20.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 230 / Tagesordnungspunkt 17

Alexander MüllerFDP - Entschädigung und Rehabilitierung von Soldaten

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Strafbarkeit homosexueller Handlungen aufgehoben war, wurden homosexuelle Soldaten noch viele Jahre in der Bundeswehr diskriminiert. Benennungen zu Berufssoldaten wurden verhindert, Ausbilder- und Vorgesetztenfunktionen mussten aufgegeben werden. Zudem gab es Nachteile im Zivilleben durch unehrenhafte Entlassungen und truppengerichtliche Urteile. Und all das nur wegen verbotener Liebe.

Die Freien Demokraten haben daher schon vor über einem Jahr einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Betroffenen verlangt, und jetzt ist es endlich so weit. Wir werden daher heute zustimmen. Meine Fraktion war es auch, die eine Anhörung von Experten und Betroffenenverbänden verlangt hatte, ganz im Sinne der Serviceopposition, als die wir uns verstehen.

Die Ergebnisse dieser Anhörung finden sich in dem Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, leider nirgendwo wieder. Daher haben wir heute einige Änderungsanträge eingereicht. Zum Beispiel ist nicht ersichtlich, warum nur vor der willkürlichen Frist von Juli 2000 entschädigt werden soll. Wir wollen dieses Datum, dieses Fallbeil für Entschädigung oder Nichtentschädigung am liebsten ganz aus dem Gesetzentwurf raushaben.

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])

Gab es nach dem Juli 2000 denn keine Diskriminierungen mehr, oder gab es doch noch welche? Falls es weiter Diskriminierungen gab: Warum will die Bundesregierung die Diskriminierungen des Jahres 1999 dann anders bewerten als die Diskriminierungen des Jahres 2001? Unrecht aus 1999 wird noch entschädigt, aber aus 2001 nicht mehr? Das macht doch keinen Sinn. Falls es keine Diskriminierungen mehr gab: Was soll dann diese Grenze? Wenn es keine Diskriminierungen mehr gab, dann brauchen wir auch kein Datum. Also weg mit dieser unsinnigen Frist von Juli 2000 und gleiche Behandlung aller Fälle!

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD])

Des Weiteren muss es auch möglich sein, entstandene Schäden, die nachweisbar höher als die pauschalen 3 000 Euro waren, auch angemessen zu entschädigen. Auch das leistet der Gesetzentwurf noch nicht.

Wir wollen auch den Betroffenen ermöglichen, ihren Anspruch geltend zu machen, ohne an den Ort ihres Leidens zurückgehen zu müssen, um ihren Antrag zu stellen. Es sollte also möglich sein, den Entschädigungsantrag auch außerhalb der Bundeswehr zu stellen, zum Beispiel bei der Härtefall-Stiftung, beim Sozialwerk der Bundeswehr oder ähnlichen Einrichtungen mit niedrigeren Zugangshürden.

Wir werben daher für die Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen und freuen uns aber in jedem Fall für alle betroffenen Soldaten, die heute ein Stück weit Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht erfahren werden. Die Bundeswehr ist heute tolerant, liberal und offen,

(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Schön wäre es ja!)

und mit diesem Gesetz entschuldigt sie sich nun auch bei allen, denen diese Offenheit und Toleranz früher nicht zuteilwurde.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Alexander Müller. – Nächster Redner: für die Fraktion Die Linke Matthias Höhn.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7523024
Wahlperiode 19
Sitzung 230
Tagesordnungspunkt Entschädigung und Rehabilitierung von Soldaten
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