20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 230 / Tagesordnungspunkt 12

Ulla SchmidtSPD - Filmförderung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute über die Weiterentwicklung des Filmfördergesetzes als wichtigen Schritt, um in der nächsten Legislaturperiode die große Novelle zu erarbeiten. Aber auch mit der heutigen Novelle werden viele Verbesserungen erreicht, auf die die Kolleginnen und Kollegen schon eingegangen sind; ich nenne hier nur die Erweiterung der Filmabgabe, die Anpassungen für mehr Flexibilität und nicht zu vergessen die Ansätze, die gesellschaftlichen und sozialen Fortschritte für die Filmbranche im Gesetz zu berücksichtigen. Und endlich wird auch eine geschlechtergerechte und paritätische Besetzung in den Gremien der Filmförderanstalt vorgeschrieben. Wichtig ist auch, dass der Aufgabenkatalog der Filmförderanstalt um die Belange von Menschen mit Behinderungen und um Diversität erweitert wird und dass auf faire Arbeitsbedingungen hingewirkt wird.

Das alles sind Schritte zur Verbesserung für die Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern, aber sie reichen nicht aus; denn auch nach der heutigen Verabschiedung der Novelle gibt es einen großen Handlungsbedarf, unsere vielfältige Gesellschaft im Film und im Medienbereich sichtbar zu machen und bestehende Ungleichheiten zu überwinden.

(Beifall des Abg. Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Dazu zählen die weiterhin bestehenden geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede. Dazu zählt die ungleiche und ungerechte Sichtbarkeit von Frauen und Männern vor und hinter der Kamera, und dazu zählen auch die weiterhin bestehenden sozialen Ungerechtigkeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jenseits allen kulturellen kreativen Engagements der Beschäftigten in der Filmbranche ist diese Branche auch ein Paradebeispiel dafür, wie lückenhaft die Absicherung der Menschen, die in der Kultur- und der Filmbranche arbeiten, ist. Im Fall von größeren und länger anhaltenden Einkommensausfällen, wie wir sie gerade in der Coronapandemie erleben, sind sie alle, obwohl abhängig beschäftigt, viel schlechter abgesichert als abhängig Beschäftigte in festen Beschäftigungsverhältnissen.

Sie fallen durch alle Raster, obwohl sie bereit sind, mehr für ihre soziale Sicherung zu tun, und obwohl sie bereit sind, in die bestehenden Sozialversicherungssysteme einzuzahlen. Das wird ihnen durch den Gesetzgeber verwehrt, und das geht auf Dauer nicht. Auch da muss gehandelt werden!

(Beifall bei der SPD)

Unständig Beschäftigte, also Menschen mit einem Arbeitsvertrag bis zu sieben Tagen, dürfen nur dann in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, wenn das betreffende Engagement gerade nicht ihr beruflicher Schwerpunkt ist. Das trifft nicht nur die Schauspielerinnen und Synchronschauspieler, sondern das trifft auch die Menschen in der Maske, das trifft auch die Menschen hinter der Kamera und viele andere mehr, und damit muss Schluss gemacht werden!

Deshalb sage ich: Wenn der angestoßene Dialog, der im Filmfördergesetz für die nächsten zwei Jahre angelegt ist, erfolgreich sein will, brauchen wir zwei Bereiche, in denen wir tätig werden. Erstens müssen wir erkennen: Selbstverpflichtungen in der Filmbranche reichen nicht. Wir brauchen klare Bedingungen, dass branchentarifvertragliche Regelungen und soziale Standards Voraussetzungen sind für die öffentliche Förderung, und das gilt –

Frau Kollegin Schmidt.

– dann auch für die Abbildung der Diversität. – Das ist der letzte Satz. – Zweitens brauchen wir dringend Reformen im Bereich der sozialen Absicherung. Weg mit allen Sonderregelungen! Abhängig Beschäftigte müssen zu gleichen Bedingungen versichert werden. Im 21. Jahrhundert brauchen wir auch in der Film- und Kulturbranche keine Tagelöhner mehr.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7522714
Wahlperiode 19
Sitzung 230
Tagesordnungspunkt Filmförderung
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