06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 33

Albert StegemannCDU/CSU - Agrarmarkt, Lebensmittellieferketten

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wer politisch gestalten will, muss wissen, was den Menschen in diesem Land wichtig ist. Also lohnt sich ein Blick darauf, wofür wir in Deutschland unser Geld ausgeben. Laut Statistischem Bundesamt geben wir die Hälfte unseres Einkommens für unsere Grundbedürfnisse Wohnen, Energie und Nahrungsmittel aus. Da wir es uns gern sehr schön einrichten, dem Nachbarn in nichts nachstehen wollen, da wir selbstverständlich nicht auf unser Auto und unseren hoffentlich bald wieder möglichen Urlaub verzichten wollen, bleiben für unsere Grundnahrungsmittel nur noch 15 Prozent. 15 Prozent der gesamten Konsumausgaben bleiben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Bereinigt um die Genussmittel ist es noch mal deutlich weniger.

Um das Jahr 1900 lag dieser Wert noch bei etwa 50 Prozent. Die Entwicklung von 50 Prozent auf 15 Prozent lässt sich mit nur einem Wort beschreiben: Wohlstand. Wir konnten durch das günstige Angebot an Nahrungsmitteln immer mehr in andere Konsumgüter investieren, und der Motor unserer Konsumwirtschaft brummte.

Leider sind damit auch negative Konsequenzen verbunden: So sehnen sich viele nach dem Modell des Tante-Emma-Ladens; aber den gibt es nicht mehr – zu teuer, zu ineffizient, zu personalkostenintensiv. Die Discounter waren geboren: größer, schneller, noch billiger. Geiz ist geil! Teuer war gestern! – Da ist ein „Wir lieben Lebensmittel“ für viele Produzenten wohl nur noch ein schwacher und ironischer Trost.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dennoch mache ich dem Lebensmitteleinzelhandel keinen Vorwurf. Wer sich am täglich stattfindenden Angebotskampf um das günstigste Lebensmittel nicht beteiligt, verliert Marktanteile und verschwindet bald von den Werbeflächen, da der Umsatz ausbleibt.

Man kann den Konkurrenzkampf im Lebensmitteleinzelhandel zu Recht und sehr zutreffend als Haifischbecken bezeichnen. Inzwischen hat diese Situation dazu geführt, dass die vier großen Player 85 Prozent des Marktes unter sich aufteilen. Dadurch ist eine enorme Marktasymmetrie entstanden. Unsere Bauern, aber auch Verarbeiter wie unsere Molkereien sind der Marktmacht des Handels viel zu oft unterlegen. David und Goliath lassen grüßen.

Preisdruck ist in der Konsequenz eine Folge marktwirtschaftlichen Handelns. Aber wo wir als Gesetzgeber nun nicht mehr wegschauen können, sind die daraus resultierenden unlauteren Handelspraktiken.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn zum Beispiel bestellte verderbliche Ware kurzfristig storniert wird, der Lieferant also auf seiner Ware sitzen bleibt, oder wenn Rechnungen vom Käufer bewusst nicht bezahlt werden, nur um den Lieferanten unter Druck zu setzen, dann müssen wir handeln.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

So verbieten wir im Agrarmarktstrukturgesetz eine ganze Liste von unlauteren Handelspraktiken, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit für einen ehrbaren Kaufmann sein sollten.

Ich will mich an dieser Stelle ganz herzlich bei der Kollegin Ursula Schulte von der SPD dafür bedanken, dass wir diesen Zug erfolgreich auf die Schiene gesetzt haben. Ich möchte mich aber auch bei unseren Wirtschaftspolitikern, insbesondere bei Matthias Heider, ganz herzlich bedanken, der uns in dieser Sache wirklich konstruktiv begleitet hat.

Ich freue mich, dass wir das alles so hinbekommen haben. Auf geht’s zu mehr Fairness im Lebensmitteleinzelhandel!

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ursula Schulte [SPD])

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519797
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Agrarmarkt, Lebensmittellieferketten
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