07.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 39

Marie-Agnes Strack-ZimmermannFDP - Einsätze der Bundeswehr

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ganz irritiert, Herr Amthor, dass wir beide mal in einem Slot zusammen sind. Dabei geht es doch heute gar nicht darum, wie sich Bundestagsabgeordnete korrekt verhalten.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der AfD und des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE] – Philipp Amthor [CDU/CSU]: Verfassungsrecht!)

Aber kommen wir jetzt zum eigentlichen Punkt der Debatte, dazu, was die AfD uns hier heute serviert hat. Ich meine, wer Sie lange genug kennt, weiß, welche Einstellung Sie zu Einsätzen der Bundeswehr haben; meistens erleben wir das hautnah und maskenlos. Aber ich finde es schon spannend, dass die Begriffe „UN“, „NATO“ und „EU“ offensichtlich Fremdwörter für Sie sind. Jetzt wissen wir ja: Mit Fremden haben Sie es nicht so. Aber was ist denn die Alternative für Deutschland, Herr Lucassen? Abgeschottet, national, bündnislos, sich selbst genug;

(Gerold Otten [AfD]: Quatsch!)

der stramme deutsche Soldat an der deutschen Grenze schützt die deutsche Frau und das deutsche Kind.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Dieser Horizont ist wirklich zum Greifen nah.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nun, alle Missionen und Einsätze abzulehnen – um da kein Missverständnis entstehen zu lassen –, das kann man selbstverständlich. Aber das wird Ihnen natürlich langweilig; auch den Linken wird das inzwischen langweilig. Also wird jetzt mal unterstellt, dass die Einsätze der Bundeswehr nicht wirklich grundgesetzkonform sind. In der Tat: Die Wehrverfassung aus dem Jahr 1956 ist nicht gesondert im Grundgesetz aufgeführt; sie teilt sich in viele Artikel auf. Dabei ist der Artikel 87a Absatz 1 Grundgesetz zentral: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Das umfasst die Landes- wie die Bündnisverteidigung auf der Grundlage des NATO-Vertrags. Darüber hinaus darf die Armee eingesetzt werden, sofern es das Grundgesetz zulässt. Und jetzt kommt Artikel 24 – zum Mitschreiben –: Dieser Artikel ermächtigt ausdrücklich Einsätze im Ausland, nämlich zur Wahrung des Friedens in einem System kollektiver Sicherheit. Und wieder kommen die bösen Worte „NATO“, „UN“, „EU“. Alles steht – das ist die gute Nachricht – unter Parlamentsvorbehalt.

Wer sich wahrhaft um die Soldatinnen und Soldaten kümmern will, der spricht ihnen nicht die Legitimität ab, für uns, für unsere Freiheit und unseren Frieden in Einsätze zu gehen. Das gilt auch für die Linken. Normalerweise wäre jetzt Kollegin Hänsel dran, die ihre Ablehnung bei allem immer mit besonderer Betroffenheitsrhetorik und Empörung hier raushaut. Ihre Parteivorsitzende Hennig-Wellsow, lieber Kollege Neu, weiß zwar nicht, warum und wo die Bundeswehr so im Einsatz ist, aber – Zitat – es muss alles beendet werden.

Es gibt gute Gründe, warum wir hier jedes Bundeswehrmandat diskutieren und auch die Materialfrage stellen: weil wir in der Tat Verantwortung für die Soldaten und Soldatinnen haben. Aber wenn man schon eine Änderung des Grundgesetzes will, liebe Kollegen und Kolleginnen der AfD, dann kommt das aus dem Parlament heraus – es ist nämlich eine Parlamentsarmee – und wird nicht an die Bundesregierung delegiert. Aber Sie wollen das gar nicht, und intellektuell können Sie es wahrscheinlich auch gar nicht.

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU])

Vielen Dank, Kollegin Agnes Strack-Zimmermann. – Das Wort geht an Dr. Fritz Felgentreu von der SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7520161
Wahlperiode 19
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Einsätze der Bundeswehr
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