Stefan KeuterAfD - Schwarmfinanzierung, Restschuldversicherungen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schwarmfinanzierung, auch Crowdfunding genannt. Daneben geht es aber um weitere Themenfelder, die mit Crowdfunding, Schwarmfinanzierung, so gar nichts zu tun haben. Hier möchte die Koalition sozusagen im Endspurt dieser Legislaturperiode noch weitere, bisher liegengebliebene Themen abhandeln und in einer nur 30-minütigen Debatte durchwinken. Da sind wir als größte Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag gefordert, der Regierung insbesondere hier auf die Finger zu schauen, was in einer vierminütigen Rede allerdings nur sehr oberflächlich möglich ist.
Worum geht es? Schwarmfinanzierungsdienstleister, also Plattformen, die zur Finanzierung verschiedener Projekte im Internet Kapital von Investoren einsammeln, sollen EU-weit zulassungspflichtig gemacht und europäischen Regelungen unterworfen werden. Hier werden die Crowd-Finanzierungsplattformen verpflichtet, über komplexe Simulationsmodelle die Risikotragfähigkeit zu simulieren und über das bisherige deutsche Recht hinaus sehr weitgehende Regeln zu Transparenz und Offenlegungspflichten einzuhalten.
Wir halten dies für zu weitgehend. Auch bisher schon müssen Anbieter sämtliche Regeln der Kredit- und Wertpapiervermittlung beachten. Einen echten Mehrwert aus den erweiterten EU-Regeln können wir so nicht erkennen. Daneben wird noch die grenzüberschreitende Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen explizit geregelt. Wofür haben wir eigentlich, frage ich mich, seit fast 30 Jahren den Binnenmarkt?
Die persönliche Haftung der Organmitglieder der Emittenten für die Richtigkeit der Angaben geht weit über die bestehenden Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes hinaus. So werden die Initiatoren in für sie unüberschaubare Haftungsrisiken gedrängt, was letztendlich unternehmerisches Engagement ausbremsen dürfte.
Zusätzlich sollen kleine Factoring-Unternehmen, also zum Beispiel Abrechnungsstellen für Handwerker, verpflichtet werden, mindestens zwei Geschäftsführer einzusetzen. Das kann für kleine Unternehmen von der Kostensituation her durchaus existenzgefährdend sein. Die zugrundeliegende EU-Verordnung gilt bereits unmittelbar. EU-Verordnungen kommen bekanntlich ohne nennenswerte öffentliche Beteiligung zustande und auch nur äußerst selten gegen die deutsche Stimme am Tisch.
Daneben geht es hier auch noch um ein paar paneuropäische private Pensionsprodukte, sozusagen Riester und Rürup für Europa. Brauchen wir das? Ich sage: Nein. – Der Webfehler in der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge ist sicherlich nicht im staatsübergreifenden Wohnsitzwechsel von Arbeitnehmern zu suchen. Stellen Sie doch erst mal die Rente auf sichere Füße, schaffen Sie einen guten Rechtsrahmen für eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge, wovon auch die Kunden etwas haben und nicht nur in erster Linie die Versicherungsunternehmen profitieren!
(Beifall bei der AfD)
Ein weiterer Punkt ist die Einführung eines Provisionsdeckels beim Vertrieb von Restschuldversicherungen. Die hier von der Bundesregierung vorgesehene Deckelung der Provision auf 2,5 Prozent der Kreditsumme gehen wir mit. Eine zu starke Begrenzung, wie von den Grünen gefordert, und weitere Vertriebshindernisse, wie von den Linken gefordert, würden aus unserer Sicht das Produkt insgesamt unwirtschaftlich machen. Gerade in diesen Zeiten der anhaltenden Arbeitsplatzunsicherheit ist die Absicherung eines Kredites über eine Restschuldversicherung für die Kunden elementar, um das Risiko einer Privatinsolvenz auszuschließen.
Das zunächst noch vorgesehene Vergleichsportal für Girokonten wurde in den letzten Tagen wieder heruntergenommen, weil die Koalition hier keine Einigkeit erzielen konnte. Das, liebe Große Koalition, macht keinen guten Eindruck.
(Beifall bei der AfD)
Die 2017 noch als groß bezeichnete Koalition aus Union und SPD liegt jetzt laut jüngster forsa-Umfrage zusammen nur noch bei 37 Prozent. Das nenne ich abgewirtschaftet.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Keuter. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Carsten Brodesser, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519838 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Schwarmfinanzierung, Restschuldversicherungen |