Stephan PilsingerCDU/CSU - Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eines der Kernthemen unserer gesundheitspolitischen Agenda. Mit dem nun vorliegenden dritten Digitalgesetz in dieser Legislaturperiode machen wir deutlich: Die Digitalisierung hat für uns oberste Priorität. Die Menschen sollen die Vorteile des technologischen Fortschritts endlich konkret in ihrem Versorgungsalltag spüren.
(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird noch ein bisschen dauern!)
Meine Damen und Herren, heute soll es nicht um Infektionsschutz oder Pandemiebekämpfung gehen. Heute geht es darum, unser Gesundheitssystem zukunftsfest zu machen. Mit dem DVG und dem PDSG haben wir die Grundsteine für einen notwendigen Wandel in den Strukturen unserer Gesundheitsversorgung gelegt. Das vorliegende Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz baut genau auf diesem Fundament auf und entwickelt die bisherigen Regelungen konsequent weiter.
Um uns herum macht der technologische Fortschritt keine Pause. Der moderne Patient kommuniziert heute in der Regel über sein Smartphone und entsprechende Apps. Da reicht es nicht, wenn man den Versicherten veraltete Lösungen präsentiert. Genau aus diesem Grund müssen wir jetzt auch die Gesetzgebung für die Digitalisierung stetig weiterentwickeln. Mit dem DVPMG schaffen wir deshalb nicht nur die Grundlage für neue digitale Anwendungen in der Pflege, sondern auch für den weiteren Ausbau der Versorgung mit den bestehenden digitalen Gesundheitsanwendungen.
Eine wichtige Neuerung, die ich als Arzt besonders begrüße, ist zudem die Schaffung der Patientenkurzakte. Hier werden Notfalldaten und Hinweise auf persönliche Erklärungen der Versicherten an einem Ort vereint. Besonders im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder im Rettungsdienst kommt es manchmal auf wenige Minuten oder Stunden an. Da können schnell zugängliche Patientendaten Leben retten.
Aber auch der elektronische Medikationsplan wird weiterentwickelt. Als eine der zentralen Funktionen der Telematikinfrastruktur wird der Plan künftig von der Gesundheitsakte gelöst und in eine eigenständige, komfortabel nutzbare Anwendung überführt.
Besonders wichtig ist hier: Auch bei zunehmender Komplexität muss das zuverlässige Zusammenwirken aller Anwendungen, also die Interoperabilität, stets gewährleistet sein. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren unter anderem dafür gesorgt, dass nun auch die privaten Krankenversicherungen bei den Inhalten der zentralen Anwendungen der Telematikinfrastruktur mitreden können.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbessern wir nicht nur spürbar den Versorgungsalltag der Patientinnen und Patienten, wir legen damit auch den Grundstein für die Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitssystems. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung für dieses gute Gesetz.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Kollege Pilsinger. – Ich schließe die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519738 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege |