Tankred SchipanskiCDU/CSU - Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Konstantin von Notz, unser digitalpolitisches Feuerwerk geht mit dieser Urheberrechtsreform natürlich weiter. Denken wir daran: Das Justizministerium musste vier Entwürfe hierzu veröffentlichen und brauchte 21 Monate, um das Kabinett zu passieren. Das parlamentarische Verfahren hingegen, das wir heute abschließen, dauerte lediglich gut zwei Monate.
Wir beenden dieses Verfahren gut. Union und SPD haben sich auf weitere Verbesserungen bei der Urheberrechtsreform geeinigt. Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass wir viele gute Impulse aus der Anhörung aufgenommen haben.
Die Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ist ein Balanceakt, der die verschiedenen Interessen von Kreativen, Rechteinhabern und Nutzern ausgleicht. Die Begleitmusik zu dieser Novelle war, wie erwartet, laut; Jens Zimmermann hat das gerade sehr bildhaft und gut beschrieben. Auch in der heutigen Debatte hören wir wieder manch schrillen Ton. Ich kann nur sagen: Dem Kampfbegriff des Uploadfilters nehmen wir mit dieser Reform seine Wirkung.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir verhindern Overblocking und bekämpfen zugleich Piraterie; das hatte ich bereits in der ersten Lesung ausgeführt. Lesen Sie das im Protokoll gerne nach.
Wir wollen wissen, wie sich die automatisierten und die nichtautomatisierten Blockierungen in der Praxis auswirken. Dafür haben wir eine sogenannte Forschungsklausel eingeführt, die Wissenschaftlern einen besseren Zugang zu dieser Art von Daten von Plattformen gibt. Ich freue mich zudem über die Entfristung der Wissenschaftsschranke, für die sich die Forschungspolitiker der Koalition stark gemacht haben. Im Gegenzug erwarte ich aber jetzt auch von der Kultusministerkonferenz einen zügigen Abschluss der Verhandlungen mit den Verlagen über die notwendige höhere Pauschalvergütung.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Herzstück der Novelle, die sogenannten mutmaßlich erlaubten Nutzungen, bleibt in voller Breite erhalten, sichert die Netzkultur und führt die Memes aus der bisherigen rechtlichen Grauzone heraus.
Ein Wort zu den Kommentaren zum E-Lending in dieser Debatte. Es geht bei dieser Novelle um die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Dort steht nichts von einer E-Book-Ausleihe. Wir schauen uns in der nächsten Legislatur aber gerne noch einmal an, ob Änderungen notwendig sind.
Abschließend ist mir eine Klarstellung zum Anwendungsbereich des Gesetzes wichtig. Entgegen dem Referentenentwurf haben wir uns bei § 4 Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz nicht für einen qualitativen, sondern für einen quantitativen Ansatz entschieden. § 4 Absatz 2 Nummer 1 UrhDaG besagt, es müsse alles lizensiert werden, was „in mehr als geringfügigen Mengen“ veröffentlicht wird. Nun kann man sich fragen, was „in mehr als geringfügigen Mengen“ ist, wenn auf Youtube in einer Minute 400 Stunden an Videomaterial hochgeladen werden. Die Antwort lautet: Wir meinen das relativ. Was lizensiert werden muss, hängt also vom Charakter der Plattform ab. Damit verhindern wir unnötige Bürokratie und stellen gleichzeitig eine filterarme Umsetzung sicher.
Ich bedanke mich bei den Rechtspolitikern der Koalition und beim BMJV für die faire und gute Zusammenarbeit. Ein wichtiges und gutes Gesetzesvorhaben findet heute sein Ende. Damit passen wir das Urheberrecht an die Erfordernisse der Digitalisierung an. Stimmen Sie diesem Gesetz zu!
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Vielen Dank, Tankred Schipanski. – Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Martin Rabanus.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7522759 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt |