Kerstin ViereggeCDU/CSU - Entschädigung und Rehabilitierung von Soldaten
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns Abgeordneten liegen heute gleich zwei Gesetze aus dem Bereich der Fürsorge- und Sozialgesetzgebung der Bundeswehr vor. Beide sind in ihrer Wirkung nicht nur weitreichende, sondern auch besondere und wichtige Gesetze. Lassen Sie mich zunächst auf das Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten – Sie gestatten die Verkürzung des langen Gesetzesnamens – eingehen.
Wir alle wissen: Eine Armee ist immer auch ein Spiegelbild ihrer Zeit, der jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnisse und natürlich der dazu gehörenden Rechtauffassungen. Vermutlich kann man sogar sagen, dass Armeen selten zur gesellschaftlichen Avantgarde gehören, sondern eher konservativ orientierte Institutionen darstellen. In vielerlei Belangen ist das sogar ausdrücklich gut. Doch wenn es um den Umgang mit homosexuellen Soldatinnen und Soldaten geht, blickt die Bundeswehr kaum auf ein Ruhmesblatt ihrer Geschichte zurück.
Noch vor einigen Jahren wäre es wohl nicht vorstellbar gewesen, dass eine Bundesverteidigungsministerin die von jahrzehntelanger Diskriminierung betroffenen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in einer öffentlichen Veranstaltung um Verzeihung bittet. Doch Annegret Kramp-Karrenbauer hat dies im Herbst des vergangenen Jahres getan. Ein richtiger und historischer Schritt!
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Es war ohne Zweifel ein langer Weg von der Aufhebung des diskriminierenden Erlasses am 3. Juli 2000 über die Entscheidung der Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen zur Erarbeitung einer wissenschaftlichen Untersuchung über die Vorstellung dieser Storkmann-Studie nebst der Stellungnahme von Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer über die öffentliche Anhörung im Verteidigungsausschuss am 26. April 2021 bis zur nun anstehenden Beschlussfassung über das Gesetz.
Niemand kann die früheren Entscheidungen, die jahrelangen Diskriminierungen ungeschehen machen. Aber mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes tragen wir gemeinsam dazu bei, die Wiedergutmachung ein Stück weit voranzubringen.
Das Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten reiht sich ein in eine Reihe von Gesetzeswerken, die in dieser Wahlperiode durch den Deutschen Bundestag gingen und in besonderer Weise den Fürsorgegedanken des Dienstherrn gegenüber der Bundeswehr deutlich machen. Denn gerade wir Parlamentarier tragen zentrale Verantwortung für die Männer und Frauen der Parlamentsarmee Bundeswehr.
Diese Verantwortung zeigt sich auch im zweiten heute zu verabschiedenden Gesetz, dem Soldatenentschädigungsgesetz. Damit nehmen wir nicht nur eine Vielzahl notwendiger und überfälliger rechtlicher Anpassungen vor, sondern regeln auch die Beschädigtenversorgung neu. Es ist ganz klar: Wehrdienstbeschädigungen sind etwas, wo der Dienstherr für seine Soldatinnen und Soldaten da sein muss.
Ich will keinen Hehl daraus machen – ich habe es auch schon gestern im Verteidigungsausschuss gesagt –: Ich hätte es gerne gesehen, wenn wir im Bereich der Ausgleichszahlung zu einer besseren Differenzierung zwischen den verschiedenen Schädigungsgraden gekommen wären. Doch mehr war, mehr ist momentan nicht zu erreichen. Insofern wird man mit den vorgesehenen Beträgen leben müssen. Dass diese aber grundsätzlich sehr gut sind und wir mit der vorliegenden Fassung sehr zufrieden sein können, zeigte eben auch die Darstellung der Ministerin.
Zwei Dinge möchte ich noch erwähnen: Auch Reservisten können nun, dank des Einsatzes unserer Koalition, künftig Prämien für besondere Einsatzbereitschaft erhalten. Aus meiner Sicht ist dies ein wichtiges Signal in Richtung der vielen Tausend besonders engagierten Reservisten.
Außerdem wird mit dem Soldatenentschädigungsgesetz endlich das kostenfreie Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gesetzlich geregelt. Sie wissen: Dabei handelt es sich um eine großartige Erfolgsgeschichte. Es wurde höchste Zeit, die Bundeswehr auch auf diese Weise wieder ins Bewusstsein der Deutschen zurückzuholen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Fritz Felgentreu [SPD])
Zum Abschluss lässt sich also festhalten: Mit beiden Gesetzen tun wir Gutes: ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, denen Unrecht getan wurde, engagierten Reservisten und aktiven Angehörigen der Bundeswehr. Mit der Verabschiedung beider Gesetzentwürfe werden wir unserer Verantwortung gegenüber der Parlamentsarmee Bundeswehr spürbar gerecht.
Ich danke allen Männern und Frauen unserer Streitkräfte wie immer für ihren treuen Dienst.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Letzter Redner in dieser Debatte: Dr. Karl-Heinz Brunner für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523214 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Entschädigung und Rehabilitierung von Soldaten |