07.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 228 / Zusatzpunkt 27

Gottfried CurioAfD - Aktuelle Stunde – Schutz der Meinungsfreiheit

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Thema heute: Meinungsfreiheit. Der Verfassungsschutz hat ein neues Beobachtungsobjekt entdeckt:

(Dr. Florian Toncar [FDP]: Ja, Sie!)

bestimmte Personen und Gruppen in der Querdenkenbewegung. Hier fällt zweierlei auf: Ein eigentlich gemeinter Personenkreis, dem staatsfeindliches Verhalten vorgeworfen wird, wird nicht wirklich kohärent beschrieben, aber die andere, viel größere Gesamtgruppe – hier: Querdenken mit ihren legitimen Protesten – wird mit in die Meldung hineingezogen, mitkontaminiert. In der Außenkommunikation wird durch diese Einbettung beim Bürger ein Generalverdacht erzeugt: eine Beobachtungsandrohung gegenüber der unbescholtenen größeren Gesamtgruppe. Regierungskritik wird so – entgegen den Beteuerungen des Verfassungsschutzes – diskreditiert durch Framing: Teile der Gruppe soundso jetzt unter Extremismusverdacht. – Was hängen bleiben soll, ist ebenso klar wie unredlich: Der demonstrationswillige Bürger wird eingeschüchtert. So fängt es an, meine Damen und Herren, und das darf nicht sein!

(Beifall bei der AfD)

Für eventuelle Straftaten aus so einer Demo heraus sind im Übrigen Polizei und Gerichte zuständig. In dem Zusammenhang interessant: Laut einer Studie zu diesen Demonstrationen laufen da vornehmlich Leute, die Grüne und Linke gewählt haben.

Der Verfassungsschutz spricht nun von der Verbreitung von Verschwörungstheorien. Wer definiert nun, was diese eigentlich sind? Haben wir endlich ein „Wahrheitsministerium“? Auf Nachfrage im Innenausschuss werden als Merkmale genannt: vereinfachende Erzählungen, die antagonistisch Gruppen gegeneinander stellen, das Ganze noch auf weltweite Dimensionen übersteigert. – Also wird da wohl an den Marxismus gedacht, ja? Arbeiter gegen Kapitalisten.

(Beifall bei der AfD – Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: So ein Quatsch! Ihre Bewertung diesbezüglich ist Unsinn!)

Michael Kretschmer twitterte am 5. Mai 2020:

Auch die Behauptung, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen, ihre Grundrechte verlieren, ist absurd & bösartig.

Das sei eine Verschwörungstheorie. – Nun, diese Woche so vom Bundestag beschlossen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Und nun die eigens neu erfundene Kategorie „Delegitimierung des Staates“. Man kann alles darin sehen und nichts. Wo hört Kritik auf, und wo fängt Delegitimierung an? Kritik – gerade gesagt – gehört essenziell zu einem Staat, der sich noch als demokratisch verstehen will, und Demonstrationen erst recht.

(Beifall bei der AfD)

Schließlich wird moniert, die Politik der Regierung werde verächtlich gemacht und mit Unrechtssystemen verglichen, daraus gar ein Widerstandsrecht nach Artikel 20 Grundgesetz abgeleitet. Hier offenbart sich ein gravierender Denkfehler des Verfassungsschutzes: Eine derartige Berufung auf das Grundgesetz, auch wenn sie fehlerhaft angewendet wird, setzt ja gerade den Willen zur Erhaltung des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates voraus. Die Kritik des Verfassungsschutzes könnte sich allenfalls auf eine womöglich fehlerhafte Anwendung von Artikel 20 Grundgesetz beziehen. Man will also eigentlich sagen: Da bezeichnen doch wirklich Leute diese, unsere geliebte und treusorgende Regierung als Unrechtsregime. Unerhört!

Demgegenüber ist festzustellen: Angegriffen wurde so aber gerade nicht „der Staat“ – soll suggerieren: das System der verfassungsmäßigen Ordnung –, sondern nur der aktuelle Träger der Regierungsgewalt, also diese konkrete Regierung, die sich jetzt begrifflich hinter „dem Staat“ versteckt. Man sieht: Die frisch erfundene Kategorie „Delegitimierung des Staates“ soll gar nicht dem Verfassungsschutz dienen, sondern dem Schutz der Regierung. Jeder soll aber auch weiterhin freimütig sein „Merkel muss weg!“ oder bald „Baerbock muss weg!“ rufen können, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der AfD)

Denn wirklich namhaft machen für eine tatsächliche Delegitimierung des Staates kann man eigentlich nur eine Kraft, nämlich denjenigen politischen Akteur, der die Grundlagen unseres Staates tatsächlich zur Disposition stellt: Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsfinanzen, Verfassung. Mit Souveränitätsabgabe zugunsten einer zentralistischen EU inklusive Schuldenunion und forcierter Massenzuwanderung und Masseneinbürgerung unternimmt diese Regierung in Wahrheit selber gerade das, was sie ihren Kritikern vorwerfen will.

(Beifall bei der AfD)

Wir wären nicht in Deutschland 2021, wenn das Ganze schließlich nicht nur als Keule gegen kritische Querdenker genutzt werden soll, sondern auch – in Konsequenz – gegen die größte Oppositionspartei. Deshalb lohnt es sich, festzuhalten: Die Alternative für Deutschland steht an der Seite von jedem, der friedlich für die Grundrechte demonstriert, ist aber Gegner aller Parteien, die sich einsetzen für Unterdrückung der Meinungsfreiheit und der Grundrechte: Lockdown-Maßnahmen mit willkürlichem Grundrechtsentzug ohne Erforderlichkeitsnachweis, indirekte Impfpflicht, illegale Massenmigration, Schuldenunion, Great Reset, faktenfreie Klimahysterie. Wir sind und bleiben entschiedene Gegner derer, die im Amt die Verfassung brechen, Deutschland als Staat auflösen und unter Scheintiteln die Meinungsfreiheit aushöhlen.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann habt ihr das NPD-Programm ja bald durch!)

Wer Verfassung und Rechtsstaat in Deutschland noch wirklich schützen will, das ist die Alternative für Deutschland.

(Beifall bei der AfD)

Eine Stimme für die AfD ist eine Stimme für die Meinungsfreiheit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie drehen hier Wahlkampfvideos!)

Das Wort hat der Kollege Martin Rabanus für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7520194
Wahlperiode 19
Sitzung 228
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde – Schutz der Meinungsfreiheit
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