundheit. Der hat im Hinblick auf die von Ihnen gerade angesprochene Thematik „Datennutzung und Datenschutz“ ja ein sehr gutes Gutachten letztens auf den Markt gebracht – in Anführungsstrichen. Ich zitiere mal:

Der Datenschutz muss im Sinne eines umfassenden Patientenschutzes neu gedacht werden. Er muss insbesondere mit dem Schutz von Leben und Gesundheit abgewogen und in sinnvollen Einklang gebracht werden. Dieser Verantwortung müssen sich auch die Datenschutzpolitiker in der Gesetzgebung und die Datenschutzbeauftragten in der Umsetzung stellen.

Ich zitiere weiter.

Aber nicht ganz vorlesen.

Nein, nein, nur noch zwei Sätze, Herr Präsident, dann bin ich durch. – Ich zitiere weiter:

Datenschutz muss vor allem die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten für bessere Versorgung und Forschung ermöglichen, damit dem einzelnen Patienten und der einzelnen Patientin zielgenauer geholfen werden kann. Dazu bedarf es der Auswertung großer Datenmengen.

Was ist denn Ihre Frage?

Jetzt würde ich gern meine Frage stellen, Herr Präsident; Sie weisen zu Recht darauf hin.

Mich würde vor diesem Hintergrund interessieren, warum Sie hier ständig das Wort gegen generelle Digitalisierung oder Datennutzung führen,

(Kersten Steinke [DIE LINKE]: Macht er doch gar nicht! – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Quatsch! Das tut er doch gar nicht!)

wo wir doch gemeinsam im Rahmen der Beratung zum DVPMG nicht nur das Thema behandelt haben, wie wir Datenschutz und Datensicherheit besser sicherstellen können, sondern auch, wie wir in dem ganzen Kontext die Patientinnen und Patienten mit einer besseren Nutzung ihrer Daten, wenn sie informiert eingewilligt haben, unterstützen können. Das würde mich interessieren.

Ich glaube, die Frage ist verstanden. Vielleicht können Sie die Antwort kürzer machen als die Frage.

Ich glaube, ich kann die Antwort auf diese sehr einfache, aber langatmige Frage wirklich kürzer machen. Es beruhigt mich erst mal, dass Sie sich auch weiterhin über mich aufregen,

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Ich diskutiere mit Ihnen!)

sogar so sehr, dass Sie noch nicht mal zuhören, was ich sage. Ich habe nämlich am Anfang ausdrücklich gesagt, dass es gut ist, dass digitale Anwendungen in der Pandemie gestärkt worden sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Das habe ich ausdrücklich gesagt. Sie können mir nicht zuhören; das ist Ihr Problem.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Schön, dass Sie es noch mal sagen!)

Im Übrigen empfehle ich Ihnen sehr die Lektüre der Ausarbeitung des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, den Sie ja gerade auch zitiert haben, der nämlich genau das, was ich gesagt habe, also den mangelnden Datenschutz Ihrer Gesetzgebung, kritisiert hat und der sich bitter beklagt hat, dass er nicht beteiligt worden ist.

(Beifall bei der LINKEN – Tino Sorge [CDU/CSU]: Das war der Sachverständigenrat Gesundheit!)

So, jetzt haben wir das auch geklärt. – Bitte.

Das Gesetz ermöglicht, dass digitale Anwendungen zukünftig auch in der Pflege gebraucht werden können. Auch das finde ich gut so, Herr Sorge.

(Tino Sorge [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Dabei muss aber sichergestellt werden, dass Menschen mit Pflegebedarf die digitalen Pflegeanwendungen auch tatsächlich nutzen können. Denn viele von ihnen sind dazu ohne Unterstützung nicht in der Lage. Es ist deshalb völlig unverständlich, dass Sie die gesonderte Vergütung für diese Unterstützung wieder aus Ihrem Gesetzentwurf gestrichen haben.

Meine Damen und Herren, auch deshalb lehnt Die Linke Ihren Gesetzentwurf ab.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Für Bündnis 90/Die Grünen hat als Nächstes das Wort die Kollegin Maria Klein-Schmeink.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519734
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege
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