Thorsten FreiCDU/CSU - Antisemitismus, jüdische Vielfalt in Deutschland
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland hat vor dem Hintergrund der Shoah und der Ermordung von über 6 Millionen europäischen Juden eine ganz besondere Verantwortung, wenn es um den Kampf gegen Antisemitismus geht. Vor diesem Hintergrund – das muss man ganz ehrlich sagen – hat jeder Mensch jüdischen Glaubens mindestens 6 Millionen gute Gründe, unserem Land den Rücken zu kehren. Wenn man das berücksichtigt, dann ist das vitale jüdische Leben, das wir in Deutschland haben, die jüdische Kultur, wirklich ein Geschenk. Einer der Vorredner hat es so formuliert: Es ist ein großes Vertrauen in unsere Demokratie, in unseren Rechtsstaat und auch in ein glasklares „Nie wieder!“. Und es ist umgekehrt eine große Verantwortung für uns, damit umzugehen und daraus die richtigen Konsequenzen – kurzfristig und langfristig – zu ziehen.
Kurzfristig geht es darum, Jüdinnen und Juden sowie jüdische Einrichtungen – insbesondere auch die Gotteshäuser – mit allen Möglichkeiten, die uns der Rechtsstaat dafür zur Verfügung stellt, zu schützen und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die antisemitische Straftaten begehen, konsequent verfolgt werden, eine klare rechtsstaatliche Antwort bekommen und für das, was sie tun, bestraft werden.
Daneben gibt es die lange Linie; das ist angesprochen worden. Der interfraktionelle Antrag zum Antisemitismus vom 17. Januar 2018 bezeichnet die rote Linie, an der entlang wir den Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus formulieren.
Es ist in der Tat so, lieber Herr Klein: Die Arbeit, die Sie vor drei Jahren aufgenommen haben, ist eine segensreiche Arbeit, weil Sie an ganz vielen Stellen die Punkte, die wir damals schon aufgeführt haben, letztlich mit Leben gefüllt haben. – Ich möchte mich an dieser Stelle, wie viele andere Kollegen auch, ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es ist tatsächlich so: Die klare Verankerung des Antisemitismus als strafschärfend in unserem Strafgesetzbuch war auch eine Idee von Ihnen. Das Verbrennen, das Zerstören, das Beschädigen der israelischen Flagge als Straftatbestand, das Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität und des Rechtsextremismus und die Tatsache, dass wir unseren Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt personell gestärkt haben, sind angesprochen worden. Diese Arbeit ist auch noch nicht zu Ende. Wir werden noch in dieser Legislaturperiode den Straftatbestand „Verhetzende Beleidung“ in unser Strafgesetzbuch aufnehmen, um hier eine Regelungslücke zu schließen, und wir werden uns abschließend auch noch mit dem Verfassungsschutz beschäftigen, um den Nachrichtendiensten im Wege der Aufklärung zusätzliche Möglichkeiten zu geben. Das werden wir noch in diesem und im nächsten Monat tun, und vor allen Dingen wird unsere Arbeit mit dem Ende der Legislaturperiode nicht zu Ende sein, sondern ganz konsequent weitergehen müssen.
An dieser Stelle finde ich es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Antisemitismus viele Quellen und Wurzeln hat: Da ist in Deutschland zuallererst – da reicht ein Blick in die Kriminalstatistik – der rechtsextremistische Antisemitismus zu benennen. Man muss ganz klar sagen – das haben die Vorredner auch gemacht –: Der Geschichtsrevisionismus, der dort betrieben wird, ist inakzeptabel, und dem muss man in aller Klarheit entgegentreten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es gibt daneben auch den linksextremistischen, den israelbezogenen Antisemitismus – Herr Klein, Sie sprechen das immer wieder völlig zu Recht an –, der häufig auch im Gewand der sogenannten BDS-Bewegung daherkommt, mit dem Ziel, durch Sanktionen und Boykott den israelischen Staat in die Knie zu zwingen. Auch dem ist mit aller Klarheit und Konsequenz entgegenzutreten, und es ist gut, dass das der Deutsche Bundestag 2019 mit einem entsprechenden Antrag auch getan hat.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Schließlich muss auch der zugewanderte Antisemitismus – so ist er bezeichnet worden –, der religiöse, der islamistische Antisemitismus, klar benannt werden. Ich finde es gut, dass das in dieser Debatte über die Fraktionsgrenzen hinweg auch passiert ist.
Es ist dringend notwendig, dass wir das tun und dass wir auch klare Aussagen zu unseren Anforderungen treffen: Integration setzt das Bekenntnis zum Staat Israel und gegen Antisemitismus voraus. Antisemitismus ist nicht integrierbar. Deswegen war es auch richtig, dass wir das Aufenthaltsgesetz geändert und gesagt haben: Wer gegen Teile der Bevölkerung aufhetzt, wer den öffentlichen Frieden stört, der verwirklicht auch ein besonderes Ausweisungsinteresse des deutschen Staates.
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Auch das müssen wir beherzt in Angriff nehmen, wenn wir eine umfassende Antwort geben möchten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Frei. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Florian Hahn, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7522429 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 229 |
Tagesordnungspunkt | Antisemitismus, jüdische Vielfalt in Deutschland |