Bettina WiesmannCDU/CSU - Situation von LSBTI
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sexuelle Orientierung ist in ihrer Vielfalt Teil der Schöpfung. Als christlich geprägte Volkspartei nehmen wir diese Vielfalt selbstverständlich an, und wir sorgen dort, wo Menschen wegen ihrer Orientierung benachteiligt oder diskriminiert werden oder gar zu Schaden kommen, für Abhilfe.
Ich bekenne mich für meine Fraktion ausdrücklich zu dem Auftrag, Schwulen, Lesben, bi-, trans- und intersexuellen Personen ein Leben in Würde und Anerkennung zu gewährleisten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dabei sind alle gefragt: die Bundesebene, die Länder und Kommunen, die Zivilgesellschaft, jeder von uns.
Die Vielfalt und die Fülle der Selbstorganisationen – vom Verein bis zum Bundesverband – haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, mit Ihrer Großen Anfrage gezeigt und erfragt. Darunter sind auch etliche staatlich unterstützte Angebote von Beratung und Hilfe. Wir nehmen die ausführliche und gute Antwort der Bundesregierung hierzu sehr gerne zur Kenntnis.
Vieles haben wir aber auch als Bundesgesetzgeber in dieser Wahlperiode angepackt und erreicht. Ich nenne es nur kurz, weil die Zeit sonst nicht reicht.
Erstens. Wir haben dafür gesorgt, dass intersexuelle Menschen beim Eintrag ihres Geschlechts in das Personenstandsregister den Begriff „divers“ oder eine andere Geschlechtsangabe oder auch keine eintragen lassen können. Damit sind wir sogar über den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hinausgegangen.
(Beatrix von Storch [AfD]: In der Tat!)
– Ja, genau, und zwar ganz bewusst und zu Recht.
(Beifall der Abg. Susann Rüthrich [SPD])
Zweitens. Wir haben die pseudomedizinische Behandlung von homosexuellen Menschen, die sogenannte Konversionsbehandlung, untersagt, und zwar für Minderjährige und für Erwachsene mit Mangel an eigenem Willen. Damit schützen wir Menschen, die besonders vulnerabel sind, vor entwürdigenden und massiv schädigenden Traktierungen. Das ist ein gutes Werk.
(Mechthild Rawert [SPD]: Hätten Sie auch ganz verbieten können!)
Drittens. Wir haben verschiedene Gesetze angepasst, damit gleichgeschlechtliche Ehepaare gleiche Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepartner bekommen. Es ist jetzt die gemeinsame Adoption eines Kindes möglich, und ich bin sicher, wir werden auch – ich hoffe, bald – eine Lösung finden, damit die Mit-Mutter bei lesbischen Ehepaaren das leibliche eheliche Kind ihrer Gattin nicht adoptieren muss.
(Beifall der Abg. Susann Rüthrich [SPD])
Viertens. Wir werden hoffentlich morgen beschließen, dass ehemalige Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder einfach nur wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, endlich rehabilitiert und entschädigt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Fünftens. Wir haben auch durchgesetzt, dass Operationen und Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern, mit denen ihnen ohne medizinische Notwendigkeit ein Geschlecht zugewiesen werden soll, nur dann zulässig sind, wenn sie einsichtsfähig sind und ein Familiengericht unter Hinzuziehung einer interdisziplinären Kommission einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Dabei wirken Ärzte, Psychologen, Ethiker und auf Wunsch der Eltern auch eine Beratungsperson mit gleichem Hintergrund mit.
Ein gutes Ergebnis durch gute Zusammenarbeit von Koalition und Justizministerium! Ich meine, wir haben gemeinsam große Brocken zugunsten von LSBTI-Menschen aus dem Weg geräumt.
Bedauerlicherweise ist es uns bisher nicht gelungen, das Transsexuellenrecht zu reformieren, obwohl uns neben den Betroffenen auch das Verfassungsgericht diese Notwendigkeit aufgezeigt hat.
(Gabriele Katzmarek [SPD]: Ein guter Vorschlag liegt vor!)
Ich bin darüber angesichts des Vorliegens eines durchaus diskutablen Entwurfes bestürzt und appelliere an die Bundesregierung und an beide Häuser, noch einen Versuch zu unternehmen. Wir haben eine Grundlage für ein gutes Gesetz.
(Gabriele Katzmarek [SPD]: Das Justizministerium hat es! Liegt vor!)
Liebe alle, wir wollen gemeinsam mit einem Kindergrundrecht – wohlformuliert – das Kindeswohl bei das Kind betreffenden Maßnahmen sorgfältig berücksichtigt wissen. Das muss auch in Fragen einer geschlechtlichen Transition gelten. Dafür ist eine Beratungslösung, verbunden mit gerichtlicher Feststellung für Minderjährige, ein kluger Weg, den wir zügig beschreiten sollten, und ein kluger Weg sind nicht die Vorschläge, die hier heute eingebracht werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich wünsche mir, dass wir da in dieser Legislaturperiode noch hinkommen. Wir haben es uns vorgenommen, wir haben es auch zugesagt. Es ist an uns und an der Bundesregierung, hier noch etwas zu erreichen.
(Gabriele Katzmarek [SPD]: An euch, Leute, an euch!)
Ich appelliere an alle, dazu beizutragen – aber nicht mit Ihren Gesetzentwürfen, die weit über das Ziel hinausgehen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Das Wort geht an die AfD-Fraktion mit Beatrix von Storch.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7522473 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 229 |
Tagesordnungspunkt | Situation von LSBTI |