20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 230 / Zusatzpunkt 6

Johannes FechnerSPD - Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Mit diesem Gesetz machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter. Und um es gleich eingangs vorwegzunehmen: Uns ist ein guter Ausgleich zwischen den Interessen der einzelnen Akteure gelungen: den Rechteinhabern, den Kreativen, aber auch den Internetnutzerinnen und Internetnutzern. Wir sichern die Meinungsfreiheit, und zugleich sichern wir faire Vergütungen für die Künstlerinnen und Künstler. Es ist also ein gutes Gesetz, das uns hier gelungen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir verbessern die Position der Künstler ganz erheblich. Sie haben zukünftig einen verbesserten Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen und Streamingdiensten. So können sie die Nutzungszahlen ihrer Werke und die daraus gezogenen Erträge mitgeteilt bekommen. Das schafft Transparenz, und das ist die Voraussetzung dafür, dass faire Vergütungen, angemessene Vergütungen verlangt werden können. Die Verwertungsgesellschaften bekommen ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber den Plattformen, sodass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube und Co in die Verteilung der Gelder an die Künstlerinnen und Künstler einfließt, dass sich also die Gelder der Verwertungsgesellschaften nicht nur an den Radiospielzeiten orientieren, sondern an allen Nutzungsarten – auch das ein ganz wichtiger Fortschritt, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wichtig war uns auch, dass Karikaturen und Parodien zulässig sind und nicht einem besonderen Zweck dienen müssen. Deswegen haben wir diese Regelung im parlamentarischen Verfahren verbessert und das entsprechend klargestellt.

Ich glaube, dass die Coronapandemie die Künstlerinnen und Künstler vor sehr große Herausforderungen stellt. Deswegen ist es so wichtig, dass wir ihnen heute mit diesem modernen Urheberrecht eine ganz klare Zukunftsperspektive mit fairen Vergütungen bieten. Auch deswegen ist das hier ein wichtiges Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Dass kurze Ausschnitte von Werken gesendet werden dürfen, ist sinnvoll für die kurze Zeit von etwa 15 Sekunden oder für 160 Zeichen Textausschnitte. Aber klar ist: Selbst wenn ein so kleiner Teil eines Werkes im Internet hochgeladen oder gezeigt wird, dann muss dafür natürlich bezahlt werden, und auch das regeln wir hier ganz klar. Die Plattformen müssen Lizenzen kaufen, und sie müssen für die Inhalte ihrer Nutzer bezahlen. Auch das ist eine ganz wichtige Erneuerung im Urheberrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich will nicht verheimlichen: Wir als SPD hätten uns auch eine Regelung gegen das sogenannte Blacklisting vorstellen können. Wir hätten gerne geregelt, dass das im Urheberrecht schon vorhandene Verbandsklagerecht für Künstlervereinigungen ausgeweitet wird, sodass unangemessen niedrige Vergütungen von den Vereinigungen geltend gemacht werden können und nicht nur von den Künstlern. Das ist leider am Koalitionspartner gescheitert; aber das wird weiter ein wichtiges Thema für die SPD-Fraktion sein.

Insgesamt enthält dieses Gesetz also wirklich wichtige Verbesserungen für die Kreativen, aber auch für die Rechteinhaber und für die Internetnutzer. Wir schaffen ein modernes Urheberrecht, wir sichern die Meinungsfreiheit, wir schaffen die Voraussetzungen für angemessene Vergütungen für die Kreativen. Stimmen wir dem also so zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Dr. Johannes Fechner. – Nächster Redner: für die AfD-Fraktion Tobias Peterka.

(Beifall bei der AfD)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7522751
Wahlperiode 19
Sitzung 230
Tagesordnungspunkt Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
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