Dirk SpanielAfD - Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz soll Gestaltungsspielräume für die unbemannte Luftfahrt schaffen, um den sicheren Betrieb dieses zukunftsweisenden Verkehrsträgers zu gewährleisten. Das ist ein Ansinnen, das unsere volle Zustimmung erfährt.
Und es ist auch dringend nötig. Während die Raumfahrtnation China mit deutschen Steuergeldern den Lieferverkehr vom Fahrrad auf die Drohne umstellt, arbeiten weite Teile dieses Parlaments daran, auf das Fahrrad umzustellen. Doch was nun als Gesetzestext vorliegt, ist ein weiterer Hemmschuh für die Innovationen hier in Deutschland. Ohne jeden erkennbaren Nutzen schaffen Sie bürokratische Hürden für die Drohnenfliegerei, andererseits bleibt ein Teil der Flugsicherheit hierbei auf der Strecke.
(Beifall bei der AfD)
Die Aufteilung der Zuständigkeit für unbemannte Luftfahrtsysteme – nach der Startmasse – bei der Erteilung von Betriebsgenehmigungen macht keinen Sinn und schafft Wettbewerbsnachteile für deutsche Firmen. Das erforderte ja sogar einen Änderungsantrag der Koalition, über den jetzt mit abgestimmt wird.
Unverändert bleibt – leider –, dass Fluggenehmigungen in Abhängigkeit vom Ort des Betreibers und nicht in Abhängigkeit vom Fluggebiet erteilt werden. Kurz zur Verdeutlichung: In Bremen werden dann Drohnenflüge in den Alpen genehmigt und in Stuttgart Drohnenflüge über der Ostsee. Es wird noch willkürlicher: Ist der Sitz des Betreibers im europäischen Ausland, so ist die dortige Behörde für die Betriebsgenehmigung zuständig, auch wenn der Flugbetrieb in Deutschland stattfindet. Wo wird ein Hersteller von Drohnen dann wohl zukünftig seinen Betriebssitz wählen, wenn ihm die deutschen bürokratischen Wettbewerbsnachteile klar werden? Wir als AfD teilen Ihre Begeisterung für die Bevorzugung ausländischer Unternehmen übrigens nicht.
Das wären vielleicht noch einige verzeihliche handwerkliche Fehler gewesen, wenn wenigstens die Flugsicherheit unangetastet geblieben wäre. Aber nach diesem Gesetz – wir haben es uns genau angeguckt – können Drohnen in Flughöhen von mehr als 120 Meter über Grund vorstoßen, wodurch die Einhaltung eines vertikalen Sicherheitsabstandes zur Mindestflughöhe bemannter Flugsysteme nicht mehr als ausreichend gewährleistet angesehen werden kann. Das gilt insbesondere für flache Anflugprofile, wie sie in der Sportfliegerei üblich sind.
Der Genehmigungsprozess der unbemannten Luftfahrt ist dem etablierten Prozess der bemannten Luftfahrt anzugleichen. Selbstverständlich sind in Flugplatznähe auch die Flugleitungen mit einzubeziehen, genau wie das woanders auch passiert. Nur so kann den Interessen von Bund und Ländern bezüglich Zuständigkeit und Behördenaufwand Rechnung getragen und der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen planungssicher und zukunftsfähig und akzeptabel gestaltet werden. Weder Flugvorbereitungen noch ‑genehmigungen dürfen zu einem bürokratischen Monster verkompliziert werden. Ganz nebenbei wird der Hobbyfliegerei so der Garaus gemacht werden; das passiert mit Ihrem Gesetz.
(Beifall bei der AfD)
Und schon gar nicht darf die Flugsicherheit leiden.
Der Änderungsantrag der Grünen – wen wundert es? – geht nach unserer Auffassung in die völlig falsche Richtung.
Die Anträge der FDP und der Koalition versuchen, die Probleme etwas abzumildern. Wir werden uns da enthalten.
Unsere Fraktion wird sich dem Gesetzentwurf der Regierung nicht anschließen können; wir werden ihn ablehnen müssen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Kollege Dr. Spaniel. – Als nächster Redner spricht Arno Klare von der SPD-Fraktion zu uns.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519852 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge |