20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 230 / Zusatzpunkt 5

Enrico KomningAfD - Datenschutz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Die Nutzung von Telekommunikations- und Telemediendiensten ist längst zu dem Tummelplatz schlechthin von Kommunikation, von Meinungsaustausch, von Handel und von Kultur geworden. Genau wie Plattformen keinen rechtsfreien Raum für Nutzer bieten dürfen, müssen Überwachungsauswüchse des Staates ebenso wie Datenmissbrauch durch Anbieter wirksam verhindert werden.

(Beifall bei der AfD)

Klassische Telekommunikationsformen verlieren an Bedeutung. Mit der mutwilligen, nur vermeintlich coronabedingten Zerstörung der klassischen analogen Wirtschaft und unserer Gesellschaft verlagern sich viel schneller, als noch vor Kurzem befürchtet, die meisten Lebensbereiche in die digitale Parallelwelt.

Nicht Bitcoin, sondern Daten sind die Währung des 21. Jahrhunderts. Das bedeutet: Der Kunde, der Endverbraucher, muss wissen, welche und wie viele Daten er für welche Leistung preisgibt. Er muss Herr seiner Daten sein, und der Staat muss ihn dazu in die Lage versetzen.

(Beifall bei der AfD)

Sicherheitsbehörden müssen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen betreiben. Es kann keinen Freifahrtschein fürs Ausspähen innerhalb von Telekommunikations- und Telemediendiensten geben. Den gläsernen Bürger, meine Damen und Herren, lehnen wir ab!

(Beifall bei der AfD)

Auch Unternehmen, die für erbrachte Leistungen Daten der Endverbraucher erheben und nutzen wollen, müssen grundsätzlich immer auf die Einwilligung des Datengebers angewiesen sein. Wir begrüßen daher im Grundsatz die Bündelung der Datenschutzbestimmungen in einem Gesetz. Das bislang bestehende Nebeneinander von Datenschutz-Grundverordnung, Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz hat auf allen Ebenen – bei Verbrauchern, bei den Diensteanbietern und bei den Aufsichtsbehörden – zu vielerlei Rechtsunsicherheiten geführt. Die Regelungen im Einzelnen bleiben aber zu häufig im Ansatz stecken und sind oft nicht zu Ende gedacht.

Die behördliche Verantwortung für die Durchsetzung einzelner Regelungen bleibt in dem neuen Gesetz offen. Der Bußgeldkatalog des § 26 TTDSG entfaltet nach wie vor kaum Abschreckungswirkung. Der ganze Cookie-Blödsinn, der weder Transparenz schafft noch den Verbraucher in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam schützt, wird durch dieses Gesetz leider auch nicht behoben.

Die Einführung eines PIMS, eines Personal Information Management Service, zum Beispiel zum Umgang mit Cookie-Anfragen und zur Einwilligungsverwaltung, wird auch in diesem Gesetz nicht umgesetzt. Damit wird die Chance einer verbraucher- und anbieterfreundlichen Ausgestaltung leider vertan. Dass es bei einem solch wichtigen Gesetzentwurf zudem ohne Aussprache im Ausschuss zu einer Beschlussempfehlung kommen musste und dass in diesem Bereich nicht federführend der Innenausschuss befasst war, bleibt aus unserer Sicht ebenfalls kritikwürdig. Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir dieses Gesetz ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Enrico Komning. – Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Falko Mohrs.

(Beifall bei der SPD)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7522738
Wahlperiode 19
Sitzung 230
Tagesordnungspunkt Datenschutz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine