Thomas Gebhart - Infektionsschutzgesetz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für diese Pandemie gibt es nicht so etwas wie ein Lehrbuch für Gesundheitspolitiker, das wir morgens aufschlagen und in dem wir nachlesen können: Was passiert am Tag 425 und folgende? – Aber es gibt ein Dazulernen von Tag zu Tag, und zwar vor dem Hintergrund eines Wissensstandes, der sich permanent fortentwickelt. So dynamisch diese Pandemie ist, so flexibel müssen wir eben auch die Regelungen zum Gesundheits- und zum Infektionsschutzgesetz anpassen, den Rechtsrahmen immer wieder auch verändern und gestalten. Genau dies tun wir heute mit diesem Gesetzentwurf.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
So wenig, wie wir vor einem Jahr geglaubt hätten, dass wir heute immer noch mit Krisengesetzgebung beschäftigt sein würden, so zuversichtlich können wir sein, dass wir mit dem Impfen ein gutes Stück Weg raus aus der Pandemie zurückgelegt haben. Stand heute sind 32 Millionen Menschen zumindest erstgeimpft. Wir können uns auch über die große Impfbereitschaft freuen, die wir in unserem Land erleben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich denke, dass wir das alles in allem als Gesellschaft bisher gut hinbekommen haben.
Meine Damen und Herren, wir regeln heute in einem Paket auch wichtige Grundlagen zur Ausstellung der EU-Covid-19-Impftest- und der Genesenen-Zertifikate. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, dass diese im Laufe der zweiten Hälfte des zweiten Quartals dieses Jahres in der neuen CovPass-App sowie in der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts, aber auch als maschinenlesbarer Ausdruck genutzt werden können. Dafür bringen wir gerade intensiv die technische Anbindung der Arztpraxen, der Impfzentren der Länder, aber auch der Apotheken voran. Für die Unterstützung möchte ich bereits an dieser Stelle ein ausdrückliches Dankeschön sagen; denn wir wissen, was Sie alle jeweils an Ihrer Stelle in diesen Tagen leisten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren, wir ermöglichen eine sichere, einfache, nutzerorientierte und datenschutzfreundliche Nachweis- und Prüfmöglichkeit für Covid-19-Geimpfte, Getestete und natürlich auch Genesene. Zur Beruhigung für all diejenigen, die vielleicht nicht so technikaffin sind, können wir sagen: Auch die guten alten gelben Impfausweise, so wie wir sie kennen, bleiben natürlich gültig.
Ich möchte auch klarstellen – das ist, glaube ich, in der aktuellen Debatte ganz wichtig, und ich möchte das ausdrücklich betonen –: Wer Impfausweise, Testnachweise, Zertifikate fälscht – und zwar ganz egal, ob digital oder analog, in Papierform –, meine Damen und Herren, der macht sich strafbar, und das sollte auch jeder wissen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die neuen digitalen Zertifikate können national verwendet werden, und sie erfüllen bereits mit Blick auf die Reisesaison den neuen europäischen Rahmen. Wir können zuversichtlich sein, aber wir müssen angesichts der Gefahren vorsichtig bleiben, gerade wenn wir die Gefahren im Zusammenhang mit Mutationen des Virus in verschiedenen Regionen dieser Welt sehen. Deswegen bleibt bei all dem Impffortschritt das Testen nach wie vor ein ganz wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. Daher schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf auch die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung Flugreisen nach Deutschland davon abhängig zu machen, dass vor dem Abflug ein Test gemacht wird.
Wir haben in den parlamentarischen Beratungen noch einige wichtige Regelungen eingefügt:
Erstens: Die Kosten für das Impfen und Testen, die ja wichtige Investitionen in den Gesundheitsschutz sind, übernimmt der Bund aus Steuermitteln.
Zweitens – auch ein wichtiger Punkt –: Bei der Aus- und Fortbildung für die Wahrnehmung staatlicher Kernaufgaben müssen Ausnahmen möglich sein, wenn es um das Prinzip des Wechselunterrichts geht, etwa für Polizei, Rettungskräfte, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz, aber auch für sicherheitsrelevante Einsatzkräfte in Justiz oder Justizvollzug.
Drittens: die Maskenpflicht. Auch hier haben wir eine wichtige Klarstellung vorgenommen. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren genügt die medizinische Gesichtsmaske. Das heißt, es braucht an dieser Stelle keine FFP2-Maske.
Ich danke ausdrücklich allen, die sich an diesen Beratungen konstruktiv beteiligt haben, nicht nur denjenigen hier im Parlament, sondern natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium. Ich denke, wir können sagen: Wir haben es geschafft, dass wir den dynamischen Entwicklungen auch dynamische Anpassungen entgegensetzen und dass wir nicht nur schnell, sondern auch sehr sorgfältig gearbeitet haben. Herzlichen Dank! Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Kollege Uwe Witt von der AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7523251 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 230 |
Tagesordnungspunkt | Infektionsschutzgesetz |