Jens MaierAfD - Verfassungsschutzrecht
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf stellt einen weiteren Schritt dar in Richtung Totalüberwachung der Gesellschaft. Was hier als angebliche Reaktion auf die aktuellen Ereignisse im Bereich des Rechtsterrorismus verkauft wird, ist der Vorwand dafür, auf einfachere Weise als bisher Einzelpersonen gezielt in den Blick zu nehmen. Das heißt auf Deutsch: Jedermann kann jetzt jenseits der Strafverfolgung auf einfachere Weise in die Überwachung durch den Verfassungsschutz gelangen.
Wenn denn der Verfassungsschutz wenigstens das wäre, was er in seinem Namen vorgibt zu sein: eine Behörde, die die Verfassung, das heißt die freiheitlich-demokratische Grundordnung, schützt. Bis zum würdelosen Abgang von Hans-Georg Maaßen wird man das im Großen und Ganzen sogar noch bejahen können. Mittlerweile ist der Verfassungsschutz aber zu einem reinen Regierungsschutz heruntergekommen. Seine Tätigkeit besteht unter anderem darin, Oppositionspolitiker auszuspähen, Oppositionsparteien zu denunzieren und im Zusammenspiel mit den Medien Diffamierungskampagnen zu unterstützen.
(Beifall bei der AfD)
Dabei werden auch Kriterien, die das Gesetz nicht vorsieht, erfunden, wie zum Beispiel die Erklärung einer Partei als Prüffall. Bei seinem ersten Auftritt als neuer Präsident des Bundesamtes hat Herr Haldenwang, der oberste Verfassungsschützer, doch gezeigt, wie er es mit der deutschen Rechtsordnung hält: legal, illegal, völlig egal – Hauptsache, der Dienstherr ist zufrieden, Herr Seehofer. Das Verwaltungsgericht Köln musste damals eingreifen und auf Antrag der AfD Herrn Haldenwang und den Seinen wegen dieser Rechtsverletzungen einen Maulkorb verpassen. Es zeigt sich, dass der Verfassungsschutz eben nicht neutral und unabhängig operiert, sondern in das Ressort des Bundesinnenministeriums eingegliedert ist und offenbar zu liefern bereit ist, was man sich dort wünscht, Herr Seehofer.
(Beifall bei der AfD)
Wenn man ein über 1 000 Seiten langes Gutachten anfertigen muss, um eine Partei zu einem Verdachtsfall abstempeln zu können, dann – das muss ich als ehemaliger Richter sagen –
(Benjamin Strasser [FDP]: Die Betonung liegt auf „ehemaliger“!)
spricht eine Vermutung dafür, dass an dem Verdacht nicht viel dran ist; sonst bedürfte es dieses Umfangs nicht.
Seitdem Herr Haldenwang das Bundesamt leitet, ist die Maske gefallen. Der Verfassungsschutz hat seine Legitimation, sein Ansehen eingebüßt und das in ihn gesetzte Vertrauen verspielt. Er ist zu einem Unterdrückungsinstrument verkommen.
(Benjamin Strasser [FDP]: Wer hat das Verfahren gegen Sie eingeleitet! War das nicht Herr Maaßen, Herr Kollege Maier? – Zuruf von der LINKEN: Lächerlich!)
Am Umgang mit den Querdenkern kann man das besonders deutlich erkennen.
(Beifall bei der AfD)
Der Verfassungsschutz ist dabei, sich Schritt für Schritt in eine Richtung zu entwickeln, die wir in Deutschland, vor allem aber in der ehemaligen DDR schon mal hatten. Darum sagen wir von der AfD: Es bedarf einer grundlegenden Reform des Verfassungsschutzes und seiner Reduzierung auf eng begrenzte Kernaufgaben. Es muss Schluss damit sein, dass sich der Verfassungsschutz politisch inszeniert. Es muss Schluss damit sein, dass der Verfassungsschutz das in ihn gesetzte Vertrauen missbraucht und aus Gründen politischer Gefälligkeit den Ruf anständiger Leute zerstört oder gefährdet.
(Beifall bei der AfD – Zuruf von der LINKEN: „Anständiger Leute“!)
Solange die Dinge so sind, wie sie sind, kann man einem Gesetzentwurf wie diesen, der weitere Befugnisse für den Verfassungsschutz vorsieht, nicht befürworten.
(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Maaß-los!)
Das erlaubte Auslesen von Messengerdiensten über die sogenannte Quellen-TKÜ bedeutet für den Bürger, der Whatsapp oder Ähnliches nutzt, dass nun der Verfassungsschutz mitlesen kann und bestenfalls auch darf. Die Telekommunikationsanbieter müssen sogar dafür sorgen, dass die Dienste ihre Überwachungsgeräte direkt neben ihren Servern anschließen können.
Dabei ist die Grenze hin zur Onlinedurchsuchung von Smartphones und Computern fließend. Denn in der geplanten Änderung des § 11 des Artikel‑10-Gesetzes ist vorgesehen, dass nicht nur die laufende Kommunikation überwacht und aufgezeichnet wird, sondern auch die Inhalte der Kommunikation, die ab dem Zeitpunkt der Anordnung hätten aufgezeichnet werden können, aber nicht aufgezeichnet worden sind. Das ist nichts anderes als ein Auslesen von Nachrichten, die in der Vergangenheit liegen, aber gespeichert worden sind. Das ist im Ergebnis nicht nur eine Quellen-TKÜ, sondern bereits eine Onlinedurchsuchung. Das halten wir für unverhältnismäßig. Daher lehnen wir es ab. Im Ausschuss wird hier noch einiges zu diskutieren sein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Gabriele Katzmarek [SPD]: Aber nicht mit Ihnen!)
Uli Grötsch, SPD, ist der nächste Redner.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519884 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Verfassungsschutzrecht |