Ursula SchulteSPD - Agrarmarkt, Lebensmittellieferketten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes setzen wir die EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, kurz: UTP, um.
Die UTP-Richtlinie will Erzeuger und Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken schützen. Dafür führt sie konkrete Praktiken in zwei verschiedenen Listen auf. Der Unterschied zwischen schwarzer und grauer Liste: Bei den Praktiken der grauen Liste geht man davon aus, dass sie ihre Unlauterkeit verlieren können, wenn beide Parteien sie einvernehmlich vereinbaren.
Man blendet bei dieser Annahme geflissentlich aus, dass die Vertragsverhandlungen in diesem Bereich selten auf Augenhöhe stattfinden, was dazu führt, dass Lieferanten aus Angst um ihre Existenz letztlich Verträgen zustimmen, die für sie nachteilige Bedingungen enthalten. Lieferanten berichten uns zudem, dass es eben gerade die Praktiken der grauen Liste sind, die ihnen das Leben schwermachen. Ich möchte daher unterstreichen, was ich bereits bei der ersten Lesung im Januar gesagt habe: Unlauter ist und bleibt unlauter.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner darauf verständigen konnten, im Vergleich zur EU-Richtlinie zumindest einige Praktiken der grauen Liste in die schwarze zu überführen und somit gänzlich zu verbieten. So dürfen Handelsunternehmen Lieferanten nicht mehr an den Lagerkosten beteiligen oder nicht verkaufte Ware zurückschicken, ohne dafür zu bezahlen. Wir als SPD – das ist kein Geheimnis – hätten gerne alle grauen Praktiken geschwärzt,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
und wir wollten eine offene Liste bzw. eine Generalklausel, um klarzustellen, dass jegliches unlautere Geschäftsgebaren in der Lieferkette unzulässig ist.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])
Das hätte die Position der Erzeuger und Lieferanten ganz wesentlich verbessert. Eine Generalklausel war mit der Union nicht umzusetzen; das möchte ich hier nicht verschweigen.
Angesichts dieses Wermutstropfens ist es aber umso wichtiger, dass das Gesetz nach zwei Jahren evaluiert wird. Dafür und für die konkrete Formulierung des Evaluierungsparagrafen hat sich meine Fraktion vehement eingesetzt. Darin heißt es:
Neben der Überprüfung der Einhaltung bestehender Verbote kann der Deutsche Bundestag im Zuge der Evaluierung gegebenenfalls auch die Liste verbotener Handelspraktiken um neue, bisher nicht erfasste unlautere Handelspraktiken erweitern. In die Evaluierung fließen auch
– und das ist mir ganz wichtig –
die Ergebnisse der Prüfung eines möglichen Verbots des Einkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unterhalb ihrer Produktionskosten ein.
Es wird also künftig genau darauf zu achten sein, ob Unternehmen die Verbote kreativ umgehen, indem sie sich neue Praktiken oder Vertragsbestandteile einfallen lassen, die bisher nicht vom Gesetz erfasst wurden. Dann muss der Gesetzgeber nachschärfen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die SPD-Fraktion war es ganz wichtig und war es ein Herzensanliegen, eine Ombudsstelle einzurichten. Davon konnten wir schließlich auch unseren Koalitionspartner überzeugen. – Ich bin froh, dass Sie das mittragen.
Die unabhängige Ombudsstelle soll keine Konkurrenz zur Durchführungsbehörde sein, sondern eine sinnvolle, weil niedrigschwelligere Ergänzung. Sie soll Anlaufstelle für alle sein, die von unfairen Handelspraktiken oder unfairen Preisen betroffen sind. Dabei können ihr auch Praktiken gemeldet werden, die das Gesetz noch gar nicht aufführt. Zudem soll die Stelle die Entwicklung von Produktionskosten und Preisen beobachten. Die Erkenntnisse, die dabei gewonnen werden, sollen wiederum in die Gesetzesevaluierung einfließen.
Ich bin davon überzeugt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Diese Ombudsstelle, die im Entschließungsantrag näher beschrieben wird, ist ein echter Meilenstein für mehr Fairness in der Agrar- und Lebensmittellieferkette.
(Beifall bei der SPD)
Und sie sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Darauf werden wir auf jeden Fall achten.
(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD])
Leider war die Union nicht bereit, ein Verbot von Dumpingpreisen im Zuge der UTP-Umsetzung auf den Weg zu bringen. Dafür ist es uns aber gemeinsam gelungen, die Erhöhung des Bußgeldrahmens um 50 Prozent zu vereinbaren. Im Fall von Verstößen gegen die neuen Regeln können nun bis zu 750 000 Euro Strafe verhängt werden. Das ist gut so; denn Strafen müssen eine abschreckende Wirkung haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Alles in allem legen wir dem Deutschen Bundestag ein gutes Gesetz vor, das ein Meilenstein für bessere Bedingungen für unsere Landwirte ist. Deswegen bitte ich um Zustimmung.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Ursula Schulte. – Darf ich Sie noch mal herzlich bitten, den Geräuschpegel wirklich nach unten zu drehen bzw. still zu sein und Diskussionen nicht hier im Raum zu führen? Es ist unglaublich schwierig, die Rednerinnen und Redner zu verstehen. Und eigentlich ist es auch wirklich nicht solidarisch, wenn die Kolleginnen und Kollegen Ihnen ihre Rede vortragen, Gespräche zu führen. Dann machen Sie das draußen und nicht hier im Saal.
(Beifall – Bettina Stark-Watzinger [FDP]: Sehr richtig!)
Nächster Redner: Dr. Gero Hocker für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519792 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Agrarmarkt, Lebensmittellieferketten |