06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 37

Marc HenrichmannCDU/CSU - Staatsleistungen an Religionsgesellschaften

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Im Jahre 1803 verloren die Kirchen Besitztümer, Flächen, Vermögen. Damit haben sie eigentlich die Grundlage, ihre Einnahmequelle, komplett verloren. Im Gegenzug hieß es, der Staat übernehme zukünftig die Finanzierung der Kirchen – als Ausgleich, nicht als Entschädigung. Später wurde in der Tat geregelt, dass Staatsleistungen durch Landesgesetzgebung abgelöst werden und die Grundsätze vom damaligen Reich oder, übertragen in die heutige Zeit, vom Bund geregelt werden. Es ist gut und richtig, das anzugehen. Deswegen kann ich auch dem Kollegen Amthor uneingeschränkt zustimmen.

Wie man es nicht machen darf – das hat die Anhörung bewiesen und auch die Einlassung des Kollegen Münz von der AfD –, ist, einfach zu sagen: Wir lassen es auslaufen. – Die Experten sagen: Schlichtes Auslaufenlassen genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. – Ehrlicherweise ist das Willkür, weil einem die Kirche nicht passt – das wurde ja auch deutlich –, und mit Willkür kann man vielleicht in der AfD punkten, aber kein Land führen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Blödsinn!)

Aber auch über die Oppositionsvorlage müssen wir kritisch reden; denn so einfach, wie es gesagt wird, ist es ja auch nicht. Es gab in der Anhörung doch die eine oder andere Einlassung, die besagte: Man muss darüber reden, ob die Leistungen der Kommunen, die es ja hier und da gibt und die teilweise auch in den Landesverfassungen geregelt sind, miteinbezogen werden müssen. – Auch über den Faktor von 18,6 wird gestritten, weil er zum Beispiel auch eine Verzinsung von 5,5 Prozent jährlich beinhaltet, die eigentlich nirgendwo zu erzielen ist. Das Äquivalenzprinzip ist auch nicht ganz so unumstritten. Aber was ich persönlich am schlimmsten finde: Es gibt ja Vereinbarungen und auch Regelungen wie den Artikel 18 des immer noch gültigen Reichskonkordats, der besagt, dass „vor der Ausarbeitung der für die Ablösung aufzustellenden Grundsätze rechtzeitig“ ein Einvernehmen mit den Kirchen herbeizuführen ist. Und § 3 Ihres Gesetzentwurfs besagt jetzt: Die Verständigung mit den Kirchen ist möglich, aber nach der Aufstellung der Grundsätze. – Sie setzen sich hiermit über geltendes Recht hinweg, meine Damen und Herren.

(Lachen des Abg. Benjamin Strasser [FDP] – Benjamin Strasser [FDP]: Da klatscht nicht mal die eigene Partei, bei der These!)

Die Frage ist komplex, und die Kirchen leisten – das klang an – gerade im ländlichen Raum ganz wertvolle Dienste im Bereich Betreuung, Seelsorge usw. Ich glaube, man wird sich auch die Situation der Kirchen in den weiteren Beratungen anschauen müssen. In Nordrhein-Westfalen machen die Staatsleistungen nicht mal 1 Prozent der Einnahmen der Kirche aus, anderswo über 20 Prozent. Und wir wollen nicht, dass funktionierende Strukturen in Schieflage geraten. Deswegen gebietet die Fairness, hier miteinander zu reden, so wie es die Vereinbarungen vorsehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Deutschlandfunk haben sich die einbringenden Fraktionen in der Bundespressekonferenz seinerzeit erklärt. Kollege von Notz, Sie haben dann sinngemäß gesagt, über die Zahlungsmodalitäten entscheide nicht ein Land, das müsse kooperativ ausgehandelt werden, es brauche zwei Seiten. Ja, es braucht zwei Seiten, und die bestehen nicht aus dem Gesetzgeber hier und irgendwem sonst, sondern die Kirchen sind ein wichtiger Part. Und mit den Kirchen gemeinsam muss es eine Lösung geben. Auf den Weg haben wir uns gemacht.

(Christine Buchholz [DIE LINKE]: Wir haben uns auf den Weg gemacht!)

Es ist komplexer, als es scheint. Die Lösung ist nicht dieser Gesetzentwurf. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam zu beraten.

(Benjamin Strasser [FDP]: Wir haben beraten, aber Sie sind ausgestiegen! Das ist die Realität!)

Wir werden in der nächsten Wahlperiode in der Tat eine Lösung finden.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Aber dieses Gesetz ist keine Lösung für dieses sehr komplexe Thema.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519784
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Staatsleistungen an Religionsgesellschaften
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