20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 230 / Zusatzpunkt 6

Alexander HoffmannCDU/CSU - Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beenden heute eine Schieflage im Urheberrechtsschutz. Das ist mit einem Beispiel sehr gut darstellbar – ich habe es das letzte Mal schon geschildert –: Meine Tochter tanzt in einer Jugendgarde. Wenn ihre Jugendgarde bei einer Prunksitzung meines Karnevalvereins auftritt und der Auftritt mit Musik hinterlegt ist, dann muss der Karnevalsverein die Rechte an dieser Musik ablösen. Das macht der Verein selbstverständlich, weil er ja der Profiteur der Veranstaltung ist: Er verkauft Eintrittskarten, er verkauft Essen, und er verkauft Getränke. – Im Netz läuft das aber anders. Wenn dieselbe Jugendgarde ein Video dieses Tanzes auf Youtube stellt und der Rechteinhaber auf Youtube zugeht und ihn darauf hinweist, seine Musik stehe auf dessen Plattform, dann sagt Youtube: Damit haben wir nichts zu tun, da musst du zur Jugendgarde des Karnevalvereins gehen.

Meine Damen, meine Herren, ich sage Ihnen: Das kann doch nicht sein. Wir wollen, dass derjenige für den Urheberrechtsschutz verantwortlich ist, der davon profitiert. Genau das garantieren wir mit dem Gesetz, um das es heute geht. Das muss umso mehr gelten, als wir alle wissen, dass es, anders als beim Karnevalsverein, der nur in überschaubarer Art und Weise profitiert, bei den großen Plattformen um Gewinne in Milliardenhöhe geht, die dort durch Klicks und Werbung generiert werden.

Die zweite Anmerkung, die ich mir erlaube, geht in Richtung Opposition. Ich will Ihnen sagen, dass Sie heute doch einmal einen Strich darunter machen sollten. Die gesammelte Opposition in diesem Saal hat vor zwei Jahren massiv Stimmung gemacht mit dem Schreckgespenst der Uploadfilter, der zum politischen Kampfbegriff geworden ist. Dazu muss man sagen, dass das Ihre Erfindung war. Schon die EU-Richtlinie selbst sieht Uploadfilter nicht als verpflichtend vor.

(Zuruf der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Auch dieser Gesetzentwurf sieht, anders als Sie es immer wieder behaupten, Frau Kollegin Sitte, nicht verpflichtend vor, dass Uploadfilter eingesetzt werden müssen. Nein, er geht sogar noch weiter; ich wundere mich, dass Sie es offensichtlich nicht gelesen haben. In diesem Gesetz ist es als Sorgfaltspflicht formuliert, dass der Betreiber die Verpflichtung hat, einzuschreiten, wenn ein Rechteinhaber ihn darauf hinweist.

(Zuruf der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es gibt also keine Sorgfaltspflicht, die so weit geht, bereits den Upload zu unterbinden. Und Sie verschweigen regelmäßig in der Debatte – vorhin ist das angeklungen; die Kollegin Rößner von den Grünen hat es gesagt –, dass die großen Plattformen heute schon filtern auf Teufel komm raus nach Regeln, die wir alle noch nicht steuern können.

Ich sage Ihnen, ich freue mich, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, vor allem deswegen, weil die gesammelte Opposition hier in den nächsten Wochen Lügen gestraft werden wird. All das, was Sie behauptet haben, wird nicht eintreten: Das Internet wird nicht abgeschafft, die Plattformen müssen nicht abgeschaltet werden. – Sie haben eine ganze Generation von Schülerinnen und Schülern in diesem Land instrumentalisiert für Ihre politischen Tendenzen in diesem Bereich. Das war schäbig.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich hoffe, dass Sie dafür die Quittung bekommen und dass das der Öffentlichkeit auch so bekannt wird.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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