07.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 228 / Tagesordnungspunkt 39

Volker UllrichCDU/CSU - Einsätze der Bundeswehr

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In keinem anderen demokratischen Gemeinwesen auf der Welt werden Einsätze der Armee nach namentlicher Abstimmung im Parlament beschlossen und durchgeführt. Das zeigt die hohe Verantwortung des Bundestages und seiner Mitglieder für Auslandseinsätze der Bundeswehr, und das zeigt, dass im außenpolitischen Bereich eine besondere Konstruktion vorliegt, nämlich dass Bundestag und Bundesregierung gleichermaßen, mit gleicher und gleichwertiger Verantwortung, staatsleitend an der Außenpolitik beteiligt sind.

Diese hohe Verantwortung des Parlaments haben die Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Jahren stets wahrgenommen durch Debatten und sorgfältige Prüfung. Ich möchte nicht, dass wir dieses austarierte Verhältnis aus Gründen, die nicht offenkundig sind, aus der Hand geben. Warum? Wenn man dem Gesetzentwurf der Linksfraktion folgen würde, dann würde eine Art Normenkontrollverfahren in Bezug auf Auslandseinsätze eingeführt. Nun ist es so, dass die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages voraussetzt, also eine beachtliche Zahl. Nach Ihrem Entwurf genügt eine Fraktion, ja sogar eine Gruppe. Das heißt, am Ende des Tages könnten zwei oder drei Kollegen des Bundestages ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht eröffnen.

Was wäre der Prüfungsmaßstab? Prüfungsmaßstab wäre, ob ein System kollektiver Sicherheit vorliegt oder eben nicht. Und damit würde das Bundesverfassungsgericht zu einem Akteur des Völkerrechts und damit auch zu einem wesentlichen Entscheider in außenpolitischen Fragen. Sie würden Kompetenzen von der direkt gewählten Volksvertretung abziehen und es einem Gericht überantworten, das sich ganz bewusst aus diesen Fragen heraushält und sagt, es möchte nicht völkerrechtsmäßig gestalten.

Das wäre eine eklatante Schwächung des Deutschen Bundestages. Das würde auch dazu führen, dass wir unserer Verantwortung in der Welt nicht mehr in gewohntem Maße nachkommen können. Denn eine Bundesrepublik Deutschland, die sich im Rahmen der Vereinten Nationen und der NATO zum Zwecke der Friedenssicherung in der Welt beteiligt, könnte diese Einsätze ohne Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht dann nicht mehr durchführen und würde damit Verantwortung in der Welt abgeben.

Das Gegenteil ist der Fall: Wir brauchen einen aktiven Einsatz für Freiheit und Frieden in der Welt – eine Bundeswehr, die in Einsatz gebracht wird nach gründlicher Überlegung durch die Bundesregierung und den Bundestag. Was nicht sein darf, ist, dass wir diese Verantwortung durch juristische Gefechte schmälern, bei denen am Ende auch die Handlungsfähigkeit unseres Staates geschmälert wird. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Das zeigt das Rechtsstaatsverständnis der Union!)

Ich schließe die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7520167
Wahlperiode 19
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Einsätze der Bundeswehr
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