Johann SaathoffSPD - Agrarmarkt, Lebensmittellieferketten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An un för sük denkt de Minske bloot an sük. – Zunehmend leben wir in einer Welt, in der jeder nur an sich selbst denkt und auch im Handelsbereich oft mit unfairen Mitteln versucht, seine eigenen privaten Ziele umzusetzen. Dagegen richtet sich die UTP-Richtlinie der Europäischen Union, die mit dem vorliegenden Agrarmarktstrukturgesetz nunmehr bei uns in geltendes nationales Recht umgesetzt wird.
UTP steht für „Unfair Trading Practices“, also für unlautere Handelspraktiken. Wollen Sie Beispiele hören? Ein Beispiel für eine unlautere Handelspraxis ist die Rückgabe unverkaufter Erzeugnisse an den Lieferanten ohne Zahlung des Kaufpreises. Ein Beispiel für unlautere Handelspraxis ist ein Zahlungsverlangen für die Listung der Produkte. Noch ein Beispiel ist die Forderung, die Kosten für Preisnachlässe zu übernehmen. Und noch ein Beispiel sind die Zahlungsverlangen gegenüber Lieferanten für die Werbung des Verkäufers. Das sind lauter unfaire Handelspraktiken. Ich könnte noch 36 weitere nennen, die bekannt sind, und sicher noch ganz viele darüber hinaus, die noch unbekannt sind. Die Kreativität scheint unendlich zu sein, und wir setzen der Kreativität dieser unlauteren Handelspraktiken jetzt endlich Grenzen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir schaffen mit diesem Gesetz ein faires Handelsgesetz.
Allerdings schränken wir nur bekannte Praktiken ein. Wir Sozialdemokraten hätten das Gesetz lieber offener formuliert – das darf man, glaube ich, sagen – und der Kreativität noch mehr direkt entgegengesetzt. Das war mit der Union leider nicht zu schaffen; meine Kollegin Ursula Schulte hat darauf hingewiesen.
Aber ich will an dieser Stelle nicht jammern, sondern mich freuen. Wir schaffen mit diesem Gesetz nämlich etwas ganz Wichtiges: eine Ombudsstelle. Die Ombudsstelle wird unabhängig sein und damit auch unvoreingenommen. Keiner, kein Landwirt, keine Landwirtin, muss mehr Schaden fürchten, wenn unfaire Handelspraktiken gemeldet werden. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Die Entscheidung für die Einrichtung dieser Ombudsstelle bedeutet einen guten Tag für die Landwirtschaft.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben das Bußgeld höhergesetzt. Die Bußgeldobergrenze beträgt jetzt nicht, wie im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen, 500 000 Euro, sondern sie wird 750 000 Euro betragen, damit die Kalkulation im Einzelhandel, Bußgeld könnte wirtschaftlicher sein, als sich an die Regeln zu halten, nicht aufgeht.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Seit Jahrzehnten, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Menschen in der Landwirtschaft unter Druck. „ Wachsen oder weichen“ war die notwendige Devise, von dem einen schweigend geduldet, von dem anderen vielleicht sogar still und heimlich geplant. Wir wollen diesen Teufelskreis in der Landwirtschaft von „Wachsen oder weichen“ durchbrechen. Wir gehen heute dafür den ersten wichtigen Schritt, damit der Egoismus sich nicht weiter durchsetzt, damit Geiz nicht länger geil ist, sondern damit Verantwortung auch im Handel gelten soll.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Johann Saathoff. – Und der letzte Redner in dieser Debatte: Max Straubinger für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519799 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Agrarmarkt, Lebensmittellieferketten |