06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 33

Max StraubingerCDU/CSU - Agrarmarkt, Lebensmittellieferketten

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am Ende dieser Debatte zum Agrarmarktstrukturgesetz ist festzustellen, dass wir hier vor allen Dingen zwei Dinge zusammenbringen wollen: auf der einen Seite die Stärkung der Produzenten, nämlich unserer Bäuerinnen und Bauern, deren Arbeit ja die Grundlage dafür ist, dass wir als Verbraucherinnen und Verbraucher uns freuen können, dass wir großartige und gesunde Lebensmittel in hervorragender Qualität bekommen können. Auf der anderen Seite geht es um den Handel, der in starkem Wettbewerb steht und den Verbrauchern günstige Angebote unterbreitet. Das ist immer eine große Herausforderung für alle Marktteilnehmer. Vor allen Dingen muss das alles auch in partnerschaftlicher Hinsicht gestaltet werden, und dafür legen wir mit diesem Gesetz die Grundlage.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Partnerschaft zieht jeder für sich selbst heran; das ist völlig klar. Jeder glaubt, dass er die besten Grundlagen geschaffen hat. Trotzdem müssen wir feststellen, dass es in der Vergangenheit auch sehr unlautere Praktiken gab, einfach ob der Handelsmacht der einzelnen Akteure. Die Kollegin Gitta Connemann, Albert Stegemann und auch andere Redner haben bereits auf die Handelsmacht unserer vier großen Player hingewiesen. Sie repräsentieren 85 Prozent des gesamten Handels in Deutschland.

Aber das ist nicht genug. Sie haben sich auch in europäischen Einkaufsverbünden zusammengeschlossen, die noch eine weit größere Handelsmacht darstellen. Von einer Handelsmacht mit einem Volumen von 160 bis über 200 Milliarden Euro wird hier gesprochen. Deshalb bedeutet das Ganze auch, in dieser Situation ein gewisses Gleichgewicht herbeizuführen, und dazu trägt dieses Gesetz bei.

Ich bin überzeugt, dass es Wirkung hat. Auf der einen Seite geht es darum, weiterhin Lebensmittel in guter Qualität zu haben. Es geht auf der anderen Seite aber auch darum, dass unsere Produzenten, die Bäuerinnen und Bauern, vom Verkauf ihrer Produkte zu diesen Preisen leben können. Das ist hier entscheidend, und deshalb wenden wir uns gegen diese unlauteren Handelspraktiken.

Kollege Saathoff hat gerade manche genannt. Ich kann noch eine hinzufügen, weil mir die besonders ins Auge gestochen ist, nämlich die Hochzeitsprämie. Wenn eine große Handelsmarke 50 Läden übernehmen wird, dann sollen angeblich Hochzeitsprämien zu zahlen sein. Das heißt, die Lieferanten zahlen letztendlich für die Übernahme. Das kann nicht richtig sein; das muss man auch mit sehen. Deshalb bin ich dankbar, dass wir mit diesem Gesetz all diese Praktiken verhindern, auf der einen Seite zugunsten der Bäuerinnen und Bauern in unserem Land, gleichzeitig aber auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land, damit sie weiterhin hervorragende, günstige, aber qualitätshaltige Lebensmittel haben werden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519801
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Agrarmarkt, Lebensmittellieferketten
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