Alexander HoffmannCDU/CSU - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Wir erinnern uns mal zurück: 2017, als wir diese Debatte begonnen haben, hat die Bundesrepublik Deutschland als erste Nation den Versuch unternommen, einen gewissenhaften Ausgleich mit Augenmaß herzustellen, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen der Meinungsfreiheit im Netz einerseits und der Zielsetzung, dass das Netz eben nicht zum rechtsfreien Raum werden darf, andererseits.
Das Interessante, meine Damen, meine Herren, ist doch folgender Umstand: Diese Zielsetzung – das Netz darf nicht zum rechtsfreien Raum werden – garantiert am Ende die Meinungsfreiheit im Netz; denn wenn ich meine Meinung im Netz nicht schreiben kann, ohne dass ich Drohungen erhalte, die dann nicht mehr rauszubekommen sind, ohne dass ich einen Shitstorm bekomme, der dort nicht mehr zu entfernen ist, weil er schon durch die ganze Welt gegangen ist, dann ist es eben um die Meinungsfreiheit im Netz schlecht bestellt.
Ich verstehe ja jeden, der Kritik anbringt. Ich verstehe jeden, der vor allem das hohe Gut der Meinungsfreiheit hochhält. Aber dann hätte ich schon gern ein ganz klares Bekenntnis von Ihnen genau zu diesem Zusammenhang. Das betrifft den Kollegen von der Linken und den Kollegen von der AfD sowieso; denn wenn wir die Debatte führen, dann wünsche ich mir, dass wir sie bitte ehrlich führen. Es ist doch schon der Satz nicht richtig – ich korrigiere es jedes Mal –, dass mit dem Gesetz jetzt plötzlich Zensur privatisiert wird, dass eine staatliche Aufgabe privatisiert wird.
(Stephan Brandner [AfD]: Genau so ist es!)
Entschuldigung, es war in den 80er-Jahren schon so, dass jeder Zeitungsverlag vor der Veröffentlichung eines Leserbriefs hat prüfen müssen, ob dort Beleidigungen enthalten sind, weil er einfach gewissenhaft schauen muss: Wie gehe ich mit dieser Bühne um?
(Stephan Brandner [AfD]: Nur, der Verlag hat kein Plattformprivileg, Herr Hoffmann! § 7 Telemediengesetz!)
Der zweite Punkt, der mir wichtig ist, betrifft das Overblocking. Gehen wir doch einmal zurück ins Jahr 2017. Da hieß es: Das ist das Ende der Meinungsfreiheit; es wird massenhaft zu Overblocking kommen. – Jetzt erleben wir eine kleinlaute Opposition im Rechtsausschuss – Kollege Müller muss schon lachen –, wo es heißt: Ja, es gibt kein Overblocking, aber man kann zumindest nicht beweisen, dass es keins gibt. – Das ist jetzt Ihre Rückzugsposition. Wenn wir uns schon zum Grundrecht der Meinungsfreiheit bekennen, dann, meine Damen, meine Herren, bitte ehrlich und mit allen Konsequenzen.
Ich glaube, dass wir heute genau diese Erfolgsgeschichte fortschreiben. Wir schaffen Transparenz, wir schaffen mehr Benutzerfreundlichkeit, und wir etablieren ein Gegenvorstellungsverfahren. Ich glaube, dass wir deswegen auch wieder Maßstäbe setzen und letztendlich ein vielbeachtetes Beispiel geben, wie man Meinungsfreiheit in Einklang bringen kann mit dem Ziel, dass das Netz eben kein rechtsfreier Raum sein darf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519764 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Netzwerkdurchsetzungsgesetz |