20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 230 / Zusatzpunkt 6

Roman Müller-BöhmFDP - Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, selten hat ein Thema, das einen vermeintlich so trockenen Titel trägt wie die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht, nicht nur Verbandsvertreter stark erregt, sondern auch weite Teile unserer Gesellschaft. Ich kann für die Freien Demokraten sagen: Wir verstehen diese Erregung und deshalb gleich vorweg: Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Trotz aller Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen kann ich es Ihnen leider nicht ersparen. Sie haben es im Koalitionsvertrag festgeschrieben, und Sie haben es auch 2019, unter anderem hier vorne an diesem Pult, mehrfach öffentlich bekräftigt: Sie haben versprochen, keine Uploadfilter einzuführen.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Haben wir auch nicht!)

Sie werden heute aber mit Ihrer Regierungsmehrheit wahrscheinlich dieses Gesetz beschließen, und damit haben Sie dann Uploadfilter eingeführt. Tut mir leid, aber da haben Sie Ihr Versprechen gebrochen. Sie können versuchen, alles zu relativieren und zu erklären, aber Wortbruch bleibt Wortbruch.

(Beifall bei der FDP)

Damit schaden Sie aber nicht nur sich selbst. Was Sie in Bezug auf Ihre politische Glaubwürdigkeit anstellen, ist erst mal Ihre Sache; aber was natürlich uns alle interessiert und etwas angeht, ist, wenn Sie die bestehenden funktionierenden Systeme sogar noch verschlechtern. Genau das tun Sie an einigen Stellen mit diesem Gesetz, und ich möchte exemplarisch zwei Stellen herausgreifen.

Sie haben es gerade auch schon erklärt: Sie haben zusätzlich eine Bagatellgrenze – sozusagen eine Unschuldsvermutung – eingeführt, die bei 15 Sekunden oder 160 Textzeichen liegt. Diese Einführung ist ein europäischer Alleingang. Kein anderer hat dieses Konstrukt gewählt. Es ist höchst umstritten. Diesen Alleingang in Europa lehnen wir als Freie Demokraten entschieden ab.

(Beifall bei der FDP und der LINKEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Gucken Sie mal nach Österreich, Herr Kollege!)

Kommen wir neben den Uploadfiltern mal zu einem gänzlich anderen Thema, das aus meiner Sicht viel zu wenig angesprochen wird, nämlich der Pflicht zur Nutzung von Verwertungsgesellschaften. Für den, der das nicht ganz genau kennt, ganz kurz: Es geht darum, dass Kreativschaffende in Zukunft ihre Rechte ausschließlich hierüber geltend machen können. Das ist ein Zwang, den wir nicht nachvollziehen können, da es auch gute Beispiele dafür gibt, dass Kreativschaffende mit den Plattformen eigenständige Verträge abschließen, um so ihre Rechte geltend zu machen. Dies haben Sie mit Ihrem Änderungsantrag, den Sie kurz vor Fristende in dieser Woche vorgelegt haben, sogar noch mal verschärft. Zweifel daran kommen nicht nur aus der Branche, sondern es bestehen auch erhebliche juristische Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung.

Sie sehen also, es gibt genug Gründe, diesem Gesetz kritisch gegenüberzustehen. Deswegen werden wir es ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Roman Müller-Böhm. – Nächste Rednerin: für die Fraktion Die Linke Dr. Petra Sitte.

(Beifall bei der LINKEN)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7522754
Wahlperiode 19
Sitzung 230
Tagesordnungspunkt Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
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