Wilhelm von GottbergAfD - GAP-Direktzahlungen
Herr Präsident! Frau Ministerin Klöckner! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung das Gesetzespaket der Bundesregierung zur Ausgestaltung der Agrarförderung ab 2023. Ministerin Klöckner spricht davon, dass die heimischen Bauernfamilien mit den vorgelegten Gesetzentwürfen ihre Existenz in Zukunft dauerhaft sichern können. Wir, die AfD, sehen das anders.
Es handelt sich doch im Grunde um ein Weiter-so der bisherigen Gemeinsamen Agrarpolitik, jedoch mit einem ganz entscheidenden Unterschied: Die Bundesregierung will die einkommenswirksamen Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe stark kürzen. Wir alle wissen, dass die bäuerlichen Einkommen ganz wesentlich von diesen Direktzahlungen abhängen. Zusammen mit immer neuen Auflagen werden diese Mittelkürzungen die landwirtschaftlichen Betriebe weiter unter Einkommensdruck setzen. Am Ende steht dann die Hofaufgabe. 80 000 Betriebsaufgaben in den letzten zehn Jahren sind ein Menetekel.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eines der Hauptprobleme der GAP ist, dass sie nicht gemeinsam ist. Jeder EU-Mitgliedstaat gestaltet seine Agrarpolitik trotz EU-Vorgaben im Prinzip selbst. Es ist für uns nicht vorstellbar, dass unsere EU-Partner die Direktzahlungen aus der ersten Säule so stark kürzen, wie das bei uns ab 2023 der Fall sein wird.
Zu den Vorlagen im Einzelnen:
Erstens: Viertes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes. Die Bundesregierung plant erneut eine Kürzung der einkommenswirksamen Direktzahlungen um 8 Prozent für das Jahr 2022. Das entspricht 100 Millionen Euro. Jedes Jahr will sie schrittweise weiter kürzen, bis dann in fünf Jahren sogar 15 Prozent, also etwa 188 Millionen Euro pro Jahr, den Direktzahlungen entzogen sind. Nicht mit uns!
(Beifall bei der AfD)
Da wissen wir den Deutschen Bauernverband an unserer Seite.
Zweitens: Gesetz zur Einführung eines Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der GAP. Künftig soll das gesamte Antragsverfahren inklusive des Systems des Flächenmonitorings elektronisch abgewickelt werden. Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe arbeiten bereits nach diesem System. Das ist tatsächlich ein Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Transparenz. Gut so!
(Beifall bei der AfD)
Drittens: Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der GAP geltenden Konditionalität. Konditionalität meint Verpflichtungen, die jeder Landwirt erfüllen muss, um die flächenbezogenen Direktzahlungen zu erhalten. Jeder landwirtschaftliche Betrieb muss zukünftig mindestens 3 Prozent seiner Fläche stilllegen, darf sie also nicht zur Nahrungsmittelproduktion nutzen. Damit Sie wissen, worüber wir reden: Diese 3 Prozent Stilllegungsflächen betragen rund eine halbe Million Hektar in Deutschland. Dadurch wird das Einkommen der Landwirte zusätzlich verringert.
Viertens: GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Positiv bewerten wir bei diesem Entwurf die gekoppelte Einkommensstützung für die Muttertiere von Kälbern und Lämmern.
(Beifall bei der AfD)
Diese Förderung ist überfällig. Trotzdem ist der Zielwert von etwa 60 Euro pro Mutterkuh unangemessen. Basierend auf dem Großvieheinheitenverhältnis müssten das etwa 200 Euro sein. Hier besteht Nachbesserungsbedarf.
Ausweislich der Tagesordnung soll bei dieser Debatte auch noch der Antrag der Linken „Runder Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen“ anberaten werden. Der Antrag geht in die richtige Richtung. Die Einrichtung eines runden Tisches lehnen wir grundsätzlich ab. Das ergäbe eine schöne Kakofonie. Der Antrag ist deshalb abzulehnen.
Wir freuen uns auf produktive Ausschussberatungen.
Danke.
(Beifall bei der AfD)
Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Rainer Spiering.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7522989 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | GAP-Direktzahlungen |