20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 230 / Zusatzpunkt 5

Axel KnoerigCDU/CSU - Datenschutz

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zu Beginn ein Wort des Dankes sagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ressorts Wirtschaft, Innen und Justiz, an die Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen und insbesondere an Hansjörg Durz und Falko Mohrs.

Die Mühe der letzten Wochen hat sich gelohnt. Das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien, kurz: TTDSG, das wir heute verabschieden, ist ein wichtiger Schritt, und ich ergänze: Es ist auch ein notwendiger Schritt.

Lassen Sie mich aus Sicht der CDU/CSU die drei wichtigsten Elemente nennen und entsprechend einordnen. Ich beginne hier vom Ende her.

Endlich wird der digitale Nachlass geregelt. Zum digitalen Nachlass wird nach zahlreichen Klagen von Erben nun klargestellt, dass die Rechtewahrnehmung durch Erben dem Fernmeldegeheimnis nicht mehr entgegensteht. Damit können Erben einen Zugang zu den Daten des Verstorbenen erhalten, um die Nachlassverwaltung auch hier zu organisieren. Dieser Schritt, meine ich, war längst überfällig.

Wir haben weiterhin beim Datenschutz im Internet sinnvolle Verbesserungen erzielt. Bundesregierung und Koalition haben sich darauf verständigt, dass das permanente Bestätigen oder Anpassen von Werbeanfragen der Vergangenheit angehört.

Das Anpassen von Tracking war in Wahrheit nie ein Beitrag zu mehr Datenschutz. Jetzt gilt: Feste Voreinstellungen zu Werbung auf dem Smartphone sind rechtswidrig. Surfen im Internet wird, gleich, ob es mobil oder stationär erfolgt, mit dem neuen Gesetz leichter, bequemer und vor allem sicherer.

Es ist über 20 Jahre her, da hat sich die Deutsche Telekom aufgemacht, mit dem Projekt der virtuellen Kommune kommunale Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland zu digitalisieren. Nicht erst seit der Coronapandemie wissen wir, dass diese Vorhaben überwiegend nicht erfolgreich waren. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist bis heute viel zu oft noch kein Vorzeigeprojekt. Wir spüren bereits an manchen Stellen den Verlust staatlicher Kompetenz, weil Abläufe zu langsam und zu kompliziert sind. Nicht alles, aber vieles hängt dabei an einer unzureichenden digitalen Infrastruktur und einem Mangel an vernetztem Denken.

Das heute zu verabschiedende Gesetz für besseren Datenschutz ist zweifellos wichtig. Es bliebe aber Stückwerk, wenn es nicht eingebettet wird in eine neue Datenkultur. Diese neue Datenkultur besteht aus vielen Elementen. Wenn wir die Digitalisierung der Verwaltung rasch, also innerhalb der nächsten Legislaturperiode, vollziehen wollen, ist ein Element entscheidend für den Erfolg: der Open-Data-Ansatz. Open Data bedeutet: Es gibt einen wirtschaftlichen und auch gesellschaftlichen Mehrwert, staatliche Daten zu veröffentlichen. Wir gehen hier mit der Bundesverwaltung beispielhaft voran.

Definierte Standards sind zudem die Grundlage für Geschäftsmodelle, bei denen unterschiedliche Ideen und Ansätze im Wettbewerb gegenüberstehen und dennoch kompatibel bleiben. Dieser Wettbewerb hilft auch vielen Start-ups und vor allem den mittelständischen Unternehmen, sich erfolgreich mit den großen Techunternehmen zu messen; denn alle haben die gleiche Programmierstruktur, den gleichen Quellcode, als Zugang.

Zum Schluss ein Wort zum Datenschutz der Zukunft. Ich glaube, dass die Datenschutz-Grundverordnung der EU eine richtige Entscheidung war. Dennoch muss sich die weitaus größere Zahl an Nutzern auf der Welt an die DSGVO nicht gebunden fühlen. Was tun? Die finnische Initiative MyData versteht Nutzer von Smartphones im Internet als respektierte Datengeber. Die Idee ist simpel, aber effektiv: Die Menschen sollen auch beim Teilen ihrer Daten im Besitz ihrer Daten bleiben und jederzeit auch die Kontrolle darüber behalten. Das schaffen wir nur mit staatlichen Datenschutzvorgaben im TTDSG, und zwar durch zwei Instrumente: Mit Personalinformationsmanagementsystemen wird das Einwilligungsmanagement datentreuhänderisch organisiert,

(Manuel Höferlin [FDP]: Das wäre schön, wenn es so wäre! Das stimmt ja gar nicht!)

und Browser werden per Werkseinstellung verpflichtet, das nicht zu behindern. Das ist der moderne Geist des TTDSG.

Im Zentrum eines modernen Datenschutzes sollte also immer der Schutz erhobener Daten vor fremdem Zugriff stehen. Das ist gewährleistet. Ich bin ganz sicher: Wir stehen vor dem Beginn einer neuen Datenkultur. Mit dem TTDSG legen wir heute immerhin die datenschutzrechtlichen Grundlagen dafür, dass die informierte Einwilligung zum Zugriff auf persönliche Daten durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird.

Das ist ein erster Schritt, und darüber freue ich mich.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Feuerwerk? Rohrkrepierer! – Gegenruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP]: Tischfeuerwerk! Nebelkerzen! – Gegenruf des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nebelkerzen und Rohrkrepierer!)

Vielen Dank, Axel Knoerig. – Jetzt kommt der schon von Herrn Mohrs gelobte Kollege Gustav Herzog. Ich möchte es auch noch mal offiziell sagen – ich glaube, ich spreche im Namen von vielen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus –: Vielen herzlichen Dank für 23 Jahre Einsatz für unsere parlamentarische Demokratie! Wir bedanken uns dafür. Ich wünsche Ihnen für den nächsten Abschnitt von ganzem Herzen alles Gute, viel Neues, viel Aufregendes. Bleiben Sie gesund!

Jetzt haben Sie das Wort zu Ihrer letzten Rede hier im Deutschen Bundestag.

(Beifall)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7522744
Wahlperiode 19
Sitzung 230
Tagesordnungspunkt Datenschutz
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta