Maika Friemann-JennertCDU/CSU - Einsätze der Bundeswehr
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, es kommt nicht häufig vor, dass man in seiner ersten Rede in diesem Hohen Hause ausgerechnet zum Thema Verfassung spricht, zu einem Antrag, der diese ernsthaft ändern will – wie abwegig. Wir fragen sehr wohl nach der Sinnhaftigkeit der Bundeswehrmissionen, und Sie führen hier maximal ein Wahlkampfgefecht. Und genauso abwegig ist der Gesetzentwurf der Linken, die nicht akzeptieren will, für ihren kruden Pazifismus einfach keine Mehrheit im Bundestag und damit bei den Menschen in unserem Land zu haben.
(Beifall bei der CDU/CSU – Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Ui, das haut jetzt aber rein! Es gibt keinen kruden Pazifismus!)
Es ist schon bizarr, dass wir heute Vorlagen von rechts und von links beraten müssen, gerade in Deutschland, wo die Kontrolle über Auslandseinsätze vorbildlich, demokratisch und transparent ist wie in keinem anderen Land der Welt. Einsätze der Bundeswehr basieren auf Artikel 24 Absatz 2 und auf Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes. Es gilt der sogenannte Parlamentsvorbehalt, also das zwingende Erfordernis der Zustimmung des Deutschen Bundestages, was seit 2005 mit dem Parlamentsbeteiligungsgesetz untermauert wird.
Für die Einsätze der Bundeswehr hat jeder hier im Hohen Hause seine Hand gehoben oder auch nicht.
(Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Oder auch nicht, genau!)
Es ist in Deutschland das Parlament und nicht die Regierung, das über die Auslandseinsätze entscheidet und damit auch die Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten übernimmt. Verteidigung ist nicht gleich Landesverteidigung, und Verfassungsrecht ist nicht gleich Völkerrecht. Die Regelungen sind kompliziert; aber sie haben sich über Jahrzehnte bewährt, und deshalb ändert man eine Verfassung nicht mal eben so.
Die durch Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes gewährleistete Einbindung der Bundeswehr in kollektive Sicherheitsstrukturen würde gegebenenfalls verloren gehen, wenn künftig ausschließlich Artikel 87 herangezogen würde. Die Einbindung der Bundeswehr in kollektive Sicherheitsstrukturen ist Markenzeichen der deutschen Sicherheitspolitik und der Wehrverfassung des Grundgesetzes, die nicht aufgegeben werden darf.
Von daher lehnen wir den Antrag der AfD ab, und den Gesetzentwurf der Linken lehnen wir ab, weil er die demokratisch gewählte Mehrheit im Bundestag faktisch daran hindern will, Entscheidungen zum Einsatz der Bundeswehr zu treffen.
(Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Auch wenn sie gesetzeswidrig sind? Egal?)
Viel wichtiger, meine Damen und Herren, als abstrakte Rechtsdebatten ist aber die Gewissheit, dass wir uns auf unsere Bundeswehr verlassen können, ob hier bei der Coronabewältigung oder in den Auslandseinsätzen weltweit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich bedanke mich bei den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dafür, dass sie sich für unsere Sicherheit einsetzen, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat Dr. Karl-Heinz Brunner für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7520165 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 228 |
Tagesordnungspunkt | Einsätze der Bundeswehr |