06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 27

Björn Manuel SimonCDU/CSU - Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen zu später Stunde! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stellen wir auf nationaler Ebene die Weichen für die neue innovative Form der Mobilität und die Möglichkeiten, die mit unbemannten Fluggeräten verbunden sind.

Unbemannte Fluggeräte, auch Drohnen genannt, haben ein großes ökologisches, aber auch ökonomisches Potenzial. Wir wollen die Praxisanwendung unkompliziert gestalten und dabei die berechtigten Sorgen rund um öffentliche Sicherheit und gesellschaftliche Akzeptanz im Blick behalten. Das haben wir mit dem vorliegenden Entwurf und dem Änderungsantrag auch geschafft. Wir konnten im parlamentarischen Verfahren umfangreiche und wichtige Änderungen erreichen, die wir gestern im Verkehrsausschuss in einem Änderungsantrag verabschiedet haben. So haben wir beispielsweise festgeschrieben, dass bei der Erteilung von Betriebsgenehmigungen in der Kategorie „speziell“ keine Unterscheidung gemacht wird, ob das unbemannte Fluggerät ein Gewicht von über oder unter 25 Kilogramm hat. Zudem wird es hier im Hinblick auf die Zuständigkeit nun ein – Vorsicht, Herr Kollege Reuther! – Optionsmodell geben.

(Bernd Reuther [FDP]: Oh!)

Das heißt, dass die Länder für das Erteilen der Betriebsgenehmigung zuständig sind; aber wenn sie wollen, können sie es auch an den Bund und an das LBA, das Luftfahrtbundesamt, abgeben.

(Bernd Reuther [FDP]: Das wird ja noch schwieriger!)

Das schafft Flexibilität.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bernd Reuther [FDP]: Oder es schafft Bürokratie! Je nachdem!)

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die von vielen Seiten kritisierte strikte Verbotshaltung in der Luftverkehrs-Ordnung. Hier haben wir eine komplette Neuformulierung der §§ 21 h und 21 i erreicht, durch die nun von Geboten und nicht mehr von Verboten gesprochen wird.

(Zuruf von der FDP: Ja, genau!)

Es ist uns wichtig, beim Einsatz von Drohnen nicht zu restriktiv und mit zu starren Verboten vorzugehen. Damit würden wir die wichtigen und vielversprechenden Einsatzmöglichkeiten dieser neuen Mobilitätsform unnötig einschränken. Mit diesen und noch weiteren Änderungen konnten wir den Gesetzentwurf entscheidend verbessern und schaffen Anreize für den Einsatz von Drohnen.

Dass wir diese und noch weitere Änderungen festschreiben konnten, ist nicht allein Verdienst der Verkehrspolitiker von CDU/CSU und SPD. Trotzdem möchte ich die hervorragende Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Arno Klare – er hat es ja auch schon gesagt – besonders betonen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten gemeinsam in einem überaus produktiven Austausch mit vielen Akteuren gestanden, die sich intensiv mit der zukünftigen Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen beschäftigen, Wissenschaftler an Hochschulen, Fachverbände, Modellflug- und Luftsportverbände, die teilweise über Zehntausende Mitglieder haben. Die haben wir entsprechend in die Gesetzgebung eingebunden. Sie alle haben durch ihre Hinweise und ihre Rückmeldungen einen überaus wertvollen Beitrag geleistet, für den ich mich an dieser Stelle bedanken möchte.

Ein ebenso herzlicher Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bundesverkehrsministerium. Auch ihre Expertise und das zusätzliche Engagement waren insbesondere im Hinblick auf die noch umgesetzte Änderung überaus hilfreich.

Wenn der Gesetzentwurf mit unseren Änderungen nun in Kraft tritt, gilt es allerdings, nach vorne zu schauen und das Potenzial von unbemannten Luftfahrzeugen auch weiterhin bestmöglich zu nutzen. So sprechen wir uns in der Unionsfraktion deutlich dafür aus, ein nachgelagertes gesetzliches Verfahren anzustoßen. Die Land- und Forstwirtschaft gehört zu den Branchen, die zukünftig am meisten vom Einsatz unbemannter Flugsysteme profitieren können, beispielsweise durch das Transportieren und Abwerfen von Pflanzenschutzmitteln.

(Bernd Reuther [FDP]: Genau! Aber nicht über 25 Kilo!)

Die EU-Verordnung verbietet diesen Transport aktuell noch. Daher wäre es wichtig, dass das Bundesverkehrsministerium hier zeitnah gemeinsam mit den zuständigen Genehmigungsbehörden in Land und Bund auf eine gemeinsame Änderung hinwirkt.

Wir geben den unbemannten Luftfahrzeugen mit diesem Gesetzentwurf und unserem Änderungsantrag einen stabilen gesetzlichen Rahmen, durch den die neue innovative Mobilitätsform ihr Potenzial weiter entfalten kann. Gleichzeitig werden auch die Sorgen im Hinblick auf die Privatsphäre und die öffentliche Sicherheit entsprechend berücksichtigt.

Ich hoffe, auch die Sorge um Ihre Redezeit.

Wir bitten um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Kollege Simon. – Rainer Spiering von der SPD gibt seine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Abschluss der Debatte hören wir Thomas Jarzombek von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Jetzt aber nicht fünfmal danken und Ausschussberatungen loben!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519857
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
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