07.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 228 / Zusatzpunkt 19

Thorsten FreiCDU/CSU - Verfassungsschutzrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts ein. Ich will an dieser Stelle gleich den Versuch unternehmen, dieses Gesetz in einen etwas größeren Zusammenhang zu stellen, weil wir jetzt zum Ende der Legislaturperiode schon eine ganze Reihe von Sicherheitsgesetzen auf den Weg oder sogar zum Abschluss gebracht haben. Das gilt beispielsweise für das IT‑Sicherheitsgesetz 2.0, das gilt beispielsweise für das Bundespolizeigesetz, das wir in parlamentarischer Beratung haben, und das gilt eben auch für das Verfassungsschutzgesetz. Durch das Verfassungsschutzgesetz schaffen wir am Ende der Legislaturperiode die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen dafür, wofür wir schon zu Beginn der Legislaturperiode einen enormen Personalaufwuchs im Bereich der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste erreicht haben. Das ist schlüssige Politik für mehr innere Sicherheit in Deutschland. Das ist das Ergebnis der Arbeit der Großen Koalition.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: O Gott, o Gott! – Benjamin Strasser [FDP]: Man kann sich alles schönreden!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man die gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammenfasst, wenn man sich die einzelnen Gesetze genauer anschaut, dann wird man darin eine Quintessenz finden. Es geht im Kern darum, wie wir es schaffen, die Möglichkeiten, die Fähigkeiten, die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden, die diese im analogen Bereich haben, im Rahmen der digitalen Transformation für die Zukunft zu erhalten, und wie wir verhindern, dass deren Instrumente an Bedeutung verlieren, dass sie letztlich unwirksam werden für die Arbeit der Sicherheitsbehörden und der Dienste. Wir wollen verhindern, dass unser Verfassungsschutz, dass unsere Sicherheitsbehörden blind und taub in der digitalen Welt werden. Deshalb machen wir das.

(Beifall bei der CDU/CSU – Benjamin Strasser [FDP]: Das will allerdings auch jeder!)

Heute ist es eben nicht mehr so, dass Extremisten und terroristische Gruppen über die klassische Sprachtelefonie miteinander kommunizieren.

(Zuruf des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Kommunikation findet anders statt. Das sind verschlüsselte Dienste, das sind Chatforen, das sind Messengerdienste wie Facebook oder Whatsapp. Es ist niemandem zu erklären, warum beispielsweise der Verfassungsschutz nach einem aufwendigen Verfahren mit hohen Hürden ein Handy auslesen darf, SMS-Nachrichten ausleiten darf, das aber bei Whatsapp-Nachrichten, wenn per Whatsapp kommuniziert wird, nicht erlaubt ist. Das ist doch wirklich niemandem zu erklären! Das ist deshalb niemandem zu erklären, weil es grober Unfug ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dieses Problem lösen wir mit diesem Gesetz. Dieses Thema gehen wir an.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Ihr Gesetz ist Unfug!)

In der Politik geht es immer auch darum, das Bestmögliche zu erreichen, in diesem Falle das Bestmögliche für unsere Sicherheit. Ich will ganz klar sagen, dass wir, wenn unsere Fraktion hätte alleine entscheiden dürfen, an dieser Stelle weitergegangen wären.

(Uli Grötsch [SPD]: Gott sei Dank ist es nicht so!)

Wir hätten uns dafür entschieden, die Onlinedurchsuchung zu ermöglichen. Es geht doch darum, dass wir für Sicherheit sorgen müssen und dass wir Instrumente brauchen, mit denen wir auch in der digitalen Welt tatsächlich praktizieren können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es gibt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Bundesland, das in seinem Verfassungsschutzgesetz das Instrument der Onlinedurchsuchung verankert hat, nämlich Bayern. In Bayern gibt es ganz praktische Fälle, an denen man sehen kann, dass durch die Möglichkeiten der Onlinedurchsuchung Anschlagspläne tatsächlich vereitelt werden konnten und Extremisten in Haft genommen werden konnten. Das ist ein gutes Beispiel. Das ist Best Practice.

(Benjamin Strasser [FDP]: Nennen Sie uns mal ein Beispiel! Das würde uns interessieren!)

Das würden wir gerne auch im Bundesverfassungsschutzgesetz verankern, wenn das möglich wäre.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an ganz vielen schlimmen Ereignissen haben wir gesehen, dass wir es dem Verfassungsschutz ermöglichen müssen, auch Einzelpersonen stärker in die Beobachtung nehmen zu können. Wenn man die Anschläge auf Utoya oder in Christchurch, Halle oder Hanau analysiert, dann kann man feststellen, dass sich die Täter im stillen Kämmerlein radikalisiert haben, dass das Radikalisierungen Introvertierter waren. Da brauchen wir für den Verfassungsschutz die Möglichkeit, dass er denjenigen – das ist schwierig genug bei solchen Täterprofilen – durch das Beobachten von entsprechenden Foren und dergleichen tatsächlich auf die Spur kommen kann. Das ist notwendig, das brauchen wir, und dafür müssen wir dem Verfassungsschutz auch die Möglichkeiten geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich will an dieser Stelle noch sagen: Man hätte bei diesem Gesetz durchaus noch etwas mehr Mut aufbringen können. Wir dürfen, auch wenn wir über Themen wie Speicherung von Daten Minderjähriger sprechen, eines nicht vergessen: Es geht nicht um Fragen der Strafverfolgung, es geht um Gefahrenabwehr, es geht um die Sicherheit in unserem Land. Dafür muss das Notwendige getan werden. Dafür legen wir die Grundlage mit diesem Gesetz.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nächster Redner ist der Kollege Jens Maier, AfD.

(Beifall bei der AfD – Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommen die Leute aus dem stillen Kämmerlein!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519883
Wahlperiode 19
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Verfassungsschutzrecht
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