Hansjörg DurzCDU/CSU - Datenschutz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz; denn er ist nun nicht mehr nur schmückendes Beiwerk des Telekommunikationsgesetzes oder des Telemediengesetzes, sondern er bekommt nun ein eigenes Stammgesetz. Somit schaffen wir einen übersichtlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz und setzen die E-Privacy-Richtlinie in Deutschland um.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Klare Datenschutzregeln schaffen wir auch für die Zeit nach dem Ableben der Nutzer. Denn mit diesem Gesetz stellen wir klar, dass das Fernmeldegeheimnis der Rechtewahrnehmung durch Erben und andere berechtigte Personen in der Rechtsnachfolge des Endnutzers nicht entgegensteht und schaffen somit Rechtsklarheit für das digitale Erbe. Auch die Aufsicht über die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird reformiert. Vor allem erhält der Bundesdatenschutzbeauftragte die ausschließliche Aufsicht im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten.
Dieses Gesetz trägt aber auch dazu bei, Kompromisse zwischen Bundesrat und Bundestag umzusetzen. Das gilt zum einen für die Bestandsdatenauskunft; der Kompromiss, der im Vermittlungsausschuss zwischen den Parteien gefunden wurde, findet sich in diesem Gesetz Wort für Wort wieder.
Zum anderen werden wir mit diesem Gesetz Änderungen am erst jüngst verabschiedeten Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vornehmen. Damit setzen wir Änderungswünsche des Bundesrates um. Der Universaldienst für Bürger wird damit gestärkt; denn die Vorgaben für die Mindestanforderungen von Internetdiensten werden künftig in einer Rechtsverordnung geregelt, der nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat zustimmen muss. Die Mindestbandbreite wird somit im breiten gesellschaftlichen Konsens festzulegen sein, und das ist gut so.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Zudem wird eine Änderung bei der Frequenzvergabe vorgenommen. Damit kann die Bundesnetzagentur künftig neutral bewerten, welches das beste Verfahren für die Vergabe des jeweiligen Frequenzblockes ist.
Eine der Hauptsorgen der Opposition – dass das neue TKG ohne Regelungen zum Datenschutz bleibt – kann hiermit beiseitegewischt werden. Beide Gesetze werden gleichzeitig am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten. Damit ist die gesetzliche Neuordnung des Telekommunikationssektors rechtzeitig zum Ende dieser Legislatur abgeschlossen: Wir haben den Verbraucherschutz gestärkt, die meisten Funklöcher werden in wenigen Jahren der Vergangenheit angehören, und wir werden den Schutz der Nutzerdaten stärken.
Das liegt übrigens auch an einer innovativen Neuerung, die wir im parlamentarischen Verfahren in das TTDSG eingebracht haben: Wir etablieren eine Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Systemen, mit denen Nutzer die Einwilligung in die Nutzung ihrer Daten künftig auch zentral managen können. Wir folgen damit der klaren Empfehlung der Datenethikkommission, und wir setzen damit eine zentrale Forderung des Bundesrates um.
Wir wollen jedoch keine neuen Gatekeeper. Browsereinstellungen müssen deshalb künftig sicherstellen, dass der Nutzerwille umgesetzt wird und Nutzer Datenschutzeinstellungen auch über einen Datentreuhänder zentral vornehmen können. Welche technischen und konzeptionellen Vorgaben dafür gelten, wird die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates festlegen. Klärungsbedürftig ist insbesondere, wie das Verhältnis von individueller Nutzereinwilligung und den Einstellungen von Treuhändern auszutarieren ist. An welcher Stelle diese Klärung zu erfolgen hat, muss wiederum zeitnah geklärt werden. Zentral muss die souveräne, individuelle Einwilligung des Nutzers sein.
Als Union war uns wichtig, dass auch Unternehmen diese Dienste anbieten können müssen; denn notwendige Innovationskraft für den Datenschutz der Zukunft kommt auch von Unternehmen. Damit setzen wir ein Zeichen für die Verhandlungen über die E-Privacy-Verordnung. Wir werden uns dort dafür einsetzen, dass Datenschutz auch durch unternehmerisches Handeln gestärkt wird und eine vernünftige Grundlage für die Datenökonomie der Zukunft wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Hansjörg Durz. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Enrico Komning.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7522737 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Datenschutz |