Sabine DittmarSPD - Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Es ist das dritte Digitalisierungsgesetz im Bereich Gesundheit in dieser Wahlperiode. Ich denke, wir können sagen: Der gordische Knoten in Sachen Digitalisierung ist hiermit ein für alle Mal durchschlagen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Aber bei aller Euphorie und Dankbarkeit über das gemeinsam Geleistete gibt es – das muss ich jetzt einfach so deutlich sagen – für mich auch einen Wermutstropfen. Deshalb erlauben Sie mir, nachdem mein Kollege Dirk Heidenblut, unser Berichterstatter, bereits ausführlich auf die wirklich vielen positiven Effekte und Inhalte dieses Gesetzes eingegangen ist, auch ein paar kritische Bemerkungen zu machen.
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie muss in erster Linie den Versorgungsalltag der Menschen verbessern. Das gilt für den Versicherten, den Patienten, den Beschäftigten im Gesundheitswesen genauso wie für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Deshalb ist es unsere Aufgabe, hier die passenden Rahmenbedingungen für die Digitalisierung gezielt voranzutreiben. Und die Maßnahmen müssen sich daran messen lassen, dass sie die Versorgung erleichtern und verbessern und im Einklang stehen mit den Grundpfeilern unseres Gesundheitssystems.
Einer dieser Grundpfeiler ist die Frage der Beteiligung, die Frage der Mitbestimmung der Akteure der Selbstverwaltung inklusive der Patientinnen und Patienten. Deshalb sage ich für meine Fraktion ganz deutlich: Die Entscheidung, welche digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig sind, gehört in die Hand der Selbstverwaltungsakteure und nicht in die Hand der Bundesregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht dass Sie mich hier jetzt falsch verstehen: Nicht das Fast-Track-Verfahren zur Prüfung der DiGAs und DiPAs ist das Problem, sondern die fehlende Hinzuziehung der Selbstverwaltungsakteure sowie Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Auch die Frage der freien Preisbildung im ersten Jahr von digitalen Gesundheitsanwendungen durch Hersteller ist aus Sicht meiner Fraktion, der SPD, sehr problematisch. Wir werden deshalb die anstehenden Entscheidungen über Höchstpreisgruppen bei DiGAs sehr genau im Auge behalten. Denn klar für uns ist, dass die Zahlung von Mondpreisen für digitale Gesundheitsanwendungen aus Beitragsmitteln im ersten Jahr nicht sachgerecht ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Meine Damen und Herren, trotz der eben aufgezeigten Problemfelder, bei denen wir abhängig von den künftigen Entwicklungen sicher nachsteuern müssen, ist das DVPMG ein gutes Gesetz, dem sicherlich auch noch einige nachfolgen werden. Denn auch schon vor der Coronapandemie war uns allen klar, wie wichtig Digitalisierung im Gesundheitswesen ist und welches Potenzial darin liegt. Egal ob digitale Angebote wie die Videosprechstunde, das E-Rezept oder die AU-Bescheinigung, der Anschluss weiterer Leistungserbringer oder die Einbindung der Pflege: Dies alles sind wichtige Aspekte für eine wirklich gute zeitgemäße Versorgung. Die bringen wir mit dem vorliegenden Gesetz ein ganzes Stück weiter.
Dementsprechend bitte ich um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die guten Beratungen.
Bleiben Sie gesund!
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Kollegin Dittmar. – Als letzten Redner in der Debatte hören wir von der CDU/CSU-Fraktion Stephan Pilsinger.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519737 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege |