07.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 39

Philipp AmthorCDU/CSU - Einsätze der Bundeswehr

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem: Lieber Herr Kollege Lucassen! Sie sind ja ehemaliger Offizier der Bundeswehr. Daher könnte man das, was Sie hier heute vorgetragen haben, so auf den Punkt bringen: Es war ein argumentatives Scheingefecht, weiter nichts.

Wir debattieren heute zwei Vorlagen, einen Antrag der Fraktion der AfD und einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Beide befassen sich mit verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen unserer Bundeswehr, einerseits mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen und andererseits – im Gesetzentwurf der Linken – mit der verfassungsrechtlichen Überprüfbarkeit unserer Entscheidungen für Mandatsgesetze. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen gleich vorweg sagen: Wir lehnen beide Vorlagen ab; denn damit tun Sie vor allem eines: Sie ziehen, und zwar ganz bewusst, die Grundlagen in Zweifel, auf denen unsere Soldatinnen und Soldaten verantwortungsvoll in der Welt für die Sicherheit unseres Landes und für unsere westlichen Werte streiten.

(Gerold Otten [AfD]: Die Soldaten sind schon verantwortungsvoll! Sie nicht!)

Sie wollen unsere Mehrheitsentscheidungen hier delegitimieren. Das können Sie als Opposition, aber bitte nicht auf dem Rücken unserer Soldatinnen und Soldaten.

(Beifall bei der CDU/CSU – Gerold Otten [AfD]: Ganz bestimmt nicht auf deren Rücken!)

Zum Antrag der AfD. Sie sind ja nicht wirklich inhaltlich geworden. Ich will Ihnen sagen: Man kann – das ist legitim – über die Grenzen von Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes, über kollektive Sicherheitssysteme, diskutieren. Man kann auch über das Verhältnis zu Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes diskutieren. Aber machen wir uns doch nichts vor: Sie wollen hier doch kein verfassungsrechtliches Proseminar, und Ihnen sind die verfassungsrechtlichen Fragen im Kern auch egal. Sie wollen einfach das Handeln der Bundeswehr in Zweifel ziehen.

(Gerold Otten [AfD]: Wir stellen das Handeln des Parlaments infrage!)

Sie wollen unsere wohlabgewogenen Entscheidungen in Zweifel ziehen. Diesem Eindruck treten wir entschieden entgegen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich sage es in aller Klarheit: Alle aktuellen Bundeswehrmandate basieren auf einer verfassungskonformen Grundlage. Jeder Auslandseinsatz, für den sich dieses Parlament entschieden hat, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mit der üblichen verfassungsrechtlichen Dogmatik. Es ist reichlich uninspiriert, dass Sie hier kein anderes Thema aufbieten können, um Generalkritik an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu üben.

Im Übrigen will ich in Richtung der AfD sagen: Es ist vor allem scheinheilig, Artikel 24 Absatz 2 als Grundlage der Auslandseinsätze zu kritisieren, weil Ihre Fraktion ja selbst bekanntermaßen in großen Teilen genau auf der Grundlage von Artikel 24 Absatz 2 drei Auslandsmandaten zugestimmt hat: Horn von Afrika 2021, Südsudan 2021, Darfur 2019. Welchen Schluss lässt das zu?

(Gerold Otten [AfD]: Deutsche Interessen!)

Entweder Sie sehen das Problem nicht als Problem, oder es ist Ihnen egal, nach Ihrem Verständnis wissentlich verfassungswidrig abzustimmen. Beides ist peinlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wenn wir dann noch in den Gesetzentwurf der Linkspartei schauen, sehen wir ein Stück weit ein ähnliches Muster. Auch da geht es darum, im Mäntelchen vermeintlicher Rechtslücken eine Generalkritik an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu üben. In Wahrheit geht es Ihnen doch nur darum, mit dem vorgeschlagenen Überprüfungsmechanismus die Entscheidungen in gewisser Weise nach Karlsruhe outzusourcen. Sie wollen das Bundesverfassungsgericht zu einem Akteur der Außenpolitik machen,

(Zuruf des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE])

ihm eine Rolle geben, die dort gar nicht vorgesehen ist; denn über die Frage von Völkerrechtmäßigkeit entscheiden vor allem die Gerichte, die die Völkerrechtsgemeinschaft dafür vorsieht. Und vor allem: Für die Zweckmäßigkeit von Auslandseinsätzen entscheiden wir hier im Rahmen des Rechts. Das ist eine genuin politische Frage, und das soll auch in Zukunft so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Es hätte ja Themen zur verfassungsrechtlichen Lage der Streitkräfte gegeben, über die man hätte diskutieren können: Einsatz der Bundeswehr im Inneren in Krisenlagen, Cyberabwehr und entsprechende Fertigkeiten in diesem Zusammenhang.

Kommen Sie bitte zum Ende.

Dazu haben Sie hier nichts auf der Pfanne gehabt. Deswegen lehnen wir Ihre Vorlagen ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Ich habe nichts anderes erwartet! – Jan Ralf Nolte [AfD]: Weil Sie kein Verteidigungspolitiker sind!)

Vielen Dank, Kollege Amthor. – Das Wort geht an die Fraktion der FDP mit Frau Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7520160
Wahlperiode 19
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Einsätze der Bundeswehr
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta