Hans-Peter Friedrich - Einspruch gemäß § 39 GO-BT
Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme
gemäß § 39 der Geschäftsordnung
Es geht um einen Einspruch gemäß § 39 der Geschäftsordnung des Abgeordneten Rüdiger Lucassen gegen einen in der letzten Sitzung erteilten Ordnungsruf.
Der Einspruch wurde als Unterrichtung verteilt. Der Bundestag hat über den Einspruch gemäß § 39 Satz 3 der Geschäftsordnung ohne Aussprache zu entscheiden. Die Fraktion der AfD verlangt namentliche Abstimmung. Wer dem Einspruch des Kollegen Lucassen stattgeben möchte, stimmt mit Ja, wer den Einspruch ablehnt, bitte mit Nein.
Die Abstimmung erfolgt in der Westlobby. Ich weise darauf hin, dass das Tragen von medizinischen Mund-und-Nasenbedeckungen Pflicht ist. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme 30 Minuten Zeit. Bitte gehen Sie nicht alle gleichzeitig zur Abstimmung. Es stehen acht Urnen zur Verfügung.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Darf ich fragen, ob die Plätze an den Urnen besetzt sind? – Dann eröffne ich die namentliche Abstimmung.
Die Abstimmungsurnen werden um 15.37 Uhr geschlossen. Das bevorstehende Ende der namentlichen Abstimmung wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7522789 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Einspruch gemäß § 39 GO-BT |