Tobias PeterkaAfD - Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Bundesregierung legt uns hier die Umsetzung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vor. Wir erinnern uns vielleicht, worum es hier geht, was vor zwei Jahren Zehntausende Menschen auf die Straße getrieben hat. – Genau! Die Einführung von technischen Uploadfiltern auf Youtube und sonstigen Plattformen, der berüchtigte Artikel 13 der EU-Richtlinie zur Urheberrechtsreform, später noch getarnt als Artikel 17! Das ist der Dreh- und Angelpunkt des Großteils dieses Gesetzes.
Was hat man damals noch vollmundig versprochen? Bei der Umsetzung werden wir so verfahren, dass kein automatisches Blockierprogramm notwendig wird. Niemand hat die Absicht, einen Uploadfilter einzuführen. – Klare Ansage! Schauen wir mal, ob die so eingehalten wurde.
Dem Wortlaut nach war der Umsetzungsbefehl der EU klar: Entsprechend wird zum Beispiel Youtube im neuen Diensteanbieter-Gesetz der Bundesregierung für Rechtsverletzungen durch hochgeladene Videos Dritter haftbar gemacht. Peng! Das ist eine Bombe für das deutsche Urheberrechtssystem.
Schützen kann sich die Plattform nur durch folgende Maßnahmen: Erstens: Erlangung von Nutzungsrechten, also Lizenzen, gegebenenfalls über die diversen neuen Verwertungszusammenschlüsse. Zweitens aber: Blockieren von Videos, wenn dies vom Rechteinhaber verlangt wird und das hinlänglich definiert ist. Drittens: nachträgliches Blocken von Inhalten, wenn es dem Rechteinhaber erst später auffällt. Die Variante eins soll Youtube jetzt bitte, bitte ganz dolle verfolgen und bitte auf diese famosen neuen Verwertungsverbünde hinwirken – das wird so nicht gesagt, aber genau das ist gemeint –; denn nur durch die Variante eins werden die Uploadfilter in Variante zwei und drei im Einzelfall unnötig.
(Beifall bei der AfD)
Das ist also die Weisheit der Regierung: eine Option im Gesetz besonders aufpolieren, die bereits in der EU-Richtlinie genau so drinsteht und schon damals für kaum umsetzbar erklärt wurde. Für wie dumm halten Sie uns eigentlich!
(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Aber Moment! Es gibt ja noch § 5 und § 7 des Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes. Stolz wird da verkündet, dass natürlich nicht verboten ist, was erlaubt ist. – Nein, wirklich? Was soll dieser Bekenntnistext? Das ist ein reiner Bekenntnistext im Gesetz. Und ja, § 5 kann man noch als Wiederholung der Schrankenregelung des Urheberrechtsgesetzes durchgehen lassen; aber § 7 Absatz 2 sagt unter dem Strich einfach Folgendes: Den Uploadfilter bitte nicht so verwenden, dass rauskommt, dass wir unser Versprechen von 2019 gebrochen haben. – Tut mir leid, das ist einfach peinlich. So schreibt man keine Gesetze.
(Ulli Nissen [SPD]: Das sagt gerade die AfD!)
Aufgrund der runtergetippten merkwürdigen Checkliste, auf die verwiesen wird, kann sich eine Plattform auch gar nicht freisprechen. Freie Meinung, Kritik oder Satire lässt sich nicht in ein Karree von 15 Sekunden, 160 Zeichen oder 125 Kilobyte Datenumfang quetschen. Ja, sogar der Datenumfang wurde da reingeschrieben. Das ist Murks.
(Beifall bei der AfD)
Sie geraten hier auch ins Gehege mit den herkömmlichen Schranken des Urheberrechts. Da sind Sie einfach drübergefahren. Da haben Sie bekanntlich gleich auch was umgestellt – ich behaupte: zur reinen Tarnung dessen, was hier vor sich geht. Jedenfalls sind Zitat und Satire von ihrer Natur her gerade freiatmend im Umfang und nicht starr festlegbar; egal wie viel Sie ins Gesetz hineinschreiben. Unser Antrag hält sinnvoll dagegen.
(Beifall bei der AfD)
Das Leistungsschutzrecht für die Presse ist ein weiteres Huckepackgesetz, das Sie auch noch mitgenommen haben; dazu ein Schuss Klientelpolitik, wie man es von Ihnen kennt. – Das hat mit Freiheit nichts zu tun, ist vielmehr genau das Gegenteil. Und das wissen Sie.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Tobias Peterka. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Ansgar Heveling.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7522752 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt |